Aufgaben der erweiterten Hochschulleitung
Auszug aus dem Bayerischen Hochschulgesetz
Gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz nimmt die erweiterte Hochschulleitung folgende Aufgaben wahr: Sie
- berät und unterstützt die Leitung der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- stellt den Entwicklungsplan der Hochschule unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fakultäten, soweit sich dieser auf das Klinikum auswirkt, im Benehmen mit dem Klinikumsvorstand auf, schreibt ihn fort und legt ihn dem Hochschulrat zur Beschlussfassung vor,
- beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,
- entscheidet unter Beachtung der im Hochschulgesetz formulierten Grundsätze sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne auf Vorschlag der Hochschulleitung über Schwerpunkte des Haushalts
- beschließt über Anträge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten.

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