Existenzsicherungs Zuschüsse

Um Dir den Einstieg in die Existenzgründung zu erleichtern, gibt es öffentliche Zuschüsse

Sie helfen Dir, deinen Lebensunterhalt zu sichern und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dank der Zuschüsse kannst Du dich auf Dein Vorhaben konzentrieren ohne zuviel an den Lebensunterhalt denken zu müssen. Für Hochschulangehörige ist es möglich, die Zuschüsse schon im frühen Stadium zu beantragen. Das Exist Stipendium und das FLÜGGE Programm werden hier beispielhaft näher vorgestellt:

EXIST Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einem Businessplan umsetzen möchten.

 

Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfond kofinanziert. Es sollte noch keine Unternehmensgründung stattgefunden haben und die maximale Förderdauer ist auf ein Jahr beschränkt.

 

Die aktuellen Förderungssätze entnimmst Du auf der Exist-Webseite. Anträge können jederzeit gestellt werden.

 

Mehr zum EXIST-Gründerstipendium auf:

Programm „FLÜGGE“

Das Bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus der Hochschule bereits in der Frühphase zu unterstützen.

 

FLÜGGE macht es möglich, parallel zur Konzeptionsphase der Existenzgründung für die Dauer von ein bis zwei Jahren als Halbtagskraft an der Hochschule zu arbeiten und dadurch den Lebensunterhalt zu sichern. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die Abschlussprüfung darf nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen.

 

Die aktuelle Antragsfrist sowie genauere Förderungsrichtlinien und –sätze entnimmst Du auf der FLÜGGE-Homepage:

 

Weitere Informationen unter: