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Die Hochschulorgane im Überblick
Die zentralen Kollegialorgane entscheiden gemeinsam mit dem Präsidium über grundsätzliche Angelegenheiten von zentraler Bedeutung für die Hochschule Augsburg:
- die Präsidium
- die Erweiterte Hochschulleitung
- der Senat
- der Hochschulrat
Der Hochschulrat setzt sich aus den gewählten Mitgliedern des Senats und acht hochkarätigen externen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zusammen. Er übernimmt die Funktion eines „Aufsichtsrats“ an der Hochschule.
Die Organe in den jeweiligen Fakultäten sind
- der Dekan oder die Dekanin
- der Studiendekan oder die Studiendekanin und
- der Fakultätsrat.
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