BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Kaspar Hauser

1812 - 1833

 

Anselm von Feuerbach:

Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens

am Seelenleben des Menschen

 

1832

 

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IV.

 

Kaspar wurde auf dem Thurm, schon nach den ersten Tagen, nicht als Gefangener, sondern als ein verlassenes, verwahrlostes, der Pflege und Erziehung bedürftiges Kind behandelt. Der Gefangenwärter nahm ihn mit sich an seinen Familientisch, wo er zwar am Essen nicht Theil nahm, doch gehörig sitzen, seine Hände auf menschliche Weise gebrauchen und manche andere Sitte gebildeter Menschen kennen und nachahmen lernte. Gern spielte er mit den Kindern seines Wärters, welche sich ebenfalls nicht ungern mit dem gutmüthigen, durch seine große Unwissenheit, selbst Kindern possirlichen Jüngling unterhielten und von welchen das älteste, der 11jährige Julius – den Kaspar besonders liebgewonnen hatte – sich das, seiner kleinen Eitelkeit nicht wenig schmeichelnde Geschäft machte, diesem jungen rüstigen Burschen, dem schon der Anfang eines Barts um das Kinn sproßte, – das Sprechen zu lehren. [37]

 

 

Bald führte ihm die Neugier, täglich, stündlich eine Menge von Menschen zu, von denen die Wenigsten sich blos mit dem Angaffen des zahmen Wilden begnügten. Die Meisten machten sich auf mancherlei Weise, jeder auf seine Art, mit ihm zu schaffen. Manchem war er wohl nur Gegenstand der Belustigung, oder nichts weniger als wissenschaftlicher Experimente. Doch gab es auch Viele, die sich ihm vernünftig mitzutheilen, ihn geistig zu wecken und zur Mittheilung anzuregen suchten. Der Eine sagte ihm Worte und Redensarten vor, die er ihn nachsprechen ließ, der Andere suchte ihm durch Zeichen und Pantominen, oder wie es sonst ging, Unbekanntes bekannt, Unverständliches verständlich zu machen. An jeder Sache, an jedem Spielzeug, womit die menschliche Theilnahme der guten Nürnberger dem armen Jüngling nahte, gewann er neue Gedankenstoffe, wurde er um einige Begriffe und um mehre Wortlaute reicher. Vorzüglich aber wurde in diesem lebhaften Menschenverkehr seine allmählig zu hellerem Bewußtsein erwachende Seele mannichfaltig zum Aufmerken, Reflectiren und Denken angeregt, und durch das zunehmende, von Tag zu Tag höher gesteigerte Bedürfniß nach Mittheilung, der bekannte, in dem menschlichen Geist instinktmäßig arbeitende, erfinderische [38] Sprachmeister in immer reger Beschäftigung erhalten.

Ungefähr 14 Tage nach Kaspars Ankunft zu Nürnberg führte sein günstiges Geschick ihm noch den würdigen Professor Daumer zu, einen jungen, denkenden Gelehrten, der in seinem menschlichen Herzen den Beruf fand, sich der geistigen Entwickelung, Bildung und Unterweisung dieses Unglücklichen anzunehmen, – so weit der ungestüme Zudrang der Neugierigen und andere hemmende, störende Umstände dieses nur immer gestatten mochten. Und so müßte denn Kaspar weit weniger Regsamkeit des Geistes, keinen so heißen Eifer, alles ihm Neue aufzufassen, kein so lebendiges, jugendlich kräftiges Gedächtniß zum treuen Festhalten des einmal Aufgefaßten besessen haben, als er zu allgemeiner Verwunderung wirklich zeigte, wenn er nicht in Kurzem wenigstens so viel sprechen gelernt hätte, um nothdürftig seine Gedanken auszudrücken. Freilich aber waren seine Sprechversuche geraume Zeit ein so lückenhaftes, dürftiges, kindisch unbehülfliches Wortgehäcksel, daß man selten bestimmt wissen konnte, was er mit seinen durcheinander geworfenen Redebruchstücken ausdrücken wolle; immer blieb dem Hörenden Vieles zu errathen und durch Vermuthungen zu ergänzen übrig. An ein zusammenhängendes Reden und Erzählen war bei ihm vollends gar noch nicht zu denken. [39]

