Bologna Prozess
Kurzfassung
Der Bologna-Prozess ist ein politisches Konzept um ein einheitlichen Hochschulwesen in Europa zu schaffen. Dies soll bis zum Jahr 2010 geschehen. Die Bologna-Erklärung wurde 1999 von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichneten. Mittlerweile ist die Zahl der beteiligten Ländern auf insgesamt 45 gewachsen.
Beschreibung
Im Jahr 1999 trafen 29 europäische Bildungsminister im italienischen Bologna und unterzeichneten dort die völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung. In dieser einigte man sich darauf, bis 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulregelung zu schaffen. Die Mitgliedschaft am Bologna-Prozess steht allen Ländern offen, die die Europäische Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet und sich bereit erklärt haben, in ihrem eigenen Hochschulwesen die Ziele des Bologna-Prozesses zu verfolgen und umzusetzen. Mittlerweile ist die Zahl der beteiligten Ländern auf insgesamt 45 gewachsen.
Inhalte und Ziele des Bologna-Prozesses
- Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Bachelor und Master)
- Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene (Qualifikationsrahmen) und Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
- Förderung der Mobilität durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch die Einführung und Intensivierung von Hochschulkooperationen und Doppelabschlüssen (Joint Degrees), sowie die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen durch die Ratifizierung und Umsetzung der Lissabon-Konvention; Einführung von Transparenzinstrumenten wie ECTS und Diploma Supplement
- Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene Umsetzung der in Bergen beschlossenen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung, u.a. durch die Einrichtung eines Europäischen Qualitätsregisters EQAR, in das Qualitätssicherungsagenturen auf Antrag aufgenommen werden, die nach den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum arbeiten
- Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
- Einbettung in das Konzept des Lebenslangen Lernens durch Schaffung von flexiblen Lernangeboten im Hochschulbereich oder durch Verfahren für die Anerkennung früher, auch außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse.
- Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess; Stärkung der sozialen Dimension der Hochschulbildung durch mehr Chancengerechtigkeit (participative equity)
- Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab. Der Europäische Hochschulraum will attraktiv und offen für die Welt bleiben. Mit einer in London beschlossenen "Strategie zum Europäschen Hochschulraum im globalen Rahmen" sollen in den nächsten Jahren die Informationen zum Bologna-Prozess verbessert, die partnerschaftliche Zusammenarbeit verstärkt und Fortschritte bei der Anerkennung von Qualifikationen und Studienabschnitten erreicht werden
- Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen aller drei Stufen muss stärker in den Fokus gerückt werden. Die Hochschulen müssen für eine breite Wissensgrundlage sorgen, aber auch auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Die besten wissenschaftlichen Talente müssen exzellent auf eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet werden.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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