Gasthörer
Die Zulassung als Gasthörer/in begründet keine Mitgliedschaft an der Hochschule Augsburg. Sie können daher an keinen Prüfungen teilnehmen. In Semestern mit Zulassungsbeschränkungen können wir keine Gasthörerinnen und -hörer zulassen.
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Den Antrag auf Zulassung als Gasthörer stellen Sie im Studentenamt der Hochschule Augsburg. Ein Gaststudium ist gebührenpflichtig. Die Gebührensätze finden Sie im Antragsformular.

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