Dem ersten Bürgermeister der Stadt, Herrn Binder, als Chef der städtischen Polizei, mußte Kaspar, nicht blos von Seite des menschlichen Interesse's, sondern auch hauptsächlich in amtlicher Beziehung, nahe am Herzen liegen; und er widmete diesem wunderseltenen Polizei-Gegenstande seine besondere Aufmerksamkeit und Theilnahme. Es war wohl von selbst einleuchtend, daß die alltäglichen Amtsformen für diesen nichts weniger als alltäglichen Fall nicht gemacht sein konnten 1) und, um einigermaßen hinter das Geheimniß zu kommen, mit förmlichen Vernehmungen, Verhören und dergleichen amtlichen Proceduren wenigstens vor der Hand nichts ausgerichtet werden könne. Herr Binder wählte daher, gewiß mit vollem Recht, einstweilen den Weg des freieren, ausseramtlichen Wirkens. Er ließ Kaspar fast täglich in seine Wohnung bringen, machte ihn bei sich und in seiner Familie gleichsam einheimisch, sprach mit ihm und ließ ihn sprechen, so gut oder übel [40] dieses gehen mochte, und bemühte sich, durch vielfältiges, wiederholtes Hin- und Herfragen, Auskunft über sein Leben und Hieherkommen zu erhalten. Auch gelang es endlich, nach vieler Mühe, Herrn Binder – oder glaubte es ihm gelungen – aus den einzelnen Antworten und Aeußerungen Kaspars den Stoff zu einer Geschichte herauszusaugen, welche bereits am 7ten Juli desselben Jahrs in einer öffentlichen Bekanntmachung 2) der Welt mitgetheilt wurde.

Ist nun gleich in dieser amtlich bekannt gemachten Geschichte – wenn man sie so nennen will – Manches Unglaubliche und Widersprechende, ist bei manchen, nur allzu ausführlich und zuversichtlich gegebenen, Einzelheiten nicht wohl auszumitteln, wie viel davon dem Antwortenden oder dem Fragenden gehören möge, und was davon wirklich aus Kaspars trüber Erinnerung geflossen, oder ihm durch vieles Fragen unwillkührlich aufgeredet und eingefragt, oder durch Vermuthungen ergänzt und ausgemalt, oder auch auf blos mißverstandenen Aeußerungen dieses an Begriffen bettelarmen, mit den alltäglichsten Gegenständen der [41] Natur und des Lebens damals noch unbekannten halbstummen Thiermenschen gegründet sei: so stimmt doch die erwähnte Geschichtserzählung im Ganzen und Allgemeinen d. h. was die wesentlichsten Hauptumstände betrifft, mit Demjenigen überein, was Hauser in einem späterhin von ihm selbst verfaßten schriftlichen Aufsatze niedergelegt, bei den im Jahr 1829 mit ihm gepflogenen gerichtlichen Verhandlungen eidlich betheuert, und dem Verf., so wie vielen andern Personen, bei verschiedenen Gelegenheiten, immer mit sich selbst übereinstimmend erzählt hat.

 

 

Diese seine Angaben sind im Kurzen folgende: Er wisse nicht, wer er selbst und wo seine Heimath sei. Erst zu Nürnberg sei er auf „die Welt gekommen“ 3); hier erst habe er erfahren, daß es, ausser ihm und „dem Manne, bei dem er immer gewesen,“ auch noch andere Menschen und Geschöpfe gebe. So lange er sich entsinnen könne, habe er immer nur in einem Loch (kleinem, niedrigem Gemach, das er zuweilen auch Käfich nennt) gelebt, wo er, blos mit einem Hemd und ledernen, hinten aufgeschlitzten, Hosen bekleidet und [42] barfuß, auf dem Boden gesessen sei 4). Er habe in seinem Gemach nie einen Laut gehört, weder von Menschen, noch von Thieren, noch von sonst Etwas. Den Himmel habe er nie gesehen, noch habe er je eine Hellung (Sonnenlicht), wie zu Nürnberg, wahrgenommen. Einen Unterschied zwischen Tag und Nacht habe er nie erfahren, noch weniger habe er die schönen Lichter am Himmel jemals zu sehen bekommen. Neben ihm habe sich in dem Boden ein Loch (wahrscheinlich mit einem Topf) befunden, in welchem er seine Nothdurft verrichtet habe. So oft er vom Schlafe erwacht, sei ein Brod neben ihm gelegen und ein Krug mit Wasser gestanden. Zuweilen habe das Wasser einen sehr bösen Geschmack gehabt; dann habe er, bald nach dessen Genuß, seine Augen nicht mehr [43] offenhalten können und habe einschlafen müssen 5); wenn er hierauf wieder erwacht sei, habe er wahrgenommen, daß er ein reines Hemd anhabe und seine Nägel beschnitten seien 6). Den Mann, der ihm Essen und Trinken gebracht, habe er nie im Gesicht gesehen. In seinem Loch habe er zwei hölzerne Pferde gehabt, und verschiedene Bänder dabei. Mit jenen Rossen habe er sich, so lange er gewacht, zu jeder Zeit unterhalten; seine einzige Beschäftigung sei gewesen, sie neben sich her[44]laufen zu lassen, und die Bänder, die er gehabt, ihnen bald so, bald anders aufzulegen, oder umzuknüpfen. So sei ihm ein Tag wie der andere vergangen; er habe aber nichts vermißt, sei nicht krank gewesen, habe – ein einzigmal ausgenommen – nichts von Schmerz empfunden, und überhaupt sei es ihm da viel besser gegangen als auf der Welt, wo er so viel zu leiden habe. Wie lange er in dieser Lage gelebt, wisse er nicht, weil er keine Zeit gekannt. Er könne nicht angeben, wann und wie er hineingekommen; habe auch keine Erinnerung, daß er jemals in seinem Leben sich in einem andern Zustand und anderswo als in jenem Ort befunden habe. Der Mann, bei dem er immer gewesen, habe ihm nichts zu leid gethan. Eines Tages aber – was nicht lange vor seinem Wegbringen geschehen sein könne – als er mit seinen Rossen zu stark gefahren und zu viel Lärm gemacht habe, sei der Mann gekommen und habe ihn mit einem Stock (oder Scheit Holz) auf den Arm geschlagen; dies sei die Wunde, die er nach Nürnberg mitgebracht.

