Startseite Senat

Der Senat ist eines der drei zentralen Organe der Hochschule Augsburg.

Dem Gremium gehören fünf Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, ein/e wissenschaftliche/r oder künstlerische/r Mitarbeiter/in, ein sonstiger Mitarbeiter oder eine sonstige Mitarbeiterin, ein Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte der Hochschule an

Der Senat wählt aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder eine/n Vorsitzende/n sowie dessen bzw. deren Stellvertretung.

Aufgaben des Senats

Geschäftsordnung des Senats

Vorsitzender des Senats

Stellvertretender Vorsitzender des Senats

Senatorinnen und Senatoren

Gäste des Senats (ohne Stimmrecht)

Präsident

Vizepräsidenten

Kanzlerin

Beratende Mitglieder