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Bayerisches Hochschulgesetz
Gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz ist der Hochschulrat eines der drei zentralen Organe der Hochschule.
Ihm gehören die gewählten Mitglieder des Senats sowie acht Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur sowie Wirtschaft und beruflicher Praxis an.
Der oder die Vorsitzende des Hochschulrats wird aus der Mitte der externen Mitglieder gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist der Vorsitzende des Senats.
Die Mitglieder der Hochschulleitung und die Frauenbeauftragte nehmen ebenso wie ein Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst beratend an den Sitzungen des Hochschulrats teil, haben aber kein Stimmrecht.
Geschäftsordnung des Hochschulrats
Claudia Ehinger
Florian Forster
Dipl.-Ökonom Michael Grandel
Dipl. Ing. Manfred Holzmann
Susanne Kasch
Cornelia Kollmer
Prof. Dr.-Ing. Christian Märtin
Jürgen Marks
Prof. Dr. Erika Regnet
Prof. Dr.-Ing. Marcus Reppich
Juliane Votteler
Prof. Dr.-Ing. Elmar Wagner
Diane Walker-Schuster
Paul Waning
Prof. Dr. rer. nat. Heribert Weber
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Weber
Vorsitzender des Hochschulrates
Stellvertretender Vorsitzender des Hochschulrates
Mitglieder des Hochschulrates
Studierender:
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