Ungefähr gegen dieselbe Zeit habe sich einmal der Mann in seinem Kerker eingefunden, habe ein Tischchen über seine Füße hergestellt, habe etwas Weißes, das er jetzt für Papier erkenne, vor ihm ausgebreitet, dann von hinten [45] her, so daß er nicht habe von ihm gesehen werden können, seine Hand ergriffen und sei mit einem Ding, das er ihm zwischen die Finger gesteckt (Bleistift), auf dem Papier hin- und hergefahren. Er (Hauser) habe nicht gewußt, was das sei, habe aber gewaltige Freude empfunden, als er die schwarzen Figuren auf dem weißen Papier entstehen gesehen. Als er seine Hand wieder frei gefühlt und der Mann ihn verlassen, habe er, in der Freude über die neue Entdeckung nicht satt werden können, diese Figuren immer wieder von neuem auf das Papier zu malen. Ueber diese Beschäftigung habe er nun fast seine Rosse vernachläßigt, obgleich er nicht gewußt, was jene Züge bedeuten sollten. Der Mann habe auf dieselbe Weise seine Besuche zu verschiedenen Zeiten wiederholt“ 7).

„Hierauf sei der Mann ein anderes Mal wieder gekommen, habe ihn von seinem Lager aufgehoben, ihn auf die Füße gestellt, und ihn stehen zu lehren versucht, was er zu verschiedenen Zeiten wiederholt. Er habe dieses in der Art bewerkstelligt, daß er ihn von hinten fest um die Brust gefast, seine Füße hinter Kaspars Füße gestellt, und diese zum Vorwärtsschreiten aufgehoben habe.“

[47] Endlich sei einmal wieder der Mann erschienen, habe Kaspars Hände über seine Schultern gelegt, jene zusammengebunden, und ihn so auf seinem Rücken aus dem Loch herausgeschleppt. Er sei einen Berg hinauf- [oder herab-] 8) getragen worden. Er wisse nicht, wie ihm gewesen; es sei ganz Nacht geworden, und man habe ihn auf den Boden gelegt. Dieses „Nachtwerden“ bedeutete, wie sich zu Nürnberg bei verschiedener Gelegenheit ergab, in Kaspars Sprache auch so viel wie: „ohnmächtig werden.“

Die Erzählung seiner weiteren Reise beschränkt sich im Wesentlichen darauf: daß er mehrmals mit dem Gesicht auf dem Boden gelegen habe, wo es dann Nacht geworden sei; daß er einige Male Brod gegessen und Wasser getrunken; daß der Mann, „bei dem er immer gewesen“ öfters ihn Gehen zu lehren sich bemüht habe, was ihm immer sehr[48] wehe gethan u. s. w. „Dieser Mann habe nichts zu ihm gesprochen, ausser daß er ihm immer die Worte vorgesagt: Reutä wähn : etc. etc. Er (Kaspar) habe den Mann so wenig auf dieser Reise, als früher im Gefängniß im Gesicht gesehen. Dieser habe ihm, so oft er ihn geführt, streng bedeutet, immer vor sich hin auf den Boden und auf seine Füße zu blicken, was er theils aus Furcht, theils auch darum gewissenhaft befolgt, weil er ohnehin mit sich und seinen Füßen genug zu thun gehabt habe. Nicht lange zuvor, ehe er zu Nürnberg wahrgenommen worden, habe ihm der Mann die Kleider angezogen, mit denen er zu Nürnberg erschienen. Sehr schmerzhaft sei es ihm gewesen, als ihm die Stiefel angezogen worden; denn der Mann habe ihn auf die Erde niedergesetzt, ihn von hinten gepackt, seine Füße gewaltsam hinauf gezogen, und ihm so vom Rücken her seine Füße in die Stiefel heineingezwängt. (hineingezwängt??) Nun sei es wieder vorwärts gegangen, noch elender als zuvor. Er habe, so wenig jetzt als früher, irgend etwas von den ihn umgebenden Dingen wahrgenommen, habe nichts beobachtet und nichts gesehen; könne daher nicht angeben, von welcher Gegend her, in welcher Richtung, auf welchem Weg er nach Nürnberg hineingekommen. Nur so viel sei ihm [49] bewußt, daß zuletzt der Mann, der ihn geführt, ihm den Brief in die Hand gedrückt habe, und dann verschwunden sei; worauf ein Bürger ihn (Kaspar) wahrgenommen und zur Wache am neuen Thor gebracht habe.

