BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Johann Gottlieb Fichte

1762 - 1814

 

Der geschlossene Handelsstaat

 

2. Buch

 

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Drittes Capitel.

 

Gegenseitiges Verhältniss der Einzelnen

in diesem grossen Handelsstaate.

 

Die Untersuchung, wie es doch zugegangen sei, dass die Menschen sich vereinigt, gerade Gold und Silber, und nichts anderes an seiner Stelle, als Zeichen alles Werthes gelten zu lassen, würde uns zu weit führen. Wenigstens ist der Grund, den ein berühmter Schriftsteller dafür anführt, nicht hinreichend. Man möge wohl, sagt derselbe, ein Quantum Goldes oder Silbers deswegen als Aequivalent einer bestimmten anderen Waare seiten lassen, weil die Gewinnung des ersteren ebensoviel Zeit und Mühe gekostet habe, als die Gewinnung oder Verfertigung der letzteren. Angenommen, dass diese Gleichheit der aufgewandten Mühe wirklich stattfinde, so fragt sich nur, da der sich selbst überlassene Mensch das Product des anderen gar nicht nach der Mühe, die jener darauf verwandt, sondern vielmehr nach dem Nutzen schätzt, den er selbst davon zu ziehen gedenkt, – es fragt sich, warum der Landbauer die Mühe des Bergmanns bei Gewinnung eines Stück Goldes der seinigen bei Gewinnung einiger Scheffel Korns gleichgesetzt, und für ebensowohl angewendet gehalten, da der letztere ohne sein Korn gar nicht leben, dieser aber mit dem Golde jenes natürlicherweise nichts anfangen kann Wenn irgend jemand zwecklose Mühe anwendete, würde sich denn das Menschengeschlecht für verbunden halten, ihm dieselbe durch zweckmässige zu vergelten?

Dies aber habe ich ausdrücklich zu erinnern, dass der Werth dieser Metalle lediglich auf der allgemeinen Uebereinstimmung über ihren Werth beruhe. Jeder nimmt sie in einem gewissen Verhältnisse zu seiner Waare an, weil er sicher ist, dass Jederman, mit dem er in Verkehr kommen kann, sie hinwiederum von ihm in demselben Verhältnisse annehmen wird. Der wahre innere Werth dieser Metalle, ihre Brauchbarkeit zur Verarbeitung, kommt ihrem äusseren auf der Meinung beruhenden Werthe bei weitem nicht gleich. Die Fabricate daraus erhalten ihren Werth lediglich durch die Rücksicht, dass man wiederum Geld aus ihnen machen könne, oder wenigstens hätte machen können. Der in ihnen liegende Geldstoff muss mit bezahlt werden.

Aber eben darum, welches ich nur im Vorbeigehen erinnere, weil der Werth des Weltgeldes gegen die Waare keine andere Garantie hat, als die öffentliche Meinung, ist dieses Verhältniss schwankend und wandelbar, wie diese. Fast nur durch die Verbreitung der Ansicht, dass die Waare theurer oder wohlfeiler werde, statt der richtigeren, dass der Werth des Geldes falle oder steige, hat man dem grossen Publicum die Augen für diese Wandelbarkeit verschlossen. Das oben beschriebene Landesgeld würde eine ganz andere Garantie haben, indem es Grundgesetz des Staates seyn müsste, sein ausgegebenes Geld auf ewige Zeiten zu demselben Werthe gegen die Waare selbst anzunehmen, und bei diesem Werthe es auch unter den Mitbürgern zu erhalten.

Dieses alles vorausgesetzt, ist das Verhältniss des im grossen Handelsstaate circulirenden Geldes zu der in seinem öffentlichen Handel befindlichen Waare ebenso, wie wir es oben im Vernunftstaate beschrieben haben. Die ganze Masse des Geldes repräsentirt und ist werth die ganze Masse der Waare; und jeder sovielste Theil des ersteren jeden sovielsten Theil des Werthes der zweiten. Es ist ganz gleichgültig, ob, bei bleibender Menge der Waare, eine grössere oder kleinere Menge Geldes im Umlauf sey: und der Reichthum beruht auch hier gar nicht darauf, wieviel Geld, sondern den wievielsten Theil von allem vorhandenen Gelde man habe. Wenigstens ist es als das einige feste Princip in diesem unaufhörlichen Schwanken anzunehmen, dass der sovielste Theil des circulirenden Geldes dem sovielsten Theile des Waarenwerthes (ich rede vom inneren Werthe zur Erhaltung und Annehmlichkeit des Lebens) gleich sey: ohnerachtet freilich dieses Verhältniss dadurch, dass man nie so recht weiss, wieviel Geld und wieviel Waare umlaufe, dass bald das eine, bald die andere durch Kunst ausser Umlauf gebracht und vertheuert wird, und durch eine Menge ähnlicher Umstände schwankend, vom Ohngefähr abhängig und der Bevortheilung ausgesetzt wird.

Ich setze noch immer den Fall voraus, dass der Handel durch den ganzen grossen Handelsstaat durchaus frei sey, und unter gar keinen Beschränkungen stehe. In diesem Falle ist jedes Individuum freies und selbstständiges Mitglied des Handelsstaates; es lässt sich bis jetzt noch kein gemeinschaftliches Interesse mehrerer ersehen, durch welches diese Mehreren zu einem Körper, zu einem einigen grösseren Ganzen im Handelsstaate vereinigt würden. Jeder Einzelne hat durch den Besitz eines Stück Geldes Anspruch auf jede mögliche Waare an allen Orten des grossen Handelsstaates, die ein so grosser Theil von aller in ihm befindlichen Waare ist, als sein Geld von allem Gelde. Jeder aber ist in diesem Anspruche selbstständig: ob irgend ein anderer Geld habe, oder nicht, ist ihm ganz gleichgültig; das seinige erhält in keinem Falle einen höheren oder geringeren Werth.

