Gewinnermittlung / Buchführung
Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit muss stets versteuert werden
Auf diese Weise partizipiert der Fiskus an der unternehmerischen Betätigung jedes Einzelnen. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Alle Gewerbebetriebe müssen außerdem die Gewerbesteuer beachten. Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanzierung (sog. doppelte Buchführung) vor.Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR)
Die Einnahmen Überschuss Rechnung ist eine Methode zur vereinfachten Ermittlung des zu versteuernden Gewinns bzw. Überschusses. Die Möglichkeit eine EÜR zur Gewinnermittlung heranzuziehen besteht für alle Freiberufler und Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen (i.d.R. sind dies Kleingewerbetreibende und Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind).
Einen Vordruck der EÜR des Finanzamtes findest Du hier als Download. Ebenfalls wird auch eine Ausfüllhilfe zum Download bereitgestellt.

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