Diese Geschichte der geheimnißvollen Gefangenhaltung und Aussetzung eines jungen Menschen ist nun fürwahr nicht nur ein grauenhaftes, sondern auch ein seltsames, dunkles Räthsel, wobei sich ausserordentlich vieles fragen und rathen, aber wenig mit Gewißheit beantworten läßt, und welches natürlicher Weise, so lange noch nicht dessen Auflösung gelungen, mit jedem andern Räthsel die Eigenschaft gemein hat, daß es – räthselhaft ist. Der Seelenzustand Kaspars wahrend seines Kerkerlebens war der Zustand eines Menschen, der, als Kind in tiefen Schlaf versenkt, diesen Schlaf, in welchem es für ihn keinen Traum, wenigstens keinen Wechsel von Träumen gibt, dumpf fortschläft, bis er, im wilden Getöse der bunten Welt, von Angst und Schmerz aufgeschreckt, daraus erwacht, und nun betäubt, nicht weiß, wie ihm geschehen sei. Wer in der Folge, nachdem solch ein Mensch zu vollem Bewußtsein gekommen, eine vollständige, umständliche, den Verstand über alle Zweifel befriedigende, geschichtliche Beschreibung seines Schlafs und seiner Träume [50] erwartete, würde nichts Geringeres verlangen, als daß ein Schlafender schlafend gewacht, ein Wachender wachend geschlafen habe.

In gewissen Gegenden Deutschlands, welche ein zweiter Dupin auf seiner Landkarte der Aufklärung mit Dunkelgrau ausmalen dürfte, sind ähnliche Ereignisse, wie sie Hauser von sich erzählt, nichts weniger als unerhört. So sah Dr. Horn 9) noch vor wenigen Jahren in dem Krankenhaus zu Salzburg ein 22jähriges nicht häßliches Mädchen, die bis in ihr l6tes Jahr in einem Schweinstall unter den Schweinen auferzogen worden war und darin viele Jahre mit übereinandergeschlagenen Beinen gesessen hatte. Das eine Bein war ganz verbogen, sie grunzte wie ein Schwein und betrug sich ungebärdig in ihrem menschlichen Anzug. Gegen solchen Gräuel sind die an Kaspar verübten Verbrechen sogar noch schonungsvolle Handlungen der Menschlichkeit.

Daß Kaspar von der Art und Weise, wie er nach Nürnberg geschafft worden, so wenig anzugeben, von seinen Reiseabentheuern, von den Orten durch welche er gekommen, und von allem andern was wir auf unsern Reisen, zu Wagen oder zu [51] Fuß, zu sehen und zu beobachten pflegen, so gut wie gar nichts zu erzählen weiß, ist so wenig zu verwundern, daß vielmehr das Gegentheil ein Wunder sein müßte. Wäre sogar Kaspar bereits in seinem Kerker zu vollkommen klarem, vernünftigem Selbstbewußtsein erwacht gewesen, hätte er in seiner Gruft, wie Sigismund in seinem Thurm 10) durch Erziehung und Bildung, zur geistigen Reife eines Jünglings gedeihen können: so würde er gleichwohl, in Folge des plötzlichen Uebergangs aus engem dumpfem Kerker in die freie Natur, in Ohnmacht oder in einen höchster Trunkenheit ähnlichen Zustand haben gerathen müssen. Der ungewohnte Eindruck der äussern Luft mußte ihn betäuben, das helle Sonnenlicht seine Augen blenden. Er würde sogar mit ungeblendeten sehenden Augen doch nichts gesehen, wenigstens nichts bemerkt und erkannt haben; es konnte damals die Natur mit allen ihren Erscheinungen nur wie eine verworrene buntgefleckte Masse, in welcher für ihn noch nichts Einzelnes sich unterscheiden ließ, vor seinem Gesicht vorüberflimmern: was, wie wir bald zeigen werden, noch zu Nürnberg an ganz unzweideutigen Erfahrungen sich bewährt hat.

