Zutrittskontrolle

Registrierung der Campus-Card (bisher FH-Card) in der Zutrittskontrolle

Für Studenten mit gültiger Rechenzentrums-Kennung: Zum Registrieren oder Ändern Ihrer Campus-Card (bisher FH-Card) klicken Sie bitte hier (Login mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort).

 

Mitarbeiter, Professoren und Lehrbeauftragte: Bitte wenden Sie sich via E-Mail an die Adresse rzservice@hs-augsburg.de.

 

Öffnungsberechtigungen einsehen

Um Ihre aktuellen Öffnungsberechtigungen zu erfahren, klicken Sie bitte hier (Login mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort).

Informationen zur Zutrittskontrolle für Gebäude und Räume

Das Rechenzentrum betreibt im Auftrag der Hochschule eine spezielle Anlage, die so genannte Zutrittskontrolle bzw. Zugangskontrolle, um Berechtigte den Zugang zu den Gebäuden, Räumen und auch den Rechnern darin, sowie den Parkplätzen zu ermöglichen. Diese Zutrittskontrolle dient neben dem Schutz der Einrichtungen in den Räumen vor Diebstahl oder unberechtigter Benutzung, auch der Erleichterung des Zugangs zu den Räumen, den Außentüren und den Schranken, ohne dabei eine umständliche Schlüsselvergabeverwaltung handhaben zu müssen. Außerdem werden anonym der Zugang der Berechtigten aufgezeichnet, um eventuellen Missbrauch nachverfolgen zu können.

 

Folgende Gebäude und Räume sind bereits an der Zutrittskontrolle angeschlossen:

 

 

 


Die Bibliothek sowie die Rechnerräume des Rechenzentrums stehen grundsätzlich allen Angehörigen der Hochschule offen, wobei der Rechnerraum H3.10 nur für Angehörige der Fakultät Elektrotechnik zugänglich ist. Bei allen anderen Räumen ist grundsätzlich der Zugang nur durch Angehörigen der jeweiligen Fakultät oder mit Sonderberechtigungen möglich. Für Sonderberechtigungen wenden Sie sich bitte an:

Funktionsweise

FH-Card
Campus-Card (bisher FH-Card)

Die kontrollierten Türen sind normalerweise geschlossen, lassen sich aber mit einer in der Zutrittskontrolle registrierten Campus-Card (bisher FH-Card bzw. MensaCard) öffnen. Die Campus-Card wird in der Bibliothek (H-Bau, 1. Obergeschoss) ausgegeben. Sie kostet 5 Euro Pfand. Für weitere Informationen zum Erwerb bzw. der Rückgabe der Campus-Card klicken Sie bitte hier.

 

Die Campus-Card hat mehrere Funktionen. Sie ist eine Geldkarte des Studentenwerks, mit der Sie in der Mensa und der Cafeteria bezahlen können. Des Weiteren ist sie Ihr Bibliotheksausweis und die Kopierkarte für alle Kopierer auf dem Campus. Sie können Ihre Karte zusätzlich auch für die Türöffnung benutzen, wenn Sie diese in der Zutrittskontrolle registrieren lassen.

 

Neben den kontrollierten Türen befindet sich an der Wand ein Kartenleser. Er liegt ungefähr in gleicher Höhe wie die Türklinke, aber nicht unbedingt daneben, sondern oft an der gegenüberliegenden Türseite. Der Leser kann dunkelgrau oder weiß sein. Sie erkennen ihn an einer leuchtenden Kontrollampe (LED). Halten Sie die Karte einfach in die Nähe und warten Sie auf eine Reaktion. Dann nehmen Sie die Karte wieder vom Leser. Sie können die Karte sogar in einer Tasche lassen und diese an den Leser halten. Sie müssen dabei jedoch beachten, dass sich keine andere Karte, die ebenfalls nach dem RFID-Prinzip arbeitet, in der Tasche befindet (z.B. neuer Personalausweis mit RFID-Chip). Um eine lange Funktionsdauer Ihrer Campus-Card zu erreichen, sollte Sie Ihre Karte niemals biegen oder knicken.

 

An den Kartenlesern leuchtet normalerweise nur die grüne Lampe (bei den weißen bzw. schwarzen Lesegeräten im J- und H-Bau) bzw. die gelbe Lampe in Kreisform (bei den grauen Lesegeräten in den anderen Gebäuden). Bei der Türöffnung ertönt nur ein kurzer Signalton ('Piep'). Innerhalb von vier Sekunden können Sie die Tür jetzt öffnen. Sollten Sie keine Zugangsberechtigung haben, ertönt ein langer Ton. Wenn Sie einen Raum verlassen und nach einer Weile wieder betreten wollen, reagiert der Türöffner scheinbar zunächst nicht, sondern erst, wenn die Chipkarte ein zweites mal an den Leser gehalten wird. Es ertönt ein längerer Piepton und die rote Lampe (bei den weißen bzw. schwarzen Lesegeräten im J- und H-Bau) bzw. die grüne und rote Lampe (bei den grauen Lesegeräten im C-, K-, L- und M-Bau) leuchtet auf.

