Anerkennung von Leistungen
Kurzfassung
Nach einem Hochschul- oder Studiengangswechsel oder Auslandsstudium können Sie sich gegebenenfalls einzelne Leistungen für Ihren derzeitigen Studiengang auf Antrag von der Prüfungskommission anrechnen lassen.
Beschreibung
Bei vergelichbaren Studienfächern werden an den verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Aus diesem Grund muss bei einem Hochschulwechsel geprüft werden, welche Leistungen Sie schon erbracht haben und welche noch zu erbringen sind.
Bei einem Auslandsstudium können auch Leistungen aus dem Ausland für das Studium im Inland angerechnet werden.
Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist ein formaler Antrag des Studierenden an einen Notenanerkennungs-Beauftragen oder – sofern es keinen gibt – an den Vorsitzenden der Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs.

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