Von welcher Gegend ungefähr Kaspar hergebracht worden? auf welchem Weg er gekommen [52] und durch welches Thor? ob er zu Fuß oder zu Wagen oder abwechselnd auf beide Art seine Reise gemacht habe? dieses und anderes dergleichen sind Fragen, die, wenn sie auch mit Entschiedenheit beantwortet werden könnten, doch nur für den untersuchenden und erkennenden Richter, wenig für das Publikum von Interesse sein würden. Kaspar selbst erinnert sich nur seines Gehens, ohne daß sich in seiner Erzählung ein Maßstab auffinden ließe, nach welchem man einigermaßen beurtheilen könnte, wie lang er zu Fuß gegangen, welchen Raum er ungefähr gehend zurückgelegt habe? Daß er vom Fahren gar keine Erinnerung hat, beweist noch keineswegs, daß er nicht dennoch, und vielleicht die größte Strecke des Wegs, gefahren worden. Kaspar versinkt auch jetzt noch beim Fahren, zumal in freier Luft, sehr bald in einen förmlichen Todenschlaf, aus welchem er, der Wagen mag rollen oder still stehen, nicht zu erwecken ist, und in welchem Zustand man ihn, so unsanft es auch geschehe, aufheben, hinlegen, auspacken und wieder einpacken kann, ohne daß er davon das Mindeste wahrnähme. Hat ihn einmal der Schlaf gefaßt, so ist kein Geräusch und Getös, kein Schall, kein Donner stark genug, ihn aufzuwecken. Wurde nun Kaspar – wie aus seinen eignen Angaben zu schließen ist – sobald er in die freie [53] Luft kam, ohnmächtig, hatte man ihm woh! gar, zu größter Vorsicht, vorher noch von dem übelschmeckenden Wasser [mit Wasser verdünntem Opium] 11) zu trinken gegeben: so konnte man ihn getrost in einen Wagen werfen und hierauf einige, oder auch mehre Tagreisen mit ihm zurücklegen, ohne daß man zu besorgen hatte, daß er aufwachen, schreien oder sonst auf eine Weise seinem Entführer sich unbequem erweisen möge.

Auf scharfsinnige Weise sucht Herr Schmidt von Lübeck in seiner Schrift: Ueber Kaspar Hauser (Altona, 1831 8.) die Vermuthung zu begründen, daß Kaspar ganz aus der Nähe von Nürnberg dahin gebracht worden sei. Für diese, wie für noch viele andere Vermuthungen läßt diese Geschichte weiten, unbegränzten Raum. Daß derjenige, von welchem Hauser nach Nürnberg gebracht worden, ein mit Nürnberg und dessen Oertlichkeiten genau bekannter Mann sein müsse, ist gewiß, und daß er ehemals als Soldat bei einem dortigen Regiment gedient, wenigstens höchst wahrscheinlich.

Die an der Person Kaspars begangenen Verbrechen, so weit dieselben angezeigt vorliegen, sind, nach baierischem Strafgesetzbuch beurtheilt, [54]

I. das Verbrechen widerrechtlicher Gefangenhaltung (StGB. Thl. I. Art. 192 bis 195) und zwar doppelt ausgezeichnet, sowohl hinsichtlich der Dauer, soferne die Gefangenhaltung von der frühesten Kindheit an, wie es scheint, bis in das Jünglingsalter fortgesetzt worden ist, als auch hinsichtlich der Art, soferne dieselbe mit besonderen „Mißhandlungen“ verbunden war, wohin nicht blos das thierische, den Körper des Unglücklichen verkrüppelnde Lager, die elende, kaum einem Hund genügende Kost, sondern auch, und zwar vor allem, die grausame Versagung jeder, auch der kleinsten Gaben, welche die Natur, selbst über den Aermsten, mit freigebigen Händen ausschüttet, die Entziehung aller Mittel geistiger Entwickelung und Ausbildung, das widernatürliche Zurückhalten einer menschlichen Seele im Zustande vernunftloser Thierheit, unstreitig zu rechnen sind. Es trifft damit

II. objectiv zusammen das Verbrechen der Aussetzung, welches, nach dem StGB. Thl. I. Art. 174 nicht blos an Kindern, sondern auch an erwachsenen Personen begangen werden kann, wenn sie „wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit sich selbst zu helfen unvermögend sind“, unter welche Personen der damals noch thierischdumme, sehendblinde, kaum noch aufrechtgehende Kaspar [55]gewiß gehörte. Die Aussetzung Kaspars war zugleich eine durch ihre Lebensgefährlichkeit ausgezeichnete Aussetzung. Dieser Mensch war, bei seinem damaligen geistigen und leiblichen Zustande, in Gefahr, entweder in die dem Orte der Aussetzung nahe Pegniz zu stürzen, oder überritten und überfahren zu werden.

