Förderung, Stipendien
BaFöG
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG)Auskünfte
Auskünfte über alle mit der Ausbildungsförderung zusammenhängenden Fragen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung (BaFöG-Amt) im Studentenwerk Augsburg.Wichtig
Von bestimmten Fachsemestern an wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn Sie dem BaFöG-Amt eine Bescheinigung der Fachhochschule darüber vorgelegt haben, dass Sie die bei geordnetem Verlauf Ihrer Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht haben. (sog. Eignungs- oder Leistungsnachweis).Diese Einschränkung ergibt sich aus § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Nähere Auskünfte erteilt das BaFöG-Amt.
Richtlinien
Die Hochschule Augsburg hat für die Bescheinigung der üblichen Leistung Verwaltungsrichtlinien erlassen.Für die Ausstellung von Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweis ist das Prüfungsamt der Hochschule Augsburg zuständig.
Die Formulare erhalten Sie im Bafög-Amt beim Studentenwerk Augsburg.
Stipendien und andere Fördermöglichkeiten
Weitere Informationen über Stipendien und Fördermöglichkeiten, die Sie als Studierende an der Hochschule Augsburg in Anspruch nehmen können, finden Sie in der Zentralen Studienberatung.

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