Beurlaubung
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Daher müssen Sie sich auch während der Beurlaubung für jedes Semester „rückmelden“.
Der Studentenwerksbeitrag einschließlich des Semestertickets ist zu entrichten. Vom Studienbeitrag sind Sie automatisch befreit.
Die Beurlaubung müssen Sie schriftlich beantragen und dabei entsprechende Nachweise vorlegen. Den Antrag auf Beurlaubung geben Sie bis zum Ende der Frist für die Rückmeldung im Studentenamt ab. Die Entscheidung über eine Genehmigung trifft Ihre Fakultät.
Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für höchstens zwei Semester. Ausnahmen sind Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit.
Nach Ablauf des Semesters ist eine Beurlaubung rückwirkend nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie dass während einer Beurlaubung
- keine Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, erbracht werden können,
- eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen jedoch möglich ist,
- im Rahmen der Mutterschutzfrist und der Elternzeit das Erbringen von Studienleistungen und das Ablegen von Prüfungen möglich ist.

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