Rund um Prüfungen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu allen (na ja, jedenfalls zu den meisten) Fragen, die Sie, Ihr Studium und die Prüfungskommission der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen betreffen.

Anmeldung

Die jeweiligen Anmeldefristen finden Sie unter den Semesterterminen

Anmeldung versäumt

Sie haben sich nicht zu einer Prüfung oder einem studienbegleitenden Leistungsnachweis angemeldet?
Stellen Sie bitte einen „Antrag auf bedingte Zulassung“ an die Prüfungskommission, um an der Prüfung teilnehmen zu können.
Bitte beachten Sie: Ein Anspruch auf Anerkennung der Prüfungsleistung besteht nicht; Ihre Prüfungsleistung kann nur dann anerkannt werden, wenn Ihr Antrag positiv beschieden worden ist.

Notennachmeldung/Notenänderung

Eine Note ist nicht oder fehlerhaft eingetragen worden?
Stellen Sie bitte einen "Antrag auf Notennachmeldung/Notenänderung" an die Prüfungskommission.
Bitte beachten Sie: Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge angenommen!

Fristverlängerung

Sie benötigen mehr Zeit zur Bearbeitung Ihrer Studien- oder Abschlussarbeit?
Stellen Sie bitte einen "Antrag auf Fristverlängerung" an die Prüfungskommission.
Fristverlängerungen aus gesundheitlichen Gründen können nur mit einem ärztlichen Attest beantragt werden; Krankmeldungen und/oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind in keinem Fall ausreichend. 

Weitere Fragen?

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich an die Vorsitzenden der Prüfungskommission.

Architektur:

Prof. Dr.-Ing. Klaus Tragbar

Bauingenieurwesen (einschl. Weiterbildung):

Prof. Dr.-Ing. Peter Knödel

E2D:

Prof. Dr.-Ing. Martin Bauer