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Studien- und Semesterbeiträge
Seit dem Sommersemester 2007 erheben alle staatlichen bayerischen Hochschulen Studienbeiträge. Diese dienen ausschließlich der Verbesserung Ihrer Studienbedingungen. Detaillierte Informationen, insbesondere zur Höhe, zur Erhebung und zu der mit den Studierenden abgestimmten Verwendung der Studienbeiträge finden Sie auf den folgenden Infoseiten.leer
Wer muss die Studienbeiträge bezahlen (Beitragspflicht)?
Wie hoch sind die Studienbeiträge/Semesterbeiträge und wann sind Sie zu bezahlen?
Wie erfolgt die Zahlung der Studienbeiträge und der Semesterbeiträge?
- Bezahlung der Gebühren und Beiträge für Rückmelder
- Bezahlung der Gebühren und Beiträge für Studienanfänger
- Bezahlung der Gebühren und Beiträge für Hochschul- und Studiengangwechslern und Masterstudiengänge
Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Darlehen erhalten?
Wer kann sich von den Studienbeiträgen befreien lassen und welche Fristen sind dabei zu beachten?
- Gründe für eine Befreiung
- Prüfungen wurden alle abgelegt - es fehlt nur noch die Abschlussarbeit
- Antragstellung und Antragsfristen
- Studienbeitragssatzung der Hochschule Augsburg
- Formulare für die Befreiung und Rückerstattung
Wie werden die Studienbeiträge verwendet? (Bericht über die Verwendung von Studienbeiträgen)
Das Finanzamt muss Ausgaben für Master- und Aufbaustudiengänge als Werbungskosten anerkennen.
>> Mehr Informationen zu diesem Steuernachlass für Studierende
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