Wäre dem gemeinen Recht oder dem baierischen Strafgesetzbuche ein besonderes Verbrechen gegen die Geisteskräfte 12), oder, wie es richtiger zu bezeichnen wäre, ein Verbrechen am Seelenleben bekannt, so würde dieses, in der rechtlichen Beurtheilung, neben dem Verbrechen der Gefangenhaltung den ersten Rang einnehmen, vielmehr jenes in diesem, als dem schwereren, untergehen (von demselben absorbirt werden) müssen. Die Entziehung äusserer Freiheit, wiewohl an sich schon ein unersetzliches Uebel, steht gleichwohl in keinem Vergleich mit der nicht zu berechnenden Summe unschätzbarer, unersetzlicher Güter, welche in jenem Raub an der Freiheit und durch die Art und Weise seiner Vollziehung, dem Unglücklichen theils gänzlich entzogen, theils für seine noch übrige Lebenszeit zerstört oder verkümmert

[56] worden sind, und wodurch nicht blos an dem Menschen in seiner äußern leiblichen Erscheinung, sondern an seinem innersten Wesen, an seinem geistigen Dasein, an dem Heiligthum seiner vernünftigen Natur selbst der raubmörderische Frevel vollbracht worden ist. Wenn unsere Schriftsteller solche Missethaten blos als Verstandesberaubung (noochiria) bezeichnen und, wie Tittmann 13), zu dessen Thatbestand „Bewirkung der Verstandlosigkeit oder des Wahnsinns“ als wesentliche Bedingung fordern: so zeigt das Beispiel Kaspar Hausers, daß jener Begriff bei weitem zu beschränkt gefaßt sei, und ein Gesetzgeber, welcher durch Aufstellung einer solchen Gattung von Verbrechen sein System vervollständigen zu müssen glaubte, einen bei weitem höheren, freieren Standpunkt würde zu nehmen haben. Kaspar ist durch die während seiner Kindheit erlittene Einsperrung weder in Blödsinn, noch in Wahnsinn verfallen; er ist, wie wir in der Folge genauer erfahren werden, nach seiner Befreiung, aus dem Zustande der Thierheit herausgetreten und hat sich so weit entwickelt, daß er, mit gewissen Einschränkungen,

[57] als ein vernünftiger, verständiger, sittlicher und gesitteter Mensch überall gelten kann. Gleichwohl wird Niemand verkennen, daß es hauptsächlich der verbrecherische Eingriff in das Seelenleben dieses Menschen, der Frevel an seiner höhern geistigen Natur ist, welcher die empörendste Seite der an ihm verübten Handlung ausmacht. Das Unternehmen, einen Menschen durch künstliche Veranstaltung von der Natur und andern vernünftigen Wesen auszuschließen, ihn seiner menschlichen Bestimmung zu entrücken, ihm alle die geistigen Nahrungsstoffe zu entziehen, welche die Natur der menschlichen Seele zu ihrem Wachsen und Gedeihen, zu ihrer Erziehung, Entwickelung und Bildung angewiesen hat: solches Unternehmen ist, ohne alle Rücksicht auf seine Folgen, an und für sich schon der strafwürdigste Eingriff in des Menschen heiligstes, eigenstes Eigenthum, in die Freiheit und Bestimmung seiner Seele. Hiezu aber kommt vor Allem noch Dieses. Kaspar, während seiner Jugendzeit in thierischen Seelenschlaf versenkt, hat diesen ganzen großen und schönen Theil seines Lebens verlebt, ohne ihn gelebt zu haben. Er war während dieser Zeit einem Todten zu vergleichen; indem er seine Jugend verschlief, ist sie ihm vorübergegangen, ohne daß er sie gehabt hätte, weil er [58] sich ihrer nicht bewußt werden konnte. Diese Lücke, welche die an ihm begangene Missethat in sein Leben gerissen, ist durch nichts mehr auszufüllen; die nicht verlebte Zeit nicht mehr zurückzuleben, die während seines Seelenschlafs ihm entflohene Jugend nicht mehr einzuholen. Wie lang er auch leben möge, er bleibt ewig ein Mensch ohne Kindheit und Iugend, ein monströses Wesen, das naturwidrig sein Leben erst in der Mitte des Lebens angefangen hat. Sofern ihm auf diese Weise seine ganze frühere Jugendzeit genommen worden, war er der Gegenstand eines – um mich so auszudrücken – partiellen Seelenmords. Die an Kaspar verübte That unterscheidet sich daher von dem Verbrechen Desjenigen, der einen an Verstand gesunden Menschen erst späterhin in dumpfen Blödsinn oder sonst in bewußt - und vernunftlosen Zustand versetzt, blos hinsichtlich der verschiedenen Lebens-Epoche, welche vom Seelenmorde betroffen wird; dort wurde ein menschliches Seelenleben an seinem Anfang, hier an seinem Ende verstümmelt. Ein nicht zu übersehendes Hauptmoment ist auch noch dieses: Da Kindheit und Jugend von der Natur zur Entwicklung und Ausbildung, wie des leiblichen so des geistigen Lebens, bestimmt sind, und die Natur keine Sprünge macht; so sind [59] Kasparn, der erst im Jünglingsalter als Kind zur Welt gekommen ist, jetzt und für alle Zukunft die verschiedenen Lebensstufen gleichsam verrückt, aus- und durcheinander geschoben. Indem er sein Kinderleben erst im Alter der physischen Reife beginnen konnte, bleibt er, sein ganzes Leben lang, mit dem Geiste hinter seinem Alter zurück, mit dem Alter seinem Geiste voraus. Geistiges und physisches Leben, welche, bei naturgemäßem Entwickelungsgange, mit einander gleichen Schritt halten, haben sich auf diese Weise in Kaspars Person gleichsam von einander losgerissen, und in naturwidrigen Gegensatz gestellt. Die verschlafene Kindheit konnte darum, weil sie verschlafen worden, nicht überlebt werden; er muß sie nachleben und sie wird ihm nunmehr zur Unzeit, eben darum aber auch nicht als lächelnder Genius, sondern wie ein beängstigendes Gespenst bis in die späteren Jahre folgen. Wägt man zu allem diesem noch die Verwüstung ab, welche das Schicksal seiner Jugend in seinem Gemüthe angerichtet hat, und welche erst der Verfolg dieser Erzählung klar vor Augen stellen wird: dann wird man an diesem Beispiele erkennen, daß die Verstandesberaubung den Begriff von Verbrechen am Seelenleben bei weitem nicht erschöpft.

