Prüfungslokal
Bitte Lichtbildausweis und Studentenausweis mitführen
Im Prüfungslokal benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und den Studentenausweis. Den Anweisungen der Prüfungsaufsicht müssen Sie Folge leisten.
Hilfsmittel dürfen Sie verwenden, wenn sie der oder die verantwortliche Prüfer/in ausdrücklich freigegeben hat, bzw. wenn diese im Prüfungsplan (Aushang) freigegeben wurden.
Mobiltelefone: Das Mitführen im Prüfungslokal gilt als versuchte Täuschungshandlung. Die Konsequenzen erfahren Sie in § 6 RaPO.
Unwohlsein während der Prüfung (Prüfungsunfähigkeit) kann vorkommen. Wenn Sie glauben, dass Sie nicht in der Lage sind, die Prüfung zu Ende zu schreiben, können Sie unter den Voraussetzungen des § 9 RaPO zurücktreten. Die Anforderungen an ein ärztliches Attest können Sie < hier > ersehen. Beachten Sie bitte, dass die nachträgliche Berufung auf Krankheit grundsätzlich nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert wird!

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