Exmatrikulation
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Neben den persönlichen Gründen, die zur Aufgabe Ihres Studiums an der Hochschule Augsburg führen, regelt das Bayerische Hochschulgesetz die Exmatrikulation. Im folgenden die drei häufigsten Gründe:
- Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.
- Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben oder aus Gründen, die sie zu vertreten haben, die Voraussetzungen für die Meldung zu einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr beibringen kann, es sei denn, dass sie in einen Studiengang wechseln, der im Grundstudium nicht gleich ist.
- Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie bei der Rückmeldung die Zahlung fälliger Gebühren oder Beiträge nicht nachweisen oder eine nach der Meldeverordnung für die Krankenversicherung der Studenten vorzulegende Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreichen.
Sie können sich persönlich exmatrikulieren oder eine andere Person durch einfache Vollmachtserteilung beauftragen. Bitte vermerken Sie welche Amtshandlungen diese Person für Sie vornehmen soll. (Soll sie Sie nur exmatrikulieren oder ist sie auch berechtigt Ihr Diplomzeugnis, Ihre Diplomurkunde, Notenbescheinigungen etc. entgegen zunehmen ?)
Wenn Sie Ihr Studium zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen möchten, müssen Sie sich neu bewerben. Bitte informieren Sie sich im Studentenamt und in Ihrer Fakultät, unter welchen Bedingungen dies möglich ist z.B.: gibt es das Vorlesungsangebot noch, welche Studiengruppen werden angeboten, welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die einzelnen Studiensemester etc.?

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