Rückmeldung zum neuen Semester

Sie müssen sich rückmelden, wenn Sie Ihr Studium an der Hochschule Augsburg im nächsten Semester fortsetzen wollen.
Die Fristen für die Rückmeldung werden jedes Semester neu festgelegt. Diese Fristen liegen i. d. Regel 2-3 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes.
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Den genauen Termin finden Sie auf Ihrem Leporello. Außerdem werden die Termine durch hochschulweite Aushänge und in der Termindatenbank der Hochschule Augsburg bekanntgegeben.
Das Rückmeldeverfahren bieten wir online an. Zusammen mit der Rückmeldung verlangt die Hochschule Augsburg die Einzugsermächtigung für die fälligen Gebühren und Beiträge.

Der Studentenwerksbeitrag einschließlich Semesterticket wird etwa eine Woche nach Ende der Rückmeldefrist eingezogen. Die Studienbeiträge ziehen wir zur Fälligkeit ein; für das Wintersemester zum 15. September und für das Sommersemester zum 01. März. Den genauen Zahlungsablauf finden Sie unter Zahlungsmodalitäten.

Anträge auf Befreiung  vom Studienbeitrag müssen Sie bis 15. September für das Wintersemester und bis 01. März für das Sommersemester gestellt haben.
Falls das nächste Semester für Sie ein praktisches Studiensemester im Sinne Ihrer für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung ist oder es sich um ein genehmigtes Urlaubssemester handelt, werden Sie automatisch vom Studienbeitrag befreit.

Bitte beachten Sie daher die Termine für die Meldung Ihrer Praxisstelle bzw. für den Urlaubsantrag.

Bitte beachten Sie auch, dass eine neue Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung vorlegen müssen, falls sich Ihr Versicherungsstatus oder Ihr Träger geändert hat.