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Energiepreispauschale

Beantragen Sie eine Einmalzahlung über 200 Euro

 
Infos zur Energiepreispauschale für Studierende

Rechtliches

 

Das Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) ist am 21.12.2022 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die finanzielle Entlastung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen, um diese bei den gestiegenen Preisen für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen. Die Beantragung dieser Einmalzahlung ist bis zum 30.09.2023 (Ausschlussfrist) für Antragsberechtigte möglich.

Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die zum 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Darunter auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium und Studierende in einem Urlaubssemester.

Zudem sind auch (Berufs-)Fachschüler:innen die einen Bildungsgang absolvieren, der eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder einen mind. Zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss als Ziel hat, berechtigt.

Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gewesen sein. Dies gilt auch für ausländische Studierende, die an einer Hochschule in Deutschland studieren.

BundID beantragen

 

Nötig für die Antragsstellung ist in allen Fällen ein „BundID“-Konto. Dieses kann auf der Seite https://id.bund.de erstellt werden.

Als Nachweis Ihrer Identität werden für die BundID die Onlinefunktion Ihres Personalausweises oder Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat genutzt.

Falls Sie keinen Personalausweis mit Onlinefunktion bzw. ELSTER-Zertifikat besitzen oder Sie keine Meldeadresse in Deutschland besitzen, gibt es auch die Möglichkeit, ein BundID-Konto mit geringem Vertrauensniveau, bestehend aus Nutzername und Mailadresse, zu erstellen.

In diesem Fall ist bei der eigentlichen Antragsstellung auf einmalzahlung200.de neben Ihrem Zugangscode auch die Eingabe einer PIN erforderlich. Diese PIN werden Sie mit Ihrem ebenfalls benötigten Zugangscode von der Hochschule erhalten.

Zugangscode und PIN erhalten

 

Wenn Sie eine entsprechende Benachrichtigung erhalten haben, können Sie sich auf unserem Studierendenportal HISinOne mit Ihrer RZ-Kennung anmelden und Ihren Zugangscode und Ihre PIN einsehen. Zur Anmeldung wählen Sie dazu ganz oben rechts bei „HISinOne Login für“ die Schaltfläche „Verwaltung“ aus und melden sich mit Ihrer Rechenzentrums-Benutzerkennung an. Sie finden Ihren Zugangscode und Ihre PIN unter "Mein Studium" -> "Studienservice" im Reiter "Bescheide / Bescheinigungen" bei den "Bescheinigungen" im Dokument "Zugangsdaten für die Energiepreispauschale" oder direkt nach dem Login auf der Startseite des Studierendenportals HISinOne.

Auch nach Ihrer Exmatrikulation ist Ihre RZ-Benutzerkennung noch mindestens 130 Tage gültig, sodass Sie Ihren Zugangscode und Ihre PIN abrufen können.

Falls Sie kürzlich Ihren Studiengang gewechselt haben, müssen Sie sich mit dem Login für Ihren bisherigen Studiengang anmelden, in welchem Sie am 01.12.2022 immatrikuliert waren. Falls Sie keinen Login mehr zu diesem Studiengang besitzen, kontaktieren Sie bitte [Bitte aktivieren Sie Javascript].

Falls Sie aktuell keine Rechenzentrums-Benutzerkennung für den HISinOne-Login besitzen, werden Ihnen die Zugangscodes auf dem Postweg zugestellt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auf der Seite https://idm.hs-augsburg.de/gui/request/welcome eine Rechenzentrums-Benutzerkennung zu beantragen.

Antragsstellung auf einmalzahlung200.de

 

Die Einmalzahlung kann ausschließlich durch die Studierenden selbst auf dem zentralen Web-Portal einmalzahlung200.de beantragt werden, sobald dort die Antragsstellung freigeschaltet wird. Dies soll ab Mitte März geschehen.

Bei Problemen mit dem Antrag auf einmalzahlung200.de finden Sie die Info-Hotline zu „Einmalzahlung200.de“ auf der Seite https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/kontakt

Für die Beantragung auf einmalzahlung200.de wird wie oben beschrieben ein Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN zum Identitätsnachweis benötigt, die Ihnen rechtzeitig von der Hochschule bereitgestellt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Augsburg nur mittelbar an diesem Beantragungsverfahren beteiligt ist. Die Antragsstellung und Auszahlung erfolgt nicht über die Hochschule Augsburg und wird nicht von ihr beeinflusst. Deshalb kann von der Hochschule auch keine Rückmeldung zu Ihrem Beantragungsverfahren gegeben werden.

Links und Infos

 

Vorbereitung bereits möglich: BundID anlegen auf id.bund.de

Anleitungen zur BundID:einmalzahlung200.de/bundid

Anleitung für die Antragsstellung auf einmalzahlung200.de: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/anleitung-antrag

Weitere Infos zur Einmalzahlung bzw. FAQs finden Sie auf einmalzahlung200.de beziehungsweise einmalzahlung200.de/faq

Support zur Einmalzahlung:einmalzahlung200.de/support

Information zur Datenverarbeitung für die Vorbereitung und Prüfung der Anspruchsberechtigung gemäß Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)

 

PDFs zum Thema