Studienbeitragsdarlehen / Antragsberechtigung
Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Darlehen erhalten?
Wichtiger Hinweis:Bitte geben Sie Ihren Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen persönlich in der Abteilung III - Studienangelegenheiten ab (Zimmer A 2.03)!
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Sie haben die Möglichkeit, Ihre Studienbeiträge über das zinsgünstige Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren - und zwar elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung. Darlehensberechtigt sind:
- Deutsche, EU-Bürger und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie deren Angehörige,
- Ausländer, die Deutschen gleichgestellt sind,
- und „Bildungsinländer“ – also Ausländer, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Weitere Informationen zum Studienbeitragsdarlehen finden Sie unter
http://www.studieren-in-bayern.de/darlehen.aspx
http://www.studieren-in-bayern.de/studienbeitraege.aspx
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Die Einzelheiten der Darlehensfinanzierung regelt eine Rechtsverordnung.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
FAQ-Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst


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