[60] Welche andere Verbrechen allenfalls noch hinter der an Kaspar verübten Missethat versteckt sein mögen? auf welche Zwecke die verborgene Gefangenhaltung Hausers berechnet gewesen? diese Fragen würden uns zu weit in das luftige Gebiet der Vermuthungen, oder in gewisse geheiligte Räume führen, welche eine solche Beleuchtung nicht vertragen.

Dieses in der Geschichte menschlicher Gräuelthaten kaum noch erhörte Verbrechen, bietet dem Rechtsgelehrten, wie dem gerichtlichen Arzt, auch noch folgende merkwürdige Seite dar. Die Erforschung und Veurtheilung von Seelenzuständen hat gewöhnlich nur den Verbrecher selbst zum Gegenstande, bezüglich der Aufgaben über Zurechnungsfähigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit seiner Handlungen. Hier ist der in seiner Art ganz einzige Fall gegeben, daß, zum allergrößten Theil, der Thatbestand des Verbrechens in dem Grund einer Menschenseele ruht, wo derselbe auf rein psychischem Wege zu erforschen und nur durch Beobachtung der Geistes- und Gemüthsäusserungen des Beschädigten zu begründen und festzustellen ist.

Auch über die Geschichte der That haben wir vor der Hand keine andere Kunde als die Erzählung Desjenigen, an dem sie begangen worden;

[61] aber die Wahrheit der Erzählung ist uns verbürgt durch die Persönlichkeit des Erzählenden, an dessen Leib, Geist und Gemüth – wie wir noch umständlicher erfahren werden – die That selbst in sichtbaren Zügen deutlich geschrieben steht. Nur wer das erfahren und gelitten was Kaspar, kann wie Kaspar sein; und wer so sich zeigt wie Kaspar, muß in dem Zustande gelebt haben, wie ihn Kaspar von sich erzählt hat. So ruht zugleich die Würdigung der Glaubwürdigkeit des eine fast unglaubliche Begebenheit Erzählenden ebenfalls zum allergrößten Theil nur auf psychologischem Grunde. Es gewähren aber die auf diesem Boden gefundenen Ergebnisse eine Beglaubigung, die jeden andern Beweis an Stärke überwiegt. Zeugen können lügen, Urkunden verfälscht sein; aber kein anderer Mensch, er müßte denn mindestens ein mit etwas Allmacht und Allwissenheit ausgerüsteter Zauberer sein, vermöchte eine Lüge dieser Art so zu lügen, daß sie, wo man sie auch beleuchtete, wie die lauterste reinste Wahrheit, wie die in Person erscheinende Wahrheit selbst aussähe. Wer an Kaspars Erzählung zweifelte, müßte an Kaspars Person zweifeln. Solch ein Zweifler würde dann aber mit eben so viel Vernunft zweifeln dürfen: ob ein Mensch, der aus hundert [62] Wunden blutend, in Todeszuckungen vor seinen Augen liegt, ein wirklich Verwundeter und Sterbender sei, oder ob er nicht vielmehr den Verwundeten und Sterbenden nur spiele? – Doch dem Urtheile der Leser ziemt es sich noch nicht vorzugreifen. Meine Darstellung der Person Kaspars hat erst begonnen.

 

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1) Man hätte aber auch späterhin nicht den bedenklichen Versuch machen sollen, die bloßen Privatunterhaltungen in die scheinbare Form amtlicher Verhöre umzukleiden: was den in dieser Sache erwachsenen Polizei-Acten ein seltsames Anscheu gibt. 

2) Diese Bekanntmachung ist es, welche bisher allen über Kaspar erschienenen Broschüren und Blätlleins-Nachrichten zur Grundlage gedient hat. 

3) Ein ihm noch jetzt geläufiger Ausdruck, womit er seine Aussetzung zu Nürnberg und sein Erwachen zum geistigen Leben zu bezeichnen pflegt. 

