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Technikausleihe

 
Technikausleihe
 

Testen Sie iPads und andere technische Geräte und leihen Sie sich kleine nützliche Helfer für den Studienalltag aus! Pro Person kann nur ein Mobilgerät ausgeliehen werden.

 
 

Im InfoGuide können Sie die Verfügbarkeit der Technik abfragen und ggf. eine Vormerkung für das gewünschte Gerät vornehmen.

Zur Direktabfrage aller Windows-Geräte hier klicken.

Zur Direktabfrage aller iPad-Modelle hier klicken.

 

Studierende der Hochschule Augsburg können alle Geräte ausleihen, allerdings nicht mehrere Tablets auf einmal.

Andere Hochschulangehörige und Externe dürfen nur Geräte ausleihen, die unter der 2-Tage-Leihfrist aufgeführt sind.

 

Die Ausleihe und Rückgabe ist nur zu den personalbetreuten Öffnungszeiten an der Bibliothekstheke möglich. Bei teuren Geräten (z.B. Tablets und Laptops) unterschreiben Sie noch einen Ausleihvertrag.

 

Leihfrist 2 Öffnungstage

  • Presenter (Reservierung für einen bestimmten Tag (max. 1 Woche im Voraus) nach Absprache möglich)
  • Kopfhörer
  • 360°-Kamera (Reservierung für einen bestimmten Tag (max. 3 Tage im Voraus) nach Absprache möglich)
  • mobile Akkus, Ladegeräte
  • Schlüssel für Handyladestation
  • Universal-Netzteil für Laptops
  • Kabel und Adapter
  • USB-Sticks
  • Taschenrechner
  • Zeichenbrett
  • Zirkel
  • PC-Maus
  • Tastatur
  • DVD-Laufwerk
  • Logitech Group Videokonferenzsystem (Reservierung für einen bestimmten Tag (max. 3 Tage im Voraus) nach Absprache möglich)
  • Beamer

Falls Sie eines der Geräte länger (z.B. für Projekte; max. 1 Woche) benötigen sollten, teilen Sie uns dies bitte bei der Ausleihe mit.

 

Leihfrist 4 Wochen (2 Leihfrist-Verlängerungen möglich, sofern nicht durch einen anderen Nutzer vorgemerkt):

  • Tablets und Laptops: iPads, Acer Netbooks, Microsoft Surface 2, Microsoft Surface Pro, HP Laptop
  • mobile Tastaturen
  • Apple Pencils
  • Graphiktablett
  • E-Book-Reader
  • Scan-Stifte
  • Diktiergeräte
  • Platinen
  • Raspberry Pi
  • ADALM-PLUTO SDR

 

 

Bei Verlust oder Beschädigung des Geräts oder des Zubehörs haftet der Entleiher. Sie müssen uns in einem solchen Fall also das Gerät bzw. das Zubehörteil ersetzen. Gehen Sie also sorgsam mit den Geräten um und geben Sie sie nicht an Dritte weiter. Wir empfehlen auch eine private Haftpflichtversicherung für den Schadensfall.

 

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