Krankenversicherungsnachweis
Diese Versicherungsbescheinigung erhalten Sie ausschließlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse, nicht bei einer privaten Krankenversicherung.
- Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig versichert oder mitversichert (Familienversicherung) sind, erhalten Sie diese Versicherungsbescheinigung bei Ihrer gesetzlichen Versicherung.
- Wenn Sie bei einer Krankenversicherung privat versichert bzw. privat mitversichert (Elternteil oder Ehepartner) sind, müssen Sie sich unter Vorlage des Versicherungsnachweises Ihrer privaten Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse diese Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.
Für die Rückmeldung zum Studium in den folgenden Semestern müssen Sie in der Regel keine Versicherungsbescheinigung mehr vorlegen. Hat sich das Versicherungsverhältnis jedoch geändert z. B. durch Kündigung und Wechsel der Krankenkasse, Änderung der Versicherungsart müssen Sie dies dem Studentenamt der Hochschule Augsburg mitteilen.
Andernfalls kann Ihnen die Rückmeldung bzw. das Weiterstudium versagt werden.
Eine Versicherungsbescheinigung ist auch dann erneut vorzulegen, wenn Sie von der Hochschule Augsburg exmatrikuliert wurden und sich für das nächste Semester wieder neu immatrikulieren, z. B. in einem anderen Studiengang.

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