 

Das 'erstmalige' öffnen einer kontrollierten Tür bedeutet nämlich, dass Sie sich an dem Raum anmelden. In der Zutrittskontroll-Anlage wird das protokolliert, so dass dort zu jedem Zeitpunkt 'bekannt' ist, wer sich in welchem Raum befindet oder befunden hat. Das ist natürlich in der Praxis schwer zu erreichen bzw. durchzuhalten. Deshalb bauen wir auf Ihre Mithilfe und Ihr Eigeninteresse.

 

Zunächst einmal sollen Sie sich möglichst vom Raum abmelden! Da wir nur einen Leser pro Tür haben (wegen der Kosten), gehen wir einfach davon aus, dass ein 'zweitmaliges' Lesen Ihrer Karte an derselben Tür Ihre Abmeldung vom Raum ist. Deshalb wird der Türöffner in diesem Fall nicht benötigt. Die Unannehmlichkeit des zweifachen Lesens der Karte beim Wiederbetreten des Raumes (z. B. nach Toilettengang) müssen wir in Kauf nehmen. Wenn aber - was eigentlich nicht sein sollte - die Tür offensteht, brauchen Sie keine Karte. Sie sind am Raum angemeldet und für kurze Zeit müssen Sie sich weder ab- noch anmelden.

 

Für längere Abwesenheit vom Raum, z. B. zum Mittagessen in der Mensa, sollten Sie sich aber ordentlich ab- und wieder anmelden. Sollte in Ihrer Abwesenheit im Raum etwas unerlaubtes vorkommen, könnte man sonst fälschlicherweise auf Ihre Anwesenheit dabei schließen. Es ist z. B. vorgekommen, dass FH-Fremde in unsere Rechnerräume gegangen sind und dort 'Missbrauch' mit den Rechnern getrieben haben. Das ist auch der Grund, warum die Rechnerraumtüren grundsätzlich geschlossen sein sollen.

 

Nur wenn genügend FH-Angehörige im Raum sind und achtgeben, dass nichts unerlaubtes 'angestellt' wird, kann die Tür offenbleiben. In diesem Fall wird der Türöffner von der Anlage nicht betätigt, wenn Sie sich anmelden. Übrigens können Sie sich die Abmeldung sparen, wenn Sie gleich in einen anderen kontrollierten Raum gehen. Dann meldet Sie die Anlage automatisch um, wenn Sie sich dort anmelden. Uns ist wichtig: Seien Sie bitte misstrauisch, wenn sich jemand nicht mit einer Karte an einem Raum anmeldet!

 

Um das korrekte An- und Abmelden zu 'fördern', ist auf den Rechnern in den Rechnerräumen die Anmeldeprozedur ('Login') erweitert. Wenn Sie sich an Windows oder Solaris anmelden wollen, wird nicht nur Ihre Berechtigung (Kennung, Passwort) geprüft, sondern auch, ob Sie am Raum angemeldet sind. Ist das nicht der Fall, wird die Anmeldung am Rechner kommentarlos abgebrochen.

 

Richtlinien

   

Sie können sich als Mitglied der Hochschule Augsburg eine Chipkarte des Studentenwerks (Campus-Card) in der Zutrittskontrolle registrieren lassen. Damit bekommen Sie unter anderem Zugang zu den Rechnerräumen des Rechenzentrums und den dort befindlichen Rechnern sowie zur Bibliothek, jeweils zu den Öffnungszeiten. Je nach Ihrem Studiengang bzw. Ihrer Fakultät erhalten auch die Zugangsberechtigungen zu bestimmten Räumen in den Gebäuden ihrer Fakultät.    

   

Die Karte wirkt wie ein Schlüssel. Sie darf nur von Ihnen selbst und nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie dürfen die Karte nicht an Andere weitergeben oder Anderen damit Zutritt verschaffen. Ihr Zugang zu Räumen und Rechnern wird anonym (Chipkartennummer) aufgezeichnet. Nach Fällen von Mißbrauch, Beschädigung, Diebstahl usw. kann Ihre Anwesenheit in dem fraglichen Raum und zu der fraglichen Zeit zurückverfolgt werden.   

  

Die Karte ersetzt einen Schlüssel, hebt aber keine der Bedingungen auf, unter denen Sie die Räume und die Rechner und Geräte darin benutzen dürfen. In den Räumen des Rechenzentrums und sogenannten offenen Laboren dürfen die Rechner und Drucker benutzt  werden, aber nur entsprechend den Richtlinien zur Benutzung der Hochschule Augsburg.   

  

Zu sogenannten geschlossenen Laboren bekommen Sie nur in bestimmten Fällen Zutritt, nämlich für Projekt- und Diplomarbeiten und ähnliches. Dann dürfen Sie nur die Rechner und Geräte benutzen, die ausdrücklich für Ihre Arbeit vorgesehen sind. Die  Sicherheitsbestimmungen sind in jedem Fall zu beachten.