Förderprogramme
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zum Förderprogramm Eurostars
Eurostars ist ein Förderprogramm im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Es richtet sich an forschungstreibende1 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen wollen. Im begrenztem Umfang können auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden, vor allem wenn sie in diesen gemeinsamen Projekten mit KMU aus DE zusammenarbeiten.
EUREKA ist eine politische Initiative für grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Nach dem sogenannten "Bottom-up-Prinzip" können die Projektinhalte frei bestimmt werden.
Ziel dieser Initiative ist es, das in Europa vorhandene Potential an fachlichem Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekten zu bündeln und somit effektiver zu nutzen. Auf diese Weise soll ein Beitrag geleistet werden:
zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt
zur Entwicklung einer gemeinsamen Infrastruktur in Europa (hier ist insbesondere die Standardisierung angesprochen)
zur Lösung länderübergreifender Probleme
(Weitere Informationen zu EUREKA unter www.dlr.de/EUREKA)
Mehr über die Bekanntmachung des Eurostars gibt es hier.
EUB-Telegramm - Sondermeldung
EU-Kommission stellt ihren Vorschlag für Horizon 2020 vor

Am 30. November 2011 hat die Europäische Kommission ihre internen Beratungen zu Horizon 2020 - dem neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014 – 2020) abgeschlossen. Das Vorschlagspaket für Horizon 2020 umfasst das Rahmenprogramm selbst, einen einheitlichen Satz an Beteiligungs- und Verbreitungsregeln, ein einziges Spezifisches Programm zur Implementierung von Horizon 2020 sowie einen separaten Vorschlag für die Teile von Horizon 2020, die dem Euratom-Vertrag zugrunde liegen. Mit dem offiziellen Vorschlag für Horizon 2020, der am 6. Dezember 2011 dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit erstmalig präsentiert wird, startet ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren (früher Kodezisionsverfahren), welches die Beratung und Verabschiedung von Horizon 2020 durch den Rat und das Europäische Parlament vorsieht. Der Abschluss des Verfahrens wird etwa für Mitte 2013 erwartet, so dass Horizon 2020 voraussichtlich ab 2014 (mit ersten Ausschreibungen ggf. schon gegen Ende 2013) in Kraft treten kann und somit ein lückenloser Übergang vom 7. Forschungsrahmenprogramm zu Horizon 2020 angestrebt wird.
Weitere Informationen zum Initiativentwurf der Kommission und zum aktuellen Stand der Beratungen erhalten Sie hier.

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