Merkblätter und Richtlinien

Obergrenzen für Personalausgaben (Stand 14.07.2008)

Diese Richtlinie bezieht sich auf Förderanträge auf Ausgabenbasis. Die Obergrenzen gelten allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die für das Projekt vorgesehene Person noch nicht namentlich bekannt ist (sog. NN-Personal). Ansonsten ist der Kapitalbedarf zur Finanzierung der projektbezogenen Stelle individuell zu ermitteln.