Prüfung nicht bestanden

Sie haben eine Prüfung nicht bestanden

In diesem Fall werden Sie über diese Tatsache und die Konsequenzen hieraus vom Prüfungsamt per Bescheid benachrichtigt. Beachten Sie die Widerspruchs- bzw. Klagefrist von einem Monat nach Zustellung.

Mängel im Prüfungsverfahren: Das kann bei der hohen Anzahl von Prüfungen nicht ganz ausgeschlossen werden. Wenn z.B. eine Note fehlt, sprechen Sie bitte unverzüglich im Prüfungsamt vor.
Wenn Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, dann müssen Sie sich direkt an den oder die Prüfer/in wenden. Sie bewahren Ihre schriftliche Arbeit auf und können Sie mit Ihnen durchsprechen. Dafür bieten alle Fakultäten allgemeine Termine zur Prüfungseinsicht an. Sie können gegen eine Bewertung Widerspruch oder Klage einlegen. Um Aussicht auf Erfolg zu haben, sollten Sie genau darlegen, warum Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen. Beachten Sie bitte, dass Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Korrektur durch einen anderen Prüfer haben. Im Zuge des sog. verwaltungsinternen Kontrollverfahrens wird in der Regel nur geprüft, ob eine Bewertung objektive Bewertungsfehler enthält oder das Prüfungsverfahren fehlerhaft ist.