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Der Senat ist eines der drei zentralen Organe der Hochschule Augsburg.
Dem Gremium gehören fünf Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, ein/e wissenschaftliche/r oder künstlerische/r Mitarbeiter/in, ein sonstiger Mitarbeiter oder eine sonstige Mitarbeiterin, ein Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte der Hochschule an
Der Senat wählt aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder eine/n Vorsitzende/n sowie dessen bzw. deren Stellvertretung.
Vorsitzender des Senats
Stellvertretender Vorsitzender des Senats
Senatorinnen und Senatoren
Studierender:
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