Prüfungskommission
Kommissionsmitglieder
- Wolfgang Kowarschick (Vorsitzender, Praktikumsbetreuung)
- Andreas Kunert (Dekan G)
- Thomas Rist (Notenanerkennung I + AW, Studienberatung)
- KP Ludwig John (Praktikumsbetreuung, Studienberatung)
- Jens Müller
- Nik Klever (Studiendekan I, Gast der PK)
- Robert Rose (Notenanerkennung G, Auslandsbeauftragter, Gast der PK)
Anträge
Stellen Sie Ihre Anträge bitte form- und fristlos an:- Thomas Rist: Notenanerkennung Informatik und Allgemeinwissenschaften
- Robert Rose: Notenanerkennung Gestaltung, Auslandsstudium
- Wolfgang Kowarschick/KP Ludwig John: Genehmigung der Praktikumsstelle
- W. Kowarschick: alles Übrige, insb. Atteste => Anträge immer im Sekretariat Informatik angeben
Die Prüfungskommission tagt ca. einmal pro Monat.
Wichtige Regeln
- 7 Semester Regelstudienzeit
- 9 Semester Höchststudiendauer, sonst ist man erstmals durch alle fehlenden Pflichtprüfungen durchgefallen (einschließlich der Bachelorarbeit)
- beliebig viele Zweitwiederholungen
- höchstens eine Drittwiederholung, sonst Zwangsexmatrikulation
- Frist für Wiederholungsprüfungen: ein Semester
- Ausnahme: Studienarbeiten und Projekte: zwei Semester
- Wiederholungsprüfung unentschuldigt (Attest!) versäumt => Amtsfünf
- Attest: Der Arztbesuch muss spätestens am Prüfungs bzw. Abgabetag der Studienarbeit erfolgen, siehe dazu Regeln des Prüfungsausschusses)
- Atteste immer direkt bei Prof. Kowarschick (bzw. Sekretariat Informatik) abgeben
- Wahlpflichtfächer: i. Allg. keine Wiederholungsprüfungen
- Orientierungsprüfungen:
- Computersystem und Algorithmen I (Informatik)
- Visuelle Konzepte I (Gestaltung)
- Orientierungsprüfungen bis zum Ende des 2. Semesters ablegen, sonst Amtsfünf
- 5. Semester: noch keine 80 Credits erworben => keine Zulassung zum Praxissemester
- Rechtzeitig Anträge auf Fristverlängerung stellen
- Plagiat => Note 5
Plagiat
Ein Plagiat liegt vor, wenn man fremde geistige Leistungen in einem Werk (Praktikumsaufgabe, Studienarbeit, Abschlussarbeit etc.) als eigene geistige Leistungen ausgibt:
- fehlende Quellenangabe (UrhG §63)
- unzureichende Quellenangabe (www.wikipedia.de, www.google.de)
- fremde Leistung steht für sich selbst (Zitate zur Verdeutlichung eigener Ideen ist OK)
- Abschreiben (in Klausur), Kopieren (in Studienarbeit)
- Teamarbeit, bei der nicht klar ist, wer was erstellt hat
UrhG §51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Gesetzliche Regelungen
Die Aufgaben der Prüfungskommission sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und in der Rahmenprüfungsordnung (RAPO) festgelegt:
- Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen.
- Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden.
- Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel.
- Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen.
- Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften.
- Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen.
- Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen.
- Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.

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