Bei der Beschaffung von Großgeräten ist die Hochschule verpflichtet, vor der Ausschreibung das Einverständnis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einzuholen.

Was ist ein Großgerät ?

Sobald der Einkaufswert über 100.000,00 € brutto liegt, definiert die DFG die Anschaffung als Großgerät.

Dazu zählt das Grundgerät (inklusive Software) und das notwendige Zubehör. Eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen auf Grund des neuen Geräts sind nicht Bestandteil des Einkaufswerts.

Was prüft die DFG ?

Die Wissenschaftler/-innen der Deutschen Forschungsgemeinschaft prüfen, ob die Anschaffung des Großgeräts für die Durchführung der geplanten wissenschaftlichen Aktivitäten und Forschungsvorhaben notwendig ist.

Wie läuft das Antragsverfahren bei der DFG ab ?

Auf der Homepage der DFG stehen die notwendigen Antragsformulare zum Download bereit.

Den ausgefüllten Großgeräteantrag geben Sie bei der Abteilung Finanzen ab und die Hochschule leitet den Vorgang über das zuständige Ministerium in München an die DFG weiter.