Zulassungsvoraussetzungen

Qualifikationsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein an einer deutschen Hochschule mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik oder Computer Science bzw. ein gleichwertiger Hochschulabschluss.

Bei der Auswahl der Bewerber wird die Note des Diplomabschlusses zugrunde gelegt. Sie wird für jedes Auswahlverfahren hinsichtlich ihrer Stichhaltigkeit von der Prüfungskommission überprüft und gegebenenfalls angepasst. Derzeit gilt für die FH Augsburg ein Notendurchschnitt von 2.3 sowie eine Diplomarbeitsnote von mindestens 2.0 als "überdurchschnittlicher" Erfolg. Die Prüfungskommission orientiert sich bei anderen Hochschulen am aktuellen Ranking entsprechend anerkannter Institutionen.

Besondere Leistungen und zusätzliche Qualifikationen können darüber hinaus als äquivalent anerkannt werden. Dazu zählen herausragende Noten in der Diplomarbeit (Note 1.7 oder besser), eine einschlägige und qualifizierte, mindestens 2-jährige Berufserfahrung, soziales oder institutionelles Engagement (etwa in den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule), beruflich oder durch das Studium veranlasste Auslandsaufenthalte (z.B. die Absolvierung des Praxissemesters im Ausland) sowie weitere für den Masterstudiengang relevante Qualifikationen. Solche Qualifikationen können durch Anhebung des Notenschnitts um jeweils maximal 0.2 Punkte, höchstens jedoch um 0.4 Punkte anerkannt werden.

Absolventen von Bachelorstudiengängen werden zugelassen, wenn das Studium 8-semestrig ist, zwei Praxissemester umfasst und inhaltlich einem FH-Studiengang entspricht oder mindestens 240 ECTS-Punkte nachgewiesen werden können.

Nachqualifikation

Bewerber haben sich einer Nachqualifikation in den Fächern Grundlagen der Softwaretechnik, Grundlagen der Datenkommunikation und Grundlagen Datenbanken zu unterziehen, soweit diese Fachinhalte nicht Gegenstand des absolvierten Studiums waren. Der Nachweis erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme am entsprechenden Prüfungsangebot der FH Augsburg.

Übergangsregelungen

Der vorliegende Studienplan entspricht der Studien- und Prüfungsordnung (PO), die zum 1.10.2005 in Kraft getreten ist. Auf Antrag können für Studierende, die nach alter PO studieren, gemäß den von der Prüfungskommission Informatik festgelegten Regelungen in die neue PO überführt werden.