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Studien- und Semesterbeiträge

Seit dem Sommersemester 2007 erheben alle staatlichen bayerischen Hochschulen Studienbeiträge. Diese dienen ausschließlich der Verbesserung Ihrer Studienbedingungen. Detaillierte Informationen, insbesondere zur Höhe, zur Erhebung und zu der mit den Studierenden abgestimmten Verwendung der Studienbeiträge finden Sie auf den folgenden Infoseiten.
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Wer muss die Studienbeiträge bezahlen (Beitragspflicht)?

Wie hoch sind die Studienbeiträge/Semesterbeiträge und wann sind Sie zu bezahlen?

Wie erfolgt die Zahlung der Studienbeiträge und der Semesterbeiträge?

Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Darlehen erhalten?

 

Wer kann sich von den Studienbeiträgen befreien lassen und welche Fristen sind dabei zu beachten?

Wie werden die Studienbeiträge verwendet?  (Bericht über die Verwendung von Studienbeiträgen)

 

Das Finanzamt muss Ausgaben für Master- und Aufbaustudiengänge als Werbungskosten anerkennen.
>> Mehr Informationen zu diesem Steuernachlass für Studierende