Die Werkstätten können von allen Studierenden, die eine Unterweisung für den Umgang mit den Geräten und Räumen erhalten haben, selbstständig genutzt werden. Die Unterweisungen erfolgen einmal pro Semester, jeweils zum Beginn. Es gibt Einrichtungen, die erst ab einem bestimmten Semester genutzt werden sollen. Auf Anfrage bei der jeweiligen Einrichtung können Ausnahmen gemacht werden.

Termine und Anmeldungen erfolgen durch Aushang an den jeweiligen Räumen.