
Hochschulservice für Familie

Der Hochschulservice für Familie stellt sich vor
Herzlich Willkommen auf der Seite des Hochschulservice für Familie!
- Wir im Hochschulservice für Familie verstehen uns als Service-, Beratungs- und Informationsstelle für alle Hochschulangehörigen (Professor:innen, Mitarbeiter:innen und Studierende) mit Familienaufgaben.
- Wir sind die erste Anlaufstelle bei einer Schwangerschaft während des Studiums und Koordinierungsstelle zur Umsetzung des seit 2018 geltenden Mutterschutzgesetzes.
- Wir versuchen, Sie weitesgehend bei allen Fragen rund um das Thema "Familie" zu unterstützen und bieten eine Reihe von Serviceleistungen an der Hochschule, die Ihnen die Doppelbelastung aus Beruf oder Studium mit Kind erleichtern sollen.
Den Themenbereich der "Pflege" möchten wir in den nächsten Monaten intensiver behandeln und Ihnen auch hierzu zahlreiche Informationen bieten.
Haben Sie bereits ein Kind, werden während des Studiums schwanger oder haben Sie einen zu pflegenden Angehörigen, dann wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Team vom Hochschulservice für Familie
Ansprechpartner an der Hochschule
Hochschulservice für Familie | |
Christine Walzel | |
Hochschulservice für Familie | |
Raum: J 1.03 | |
Telefon: | |
Telefonische Erreichbarkeit | |
Montag: 9.00 - 11.00 Uhr | |
Dienstag und Mittwoch: 8.30 - 13.30 Uhr | |
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr |
Für Fragen rund um Ihr Studium, Beratungs- und Informationsangebote oder auch für eine psychosoziale Beratung bietet Ihnen die Hochschule Augsburg zahlreiche Anlaufstellen.
Eine Übersicht hierzu und die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite "Beratungsangebote".
Das b!st ist die Beratungsstelle des Studentenwerks Augsburg und bietet allen Studierenden Hilfe bei sozialen, rechtlichen oder psychologischen Problemen an.
Aktuelles
Prüfungsregelungen für schwangere Studentinnen
- Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Prüfungsregelungen für schwangere Studentinnen (Unterpunkt "Prüfungen (schwangere Studentinnen)")
- Neben diesen Regelungen besteht in diesem Semester weiterhin keine Pflicht, Wiederholungsprüfungen und Orientierungsprüfungen anzutreten. Sie müssen keinen Antrag bei der Prüfungskommission stellen, die Fristverlängerung wird Ihnen automatisch gewährt. Sie hierzu auch Rundmail aus dem Präsidium vom 27.01.2021.
- Da für schwangere Studentinnen ein eigener Raum sowie eine eigene Aufsicht organisiert werden muss, bitten wir Sie sich rechtzeitig (am besten 24 Stunden vor Antritt der Prüfung) von einer angemeldeten Prüfung abzumelden. Eine kurze E-Mail an Ihre Dozentin, an Ihren Dozenten ist ausreichend.
Ausweitung des Kinderkrankengelds (Stand: 09.02.2021)
- Im Jahr 2021 gilt eine Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld: so stehen in diesem Jahr jedem Elternteil 20 statt 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehende können 40 Tage in Anspruch nehmen.
- Der Anspruch besteht auch dann, wenn die entsprechende Betreuungseinrichtung des Kindes zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten geschlossen ist, ein eingeschränkter Betrieb durchgeführt wird, Schulferien verlängert oder angeordnet werden oder die Präsenzpflicht in Schulen aufgehoben wird.
- Laut BMFSFJ sind auch Eltern anspruchsberechtigt, die im Homeoffice arbeiten könnten.
- Voraussetzungen sind:
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
- Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
- Bei Krankheit des Kindes muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Arbeitsausfall aufgrund von Kinderbetreuung wird eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung der Kinderbetreuung benötigt. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, hat das BMFSFJ eine Musterbescheinigung entwickelt.
- Nähere Informationen finden Sie hier.
- Die Nachricht aus dem Präsidium vom 27. Januar 2021 hierzu finden Sie hier.