Unfallversicherung und Unfallanzeigen
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Der Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Verbindung zur Hochschule und Ihren Einrichtungen bzw. Veranstaltungenstehen. Sie sind versichert bei
- der Teilnahme an Lehrveranstaltungen an der Hochschule selbst
- bei hochschulischen Veranstaltungen außerhalb der Hochschule
- einschließlich dem Hin- und Rückweg zu diesen Veranstaltungen.
Während der praktischen Studiensemester und Grundpraktika sind Sie kraft Gesetzes bei der für den Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildungseinrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert. Im Versicherungsfall ist die Unfallanzeige durch die Ausbildungsstelle zu erstellen.
Nähere Einzelheiten rund um den den studentischen Unfallversicherungsschutz können Sie dem Informationsblatt der Bayerischen Landesunfallkasse entnehmen. <hier klicken>
Unfall passiert? Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person Unfälle, die sich im Hochschulbereich einschließlich dem Weg zur Hochschule ereignen, unverzüglich dem Studentenamt der Hochschule Augsburg melden.
Handelt es sich um einen Wegeunfall, ist es hilfreich, wenn Sie eine Unfallskizze, sowie eine Wegbeschreibung (Auszug aus dem Stadtplan oder Routenplaner) zur Aufnahme des Unfalls in das Studentenamt mitbringen würden.

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