Gleichstellung
Soziale Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
Die Gleichstellungspolitik unserer Hochschule basiert auf mehreren Säulen. Ein Leitgedanke ist die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitgliedern unserer Bildungsinstitution. Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit streben wir außerdem auch für Menschen mit Behinderung an. Wir wollen Ursachen für Ungleichheiten gezielt beseitigen und Rahmenbedingungen schaffen für eine Gleichbehandlung aller Menschen an unserer Hochschule – für Studierende, Mitarbeiter, Professoren und Gäste gleichermaßen – unabhängig von ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Als Ansprechpartner und Unterstützer in allen Fragen der Gleichstellung stehen Ihnen unsere Beauftragten für die einzelnen Bereiche zur Verfügung.
>> Gleichstellungskonzept der Hochschule Augsburg
Geschlechter-Gleichstellung
Der Hochschule Augsburg wurde am 24. November 2008 das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“ (fgh) verliehen – ein entscheidender Schritt im Zuge unserer Gleichstellungsmaßnahmen. Dieses Zertifikat wurde nach einer Re-Auditierung am 15. März 2012 bestätigt. Ziel der fgh ist es, eine tragfähige Balance zwischen den betrieblichen Interessen der Hochschule und den familiären Interessen ihrer Beschäftigten und Studierenden zu erreichen und dies langfristig in der Hochschule zu verankern. Wir möchten adäquate Modelle für familienbewusste Arbeits- und Lernbedingungen umsetzen, die den hochschulspezifischen Arbeitsstrukturen und -prozessen entsprechen. Wir streben unter anderem die Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender, Mitarbeiter und Professoren an. Die Geschlechter-Gleichstellung an unserer Hochschule basiert auf dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz BayGIG).
Aufgabe ist es, Ungleichbehandlungen der Mitarbeiter aufgrund des Geschlechtes an der Hochschule aufzudecken und diese in Zusammenarbeit mit den Betroffenen auszuräumen. Insbesondere bei den Einstellungsverfahren sind – auch in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Vorschriften zu beachten, um die Gleichstellung von Männern und Frauen sicherzustellen.
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an unserer Hochschule basiert auf dem Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG). Unser Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Hochschulleben zu gewährleisten und ihre Integration zu fördern.
>> Informationen für Behinderte
>> Ansprechpartner zum Thema Gleichstellung

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