BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Anton Praetorius

1560 - 1613

 

Gründlicher Bericht

von Zauberey und Zauberern

 

1598

 

Im Folgenden wird auf die Faksimileausgabe

«Von Zauberey und Zauberern/ Gründlicher Bericht.

Gedruckt 1613 zu Heydelberg» auf den Seiten des

Deutschen Rechtswörterbuchs verwiesen.

 

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[Titelblatt]

 

[Widmung]

 

[Vorrede]

 

[Inhalt]

 

Kurtzer Begriff/Zeiger vnd Wegweiser aller vornembsten Puncten deß gantzen Buchs

 

Errata

 

 

 

 

Bericht von den Zauberern vnd ihrem Fürnemen: Auch wie ihnen durch die Obrigkeit zu wehren.

 

Das I. Capitel.

Was Zauberey vnd Zauberer seyn.

 

Das II. Capitel.

Wie mancherley art Zauberey sey.

 

Das III. Capitel.

Woher vnd durch was gelegenheit/ die Zauberey auffkommen vnd fortgepflantzet.

 

Das IV. Capitel.

Durch wen/ vnd auff was weise die Zauberey verrichtet werde.

 

Das V. Capitel.

Welchs die ersten Zauberer gewesen/ vnd was sie gehandelt vnd außgerichtet.

 

Das VI. Capitel.

Zu allen zeiten in allen stenden Zauberer.

 

Das VII. Capitel.

Wie mancherley Zauberer jetzt seyn/ vnd wie sie zu vnterscheiden.

 

Das VIII. Capitel.

Was Zauberer thun können/ vnd ob sie können/ was ihnen gemeinlich wird zugeschrieben.

 

Das IX. Capitel.

Ob wenn vnd wie die Hexen verletzen/ vnd wie man sich für ihnen bewahren könne.

 

Das X. Capitel.

Von straff der Zauberey/ vnd wie ferne Weltliche Oberkeit hiemit thun.

 

Das XI. Capitel.

Vom Proceß vnd wege/ welchen Christliche Oberkeit wider die Zauberer richtig gehen/ vnd rechtmessig gebrauchen soll.

 

Das XII. Capitel.

Wie die bekandten Zauberer zustraffen.

 

Das XIII. Capitel.

Wie die Zauberey &c. außzurotten/ vnd hinfort zuhinderen.