Prüfungszulassung

Die Prüfungszulassung

Die Zulassung zu einer Prüfung gilt als erteilt, so lange Sie vor der Prüfung keinen anders lautenden Bescheid des Prüfungsamtes erhalten.

Nichtzulassung : Das Prüfungsamt ist bemüht, Sie nach erfolgter Prüfungsanmeldung so bald wie möglich zu benachrichtigen, falls Zulassungsvoraussetzungen fehlen, die zur Nichtzulassung führen müssen. Diese allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen können Sie in RaPO und POFH nachlesen.

Ob sogenannte besondere Zulassungsvoraussetzungen fehlen, steht u.U. erst dann fest, falls Sie im laufenden Semester für ein bestimmtes Fach bestimmte Vorleistungen wie Praktika, Studienarbeiten, Referate, Testate oder ähnliches zum festgesetzten Termin nicht erbracht haben. Deshalb ist es möglich, dass Sie in solchen Fällen den Nichtzulassungsbescheid erst kurz vor der Prüfung erhalten. Ob für ein bestimmtes Fach solche Vorleistungen verlangt werden dürfen, hängt grundsätzlich davon ab, ob diese in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung beim jeweiligen Fach vorgesehen sind.