4) Nach Kaspars umständlicher Angabe, – welche durch die an seinem Körper zurückgebliebenen unverkennbaren Spuren, durch den ihm ganz eigenen Bau des Knies und der Kniekehle, durch die, nur ihm mögliche, ganz eigenlhümliche Art auf dem Boden mit ausgestreckten Füßen zu sitzen, vollkommen bestätigt wird – hat er niemals, auch nicht im Schlafe, mit dem ganzen Körper ausgestreckt gelegen, sondern immer, wachend und schlafend, mit gerade angelehntem Rücken gesessen. Wahrscheinlich, daß die Beschaffenheit seines Lagers und eine besondere Vorrichtung ihm diese Stellung nohwendig machten. Er selbst weiß hierüber keine nähere Auskunft zu geben. 

5) Daß dieses Wasser mit Opium gemischt gewesen, ließ nicht nur schon diese Erzählung vermuthen, sondern wurde auch späterhin bei folgender Gelegenheit zu vollkommener Gewißheit. Als Kaspar schon längst bei Prof. Daumer lebte, suchte ihm einmal sein Arzt einen Tropfen Opium in einem Glas Wasser beizubringen. Kaum hatte Kaspar einen Schluck von diesem Wasser gethan, so sagte er: Das Wasser da ist garstig, das schmeckt ja gerade wie das Wasser, das ich manchmal in meinem Käfich habe trinken müssen. 

6) Hieraus und aus andern Umständen ergibt sich, daß Kaspar, während seiner Einkerkerung, immer mit einer gewissen Sorgfalt behandelt worden. Daher erklärt sich denn auch seine lang bewahrte Anhänglichkeit an den Mann „bei dem er immer gewesen“, welche erst in sehr späten Zeiten nachgelassen hat, doch auch jetzt noch nicht bis zu dem Grade, daß er eine Bestrafung dieses Mannes wünschte. Er möchte nur diejenigen bestraft wissen, auf deren Geheiß er eingesperrt worden ist; der Mann aber habe ihm nichts böses gethan. 

7) Daß Kaspar wirklich Unterricht im Schreiben, und zwar regelmäßigen Elementar-Unterricht gehabt habe, dafür lieferte er, schon am ersten Morgen nach seinem Erscheinen zu Nürnberg, augenscheinlichen Beweis. Als der Gefangenwärter Hiltel an gedachtem Morgen zu ihm in sein Gefängniß kam, gab er ihm, um ihn zu beschäftigen oder ihm eine Freude damit zu machen, einen Bogen Papier nebst einem Bleistift. Kaspar fiel hastig über beides her, legte das Papier auf die Bank, setzte sich davor hin auf den Boden und fing zu schreiben an und schrieb, ohne aufzublicken oder sich durch irgend etwas darin stören zu lassen, unablässig fort, bis der ganze Folio-Bogen auf allen seinen vier Seiten voll geschrieben war. Dieser, bei den Polizei-Acten befindliche Bogen sieht nun nicht viel anders aus, als wenn Kaspar, der gleichwohl nur aus dem Gedächtnisse schrieb, eine Vorschrift, nach welcher Kinder beim ersten Schreibunterricht sich zu üben pflegen, eben jetzt vor sich liegen gehabt hätte. Dieser Bogen besteht nämlich aus Reihen von Buchstaben und Silben, von denen jede Zeile fast immer nur denselben Buchstaben, dieselbe Silbe wiederholt; am Ende der Seiten sind sogar, wie bei Kindervorschriften üblich ist, alle Buchstaben des Alphabets, wie sie auf einander folgen, wieder in Einer Zeile zusammengestellt und gegenüber stehen, in einer andern Zeile, die arabischen Ziffern, von 1 bis 0, ebenfalls in vollkommener Ordnung. Eine Seite des Bogens wiederholt immer den Namen „Kaspar Hauser.“ Auch kommt darauf das Wort: reider (Reuter) mehrmals vor. Daß jedoch Kaspar über die ersten Elemente des Schreibens nicht hinausgekommen, geht aus jenem Probebogen ebenfalls klar hervor. 

8) Es ist an sich klar, und wird durch andere Umstände erweislich, daß Kaspar die aufsteigende Bewegung von der absteigenden, Höhe und Tiefe damals, selbst im Gefühl, noch nicht unterscheiden, wie viel weniger diesen Unterschied durch Worte gehörig bezeichnen konnte. Was Kaspar „Berg“ nennt, war wohl, wie nach andern Aeußerungen desselben nicht unwahrscheinlich ist, eine Treppe. Kaspar will sich erinnern, daß er beim Tragen neben angestreift sei. 

9) In dessen Reisen durch Deutschland. (S. Gött, gel. Anz, Juli 1831. S. 1097) 

10) In Calderons Leben ein Traum. 

11) S. oben. 

12) Siehe Abegg Unters. aus dem Gebiete der Strafrechtswissenschaft, Abthl. III. 

13) Handbuch der Strafrechtswissenschaft, Thl. I § 179ff.