Höchstens die geographische Lage, die grössere oder geringere Entfernung von dem Orte der Gewinnung oder Verfertigung einer Waare könnte Mehrere unter Ein Schicksal vereinigen, und sie als einen besonderen Handelskörper hinstellen, der gemeinschaftliche Vortheile oder Nachtheile hätte. Aber wir sehen hier davon ab.

Denke man sich die Masse des im Handelsstaate circulirenden Geldes als gleich ausgetheilt an alle an ihm theilnehmende Individuen, so haben alle den gleichen Anspruch auf eine gleich grosse Menge der vorhandenen Waare. Alle sind gleich reich, d.h. es ist keiner relativ reich oder arm. Vom inneren Reichthum oder Wohlstand aller, d.h. ob von den Waaren, die sie mit ihrem Gelde kaufen können, alle angenehm, oder nothdürftig, oder armselig leben werden, ist hier nicht die Rede.

Wessen Antheil am vorhandenen Gelde sich über dasjenige, was er durch die gleiche Theilung erhalten würde, hinauserstreckt, der ist relativ reich, reicher, je höher sein Antheil sich über die Gleichheit hinauserstreckt. So ist derjenige relativ arm, der weniger hat, als nach gleicher Theilung auf ihn kommen würde.

Da jedoch jener Geldvorrath nur Werth hat, inwiefern man ihn für Waare auszugeben rechnet, und er bald ganz ausgegeben seyn wird, wenn man nicht ein Mittel hat, den Abfluss wieder zu ersetzen, so ist eigentlich nur derjenige relativ reich zu nennen, der eine, an Geldwerthe sein Quantum von einer gleichen Theilung aller Waare übersteigende Menge von Waaren periodisch gewinnt, diese in Geld, und das dafür erhaltene Geld in Waare, die er nicht selbst gewinnt, umzusetzen weiss: vielleicht selbst dieses mit Vortheil, d.h. so, dass er seine Mühe anderen höher anschlage, als er ihnen die ihrige ansetzt, und sie weit mehr für sich arbeiten lasse, als er für sie arbeitet.

Natürlicherweise will jeder an dem anderen gewinnen, soviel als möglich, und den anderen an sich gewinnen lassen, sowenig als möglich; jeder will den anderen soviel als möglich für sich arbeiten lassen, und dagegen sowenig als möglich für ihn arbeiten. Wird er durch kein Gesetz und keine Obrigkeit daran verhindert, so wird er denn auch alle mögliche Mittel anwenden, um dieses durchzusetzen. Jeder Thaler, den er erlangt, ist ihm nun zwei werth. Den ersten dadurch, dass er ihn hat, und mit demselben Anspruch auf den Dienst des anderen; den zweiten dadurch, dass ihn kein anderer hat, und keinen Anspruch auf seinen Dienst.

Es entsteht ein endloser Krieg aller im handelnden Publicum gegen alle, als Krieg zwischen Käufern und Verkäufern; und dieser Krieg wird heftiger, ungerechter und in seinen Folgen gefährlicher, je mehr die Welt sich bevölkert, der Handelsstaat durch hinzukommende Acquisitionen sich vergrössert, die Production und die Künste steigen, und dadurch die in Umlauf kommende Waare an Menge und mit ihr das Bedürfniss aller sich vermehrt und vermannigfaltigt. Was bei der einfachen Lebensweise der Nationen ohne grosse Ungerechtigkeit und Bedrückung abging, verwandelt sich nach erhöhten Bedürfnissen in das schreiendste Unrecht, und in eine Quelle grossen Elendes. Der Käufer sucht dem Verkäufer die Waare abzudrücken; darum fordert er Freiheit des Handels, d.h. die Freiheit für den Verkäufer, seine Märkte zu überführen, keinen Absatz zu finden, und aus Noth die Waare weit unter ihrem Werthe zu verkaufen. Darum fordert er starke Concurrenz der Fabricanten und Handelsleute, damit er diese, durch Erschwerung des Absatzes bei der Unentbehrlichkeit des baaren Geldes nöthige, ihm die Waare um jeden Preis, den er ihnen noch aus Grossmuth machen will, zu geben. Gelingt ihm dies, so verarmt der Arbeiter, und fleissige Familien verkommen im Mangel und Elende, oder wandern aus von einem ungerechten Volke. Gegen diese Bedrückung vertheidigt sich, oder greift auch wohl auf den Vorrath an der Verkäufer durch die mannigfaltigsten Mittel, durch Aufkaufen, durch künstliche Vertheuerung, und dergl. Er setzt dadurch die Käufer in die Gefahr, ihre gewohnten Bedürfnisse plötzlich zu entbehren, oder sie ungewöhnlich theuer bezahlen, und in einer anderen Rücksicht darben zu Müssen. Oder er bricht an der Güte der Waare ab, nachdem man ihm am Preise abbricht. So erhält der Käufer nicht, was er zu erhalten glaubte: er ist betrogen; und mehrentheils entsteht bei schlechter, leichter Arbeit noch überdies ein reiner Verlust an der öffentlichen Kraft und Zeit, und den Producten, die so übel verarbeitet werden.

Kurz, keinem ist für die Fortdauer seines Zustandes bei der Fortdauer seiner Arbeit im mindesten die Gewähr geleistet; denn die Menschen wollen durchaus frei seyn, sich gegenseitig zu Grunde zu richten.