Immatrikulation
Immatrikulation
Nach Ihrer Bewerbung (i.d. Regel Online) an der Hochschule Augsburg erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.leer
Der Zulassungsbescheid ersetzt nicht die Immatrikulation (Einschreibung). Erst durch die Immatrikulation werden Sie Mitglied der Hochschule Augsburg und erhalten den Studentenstatus.
Sie können sich nur an einer deutschen Hochschule immatrikulieren. Eine Doppelimmatrikulation ist nur in besonderen Fällen möglich und erfordert die Zustimmung beider Hochschulen. Auch die Immatrikulation in mehr als einem Studiengang ist nur in Ausnahmefällen möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Studentenamt.
Die Fristen für die Immatrikulation werden für jedes Semester neu festgelegt. Wann Ihre Immatrikulation stattfindet, erfahren Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Bei der Immatrikulation erhalten Sie Ihr sog. Leporello d.h. Ihren Studentenausweis, der zugleich Fahrausweis für den Augsburger Verkehrsverbund ist (Semesterticket), verschiedene Immatrikulationsbescheinigungen unter anderem für die Kindergeldkasse, für die Bahn AG etc., sowie das Masterkennwort für Ihre Rechenzentrumsbenutzerkennung.
Erläuterungen zu den zu zahlenden Beiträgen
- Studentenwerksbeitrag
Das Studentenwerk bietet Ihnen Service rund ums Studium, wie Fragen zum BAföG, Wohnheim- und Zimmervermittlung, Sozial- und Rechtsberatung, Mensen und Cafeteria usw.: http://www.studentenwerk-augsburg.de. Die Studentenwerke finanzieren ihre Aufgabe überwiegend aus Leistungserlösen und freiwilligen Zuwendungen des Staates. Daneben müssen jedoch auch die Studierenden einen geringen Teil zu den Kosten der für sie erbrachten Leistungen beitragen. - Semesterticket
Das Studentenwerk Augsburg hat mit dem Augsburger Verkehrsverbund ein Semesterticket vereinbart. Mit Ihrem Studentenausweis in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass können Sie unbegrenzt innerhalb des Tarifzonenplanes (Zone 10+20) alle Linien des Regional- und Stadtverkehrs (AVV Bus, zuschlagsfreie DB Züge 2. Klasse, VGA Bus und Straßenbahnen, Ausnahme Nachtbusse) benutzen.
Wenn Sie schwerbehindert sind und nach dem Schwerbehindertenrecht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts mit der dazugehörigen Wertmarke sind, brauchen Sie die Gebühr für das Semesterticket nicht zu bezahlen. Bitte legen Sie den entsprechenden Nachweis im Studentenamt der Hochschule Augsburg vor. - Studienbeitrag
Der Gesetzgeber hat ab dem Sommersemester 2007 die Studienbeiträge eingeführt. Der Studienbeitrag dient der Verbesserung Ihrer Studienbedingungen. Die Höhe wird von der Hochschule in Absprache mit den Vertretern der Studierenden an die jeweiligen Anforderungen fortlaufend angepasst. Der Studienbeitrag kann maximal 500,00 Euro betragen. Er ist für jedes Semester zu entrichten. Die aktuelle Höhe können Sie der Tabelle Gebühren und Beträge entnehmen.
Der Studentenwerksbeitrag und das Semesterticket sind nicht im Studienbeitrag enthalten!
Weitere Informationen, auch zur Verwendung Ihrer Beiträge, finden Sie auf der Internetseite Studienbeiträge
Mit Ihrer Zulassung erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu der Höhe der einzelnen Gebühren und zu den Zahlungsabläufen .

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