Anerkennung
Für das Praxissemester beantragen Sie kein Urlaubssemester, sondern bleiben regulär eingeschrieben. Beim freiwilligen Praktikum bleibt Ihnen die Option freigestellt. Erkundigen Sie sich beim Studentenamt.
Für das Praxissemester beantragen Sie kein Urlaubssemester, sondern bleiben regulär eingeschrieben. Beim freiwilligen Praktikum bleibt Ihnen die Option freigestellt. Erkundigen Sie sich beim Studentenamt.
Aktualisiert am: 27.09.2011 | © Hochschule Augsburg