Aufgaben

 
  • Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen.
  • Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden.
  • Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden, der mit der Aufgabenstellung betraut ist.
  • Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
  • Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften.
  • Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen.
  • Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen.
  • Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.

Die Prüfungskommission tagt ca. einmal pro Monat. Die genauen Termine finden Sie im Terminplan.

Anträge

 

Stellen Sie bitte alle Anträge formlos per E-Mail an den Vorsitzenden der Prüfungskommission.

Falls Sie Ihrem Antrag irgendwelche Dokumente beifügen wollen, zeigen Sie die Originale bitte dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und fügen Sie Scan-Kopien Ihrer Dokumente dem elektronischen Antrag bei.

Geben Sie Atteste bitte immer beim Vorsitzenden der Prüfungskommission ab oder lassen Sie es vom Informatik-Sekretariat in sein Postfach legen. Geben Sie keine Anträge im Prüfungsamt oder im Sekretariat der Gestaltung ab. Das führt nur zu Verzögerungen.

Einführungsvortrag von Wolfgang Kowarschick

 

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