Bewerbung
Bewerbung um einen Studienplatz
Die Ansprechpartnerinnen für Ihre Bewerbung finden Sie im Studentenamt der Hochschule Augsburg. Hier erhalten Sie Hilfe in Fragen zu den formellen und gesetzlichen Regelungen Ihrer Bewerbung. Alle Informationen zu Ihrer Bewerbung und zum Ablauf des Zulassungsverfahrens erfahren Sie im Infoblatt über das Zulassungsverfahren. Es enthält wichtige Angaben über die angebotenen Studiengänge, die Zulassungsbeschränkungen, die Vergabearten, Sonderregelungen, Beglaubigungen etc.
......................................................................................hier geht´s zur Online-Bewerbung.
- Infoblatt über das Zulassungsverfahren
- NC-Tabelle Wintersemester 2011/12
- NC-Tabelle Wintersemester 2010/11
- Informationsblatt Vorpraxis
- Leitfaden für Bewerber mit ausländischem Abitur
- Anerkannte Deutschprüfungen
- Verbundmodell (Duales Studium)
- Hochschulzugang ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
In vier Schritten zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen
Bewerbungszeiten
Bewerbungszeitraum für das Wintersemester:
NC-Bachelorstudiengänge 02. Mai - 15. JuliBachelorstudiengänge mit Eignungsprüfung 02. Mai - 15. Juni
Masterstudiengänge 02. Mai - 15. Juni
Bewerbungszeitraum für das Sommersemester:
NC-Bachelorstudiengänge 15. November - 15. Januar
Masterstudiengänge 15. November - 15. Dezember
Antrag auf Zulassung
Die Bewerbung, d. h. der Antrag auf Zulassung für das 1. Fachsemester (Studienanfänger) in Bachelor-Studiengängen können Sie grundsätzlich nur online über den Webserver der Hochschule Augsburg stellen. Sie dürfen nur die von der Hochschule Augsburg bereitgestellten Online-Formulare verwenden. Diese Formulare werden von Ihnen online ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben. Bitte merken Sie sich unbedingt Ihre auf dem Online-Formular angegebene Bewerbernummer. Sie benötigen diese wenn Sie ggf. noch Unterlagen nachreichen müssen.
Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, müssen Sie für jeden Studiengang das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und auch für jeden Studiengang alle Unterlagen beilegen. Verweise auf andere Anträge können leider nicht beachtet werden.
Eignungsprüfungen
In einigen Studiengängen müssen Sie sich nicht nur bewerben, sondern auch eine Eignungsprüfung absolvieren. Nähere Informationen finden Sie auf den Web-Seiten der entsprechenden Studiengänge bzw. Fakultäten:
- Architektur (Bachelor)
Anmeldeblatt zur Eignungsprüfung Architektur (zusätzlich zur Online-Bewerbung!)
Informationsblatt zum Eignungstest Architektur
Termin Eignungsprüfung Architektur 26.07.2012 - Architektur (Master)
- Interaktive Medien (Bachelor)
Erklärung zur Urheberschaft
Termin Eignungsprüfung 11.07.2012 - Interaktive Mediensysteme (Master)
- Kommunikations-Design (Bachelor)
Erklärung zur Urheberschaft
Termin Eignungsprüfung 09.07.2012 und 10.07.2012 - Design- und Kommunikationsstrategie (Master)
Eintritt in höhere Fachsemester (Hochschul- und Studiengangwechsler)
Durch die Umstellung von Diplom- auf Bachelor-Abschlüsse und der damit verbundenen Neustrukturierung des Studienangebots laufen die Lehrveranstaltungen nach den bisherigen Studien- und Prüfungsordnungen sukzessive aus bzw. können in den Bachelor-Studiengängen für fortgeschrittene Fachsemester noch nicht implementiert sein.
Sollten Sie einen Hochschul- oder Studiengangwechsel planen, so vergewissern Sie sich in einer Studienberatung, ob eine Aufnahme an der HS Augsburg möglich ist und ob sie ihr Studium nahtlos weiterführen können.
Davon unabhängig müssen Bewerbungen für den Eintritt in das Wintersemester bis 15. Juli jeden Jahres und für das Sommersemester bis 15. Januar jeden Jahres dem Studentenamt der Hochschule Augsburg schriftlich vorliegen. Der Online-Eintrag ist nicht ausreichend.
Sie müssen neben den im Bewerbungsbogen geforderten Unterlagen Ihrer Bewerbung unbedingt beizufügen
- ein aktuelles Notenblatt, ausgestellt durch das Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule,
- eine Auflistung der Prüfungsleistungen, die Sie noch bis zum beabsichtigten Wechsel ablegen werden,
- sowie Fachinhaltsbeschreibungen mit Semesterwochenstunden.
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden beim Übergang von anderen Hochschulen oder beim Wechsel des Studiengangs nur angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn diese Zeiten und Leistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der aufnehmenden Hochschule im Wesentlichen entsprechen.

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