Anerkennung

Die Anerkennung des Praktikums und auch das Vorziehen bzw. Nachholen der praxisbegleitenden Veranstaltungen besprechen Sie mit dem Praktikumsbauftragten Ihrer Fakultät.

 

Für das Praxissemester beantragen Sie kein Urlaubssemester, sondern bleiben regulär eingeschrieben. Beim freiwilligen Praktikum bleibt Ihnen die Option freigestellt. Erkundigen Sie sich beim Studentenamt.