Notenanerkennung

Anerkennung

Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden Ihnen nach der Rückkehr auf Antrag für Ihr Studium an der Hochschule Augsburg anerkannt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Studienplan im Ausland mit dem Auslandsbeauftragten bzw. mit dem /der für die Prüfungskommission Zuständigen sorgfältig geplant und abgesprochen haben. Die Leistungen werden auch entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.

 

Durchführung der Notenanerkennung

WICHTIG: Um nach der Rückkehr keine bösen Überraschungen bei der Notenanerkennung zu erleben, sollte man vor dem Auslandsaufenthalt die Fächer, die man sich anrechnen lassen will mit dem Studiengangsleiter absprechen. Folgende Daten muss der Antrag enthalten:

 

Beachten Sie, dass Sie zu jeder Lehrveranstaltung angeben müssen, für welche Veranstaltung an der Hochschule Augsburg die jeweilige Prüfungsleistung gewertet werden soll. Fachgebundene Wahlpflichtfächer (FWP) können unter dem Originalnamen anerkannt werden.

 

Zeugnis der Partnerhochschule

Zur Notenanerkennung muss außer dem Zeugnis der Partnerhochschule auch eine Umrechnungstabelle beim Studiengangsleiter vorgelegt werden. Diese kann z.B. wie folgt aussehen:

100 Punkte = excellent = 1,0;

90 Punkte = good = 2,0;

80 Punkte = fair = 3,0;

70 Punkte = poor = 4,0;

weniger als 70 Punkte = failed = nicht bestanden.

Im Normalfall findet man eine ähnliche Tabelle auf der Rückseite des Zeugnisses der Partnerhochschule.

 

Anerkennung der Studienabschlüsse

Das European Credit Transfer System (ECTS) gewährleistet die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Studienabschlüssen in Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Die International Offices der Hochschuleinrichtungen erteilen Auskunft über die ECTS-Koordinatoren an den Hochschulen. Weitere Informationen zum ECTS hier.