Antragstellung und Antragsfristen

Wenn ein Befreiungsgrund erfüllt ist, dann stellen Sie einen Befreiungsantrag und verwenden hierzu bitte ausschließlich das entsprechende Antragsformular.
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Den Antrag senden Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:

Hochschule Augsburg
Studienbeiträge – Abteilung IV
Postfach 11 06 05
86031 Augsburg

 

Für die Antragstellung müssen Sie folgende Fristen beachten:

Sommersemester

Befreiungsanträge für das Sommersemester werden nur berücksichtigt, wenn Sie bei der Hochschule Augsburg bis 01.03. des jeweiligen Jahres eingegangen sind. Tritt ein Befreiungsgrund später ein, ist eine Antragstellung noch bis zum 16.05. möglich.
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Wintersemester

Befreiungsanträge für das Wintersemester werden nur berücksichtigt, wenn Sie bei der Hochschule Augsburg bis 15.09. des jeweiligen Jahres eingegangen sind. Tritt ein Befreiungsgrund später ein, ist eine Antragstellung noch bis zum 01.12. möglich. Antragsfrist für Studienanfängerinnen und Studienanfänger (Erstsemester) ist der 10.11.
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Achtung:

Eine Befreiung ist grundsätzlich abzulehnen, wenn die notwendigen Unterlagen nicht mit dem Antrag innerhalb der genannten Frist vorgelegt werden.

Ein Befreiungsantrag hat hinsichtlich der Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung.

Bei rechtzeitigem Nachweis des Befreiungstatbestandes erfolgt kein Einzug des Studienbeitrages.

Für den Fall, dass Ihrem Befreiungsantrag nach Zahlung stattgegeben wird, erstatten wir den Studienbeitrag an Sie zurück; bei Inanspruchnahme eines Studienbeitragsdarlehens erfolgt die Erstattung an das Kreditinstitut.