Kurzfassung

Die Akkreditierung eines Studiengangs ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung bezüglich

  • einer Einrichtung oder wesentlicher Änderung eines Studiengangs an einer staatlichen Hochschule
  • der Anerkennung eines Studiengangs an einer nichtstaatlichen Hochschule durch das Staatsministerium.

Beschreibung

Laut dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) soll jede Hochschule in Bayern seine Studiengänge akkreditieren. Dies soll als eine der Maßnahmen der Qualitätssicherung durch eine anerkannte Einrichtung erfolgen. Diese Aufgabe übernimmt in Bayern die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (Akkreditierungsrat). Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland beizutragen.
Bei bestehenden Bachelor- und Mastermodellen wird die Genehmigung bzw.die Anerkennung normalerweise auf 5 bzw. 6 Jahre befristet. Rechzeitig bevor diese Frist abläuft, muss eine erfolgreiche Akkreditierung nachgewiesen werden.
Bei Studienangeboten, die neu eingerichtet werden, ist die Frist in der Regel kürzer. Allerdings wird hier normalerweise eine Vorabakkreditierung gefordert.

Systemakkreditierte Hochschule

 
Daumen hoch und fünf Sterne.

Die Hochschule führte zwischen 2018 bis 2021 die Systemakkreditierung ein. In diesem Rahmen entwickelten wir ein eigenes Qualitätsmanagementsystem (QMS) zur Sicherung und Weiterentwicklung unserer Studiengänge. Nach Abschluss des Einführungsprozesses ist die Hochschule in der Lage, selbst ihre Studiengänge nach den gesetzlichen Vorgaben zu akkreditieren Begleitet wurden wir im Prozess von der Evaluationsagentur Evalag und hervorragenden Gutachtern anderer Hochschulen. Mit Ende des Sommersemesters 2021 ist die Hochschule Augsburg eine systemakkreditierte Hochschule. Die Systemakkreditierung ist gültig bis zum 30. September 2027.