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  Das Helmaspergersche Notariatsinstrument
1455
     
   



D a s   W e r k

Der kaiserliche Notar und Kleriker des Bistums Bamberg Ulrich Helmasperger hat am 6. November 1455 in Mainz das nach ihm benannte Helmaspergersche Notariatsinstrument abgefaßt. Es ist die erste zeitgenössische Quelle, die über Johann Gutenbergs Erfindung, das «Werk der Bücher», berichtet. Die Pergamenthandschrift der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (2° Cod. Ms. hist. lit. 123 Cim.) gibt außerdem Einblicke in die Geschäftsbeziehungen zwischen Johannes Gutenberg und seinem Geldgeber und Teilhaber, dem Kaufmann Johannes Fust. Beide schließen 1449 in Mainz einen Vertrag, und Gutenberg erhält von Fust eine erste Anleihe von 800 Gulden zur Beschaffung von Druckgerätschaften und zur Einrichtung einer Werkstadt im Hof Humbrecht. 1452 und 1453 erhält er nochmals 750 Gulden von Fust. Damit können Satz und Druck der 42-zeiligen Bibel begonnen werden. Als das Werk gedruckt ist, kommt es wegen dieses Geldes zwischen den beiden zum Bruch. Fust strengt gegen Gutenberg einen Prozeß an. Das Helmaspergerschen Notariatsinstrument wird zu Beginn des Prozesses ausgestellt und protokolliert die Darlegung des Sachverhalts durch die Streitparteien. Wie der Prozeß ausging, ob Gutenberg ihn verlor, und damit auch seine Beteiligung an der Bibeldruckerei, ist noch immer umstritten.

Das Helmaspergersche Notariatsinstrument


S e k u n d ä r e s

Gutenberg digital (Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, Göttingen)
Gutenbergmuseum Mainz
Johannes Gutenberg und seine Zeit (Universitätsbibliothek Graz)
Quellen, Kolophon