Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
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Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden von anderen Hochschulen oder beim Wechsel des Studiengangs angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn diese Zeiten und Leistungen in Inhalt und Umfang dem jetzigen Studium an der Hochschule Augsburg entsprechen.

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