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Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz
(BaySchG Art. 31) gehören dem Fakultätsrat jeweils der Dekan oder die Dekanin, der Prodekan oder die Prodekanin, der Studiendekan oder die Studiendekanin sowie sechs Vertreter oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen an. Darüber hinaus zwei Vertreter oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ein Vertreter oder eine Vertreterin der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden und die jeweilige Frauenbeauftragte.
Unten stehend finden Sie die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der Hochschullehrer in den einzelnen Fakultäten der Hochschule Augsburg.
Fakultät für Allgemeinwissenschaften
Fakultätsräte
Keine Vertreter für den Fakultätsrat eingetragen
Vertreter
Keine Vertreter für den Fakultätsrat eingetragen
Fakultät für Architektur und Bauwesen
Fakultätsräte
Vertreter
Fakultät für Elektrotechnik
Fakultätsräte
Vertreter
Keine Vertreter für den Fakultätsrat eingetragen
Fakultät für Gestaltung
Fakultätsräte
Vertreter
Fakultät für Informatik
Fakultätsräte
Norbert.Gerth@hs-augsburg.de
Vertreter
Keine Vertreter für den Fakultätsrat eingetragen
Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik
Fakultätsräte
Vertreter
Fakultät für Wirtschaft
Fakultätsräte
Vertreter
Keine Vertreter für den Fakultätsrat eingetragen