Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
Förderung der Auslandsmobilität

ERASMUS Studium und ERASMUS Praktikum
Wenn Sie sich um einen Austauschplatz an einer ERASMUS-Partnerhochschule bewerben oder ein Praktikum in einem ERASMUS-Programmland absolvieren, können Sie von einer ERASMUS-Förderung profitieren.
Freiplätze an Partnerhochschulen in Nordamerika
Fulbright-Reisekostenstipendien für die USA

Die Reisestipendien dienen dem kulturellen Austausch mit den USA und der fachlichen Vertiefung im Bachelor- und Master-Studium. Sie richten sich an deutsche Studierende der Universitäten und Fachhochschulen. Die Reisestipendiat*innen schreiben sich für ein vier- bis neunmonatiges Vollzeitstudium an einer US-Hochschule ein, das sie über ein deutsch-amerikanisches Hochschulpartnerschaftsprogramm arrangieren und (teil-)finanzieren.
Stipendienleistungen
- Finanzierung der Reisekosten mit einer Pauschale in Höhe von €2.000.
- Teilnahme am Vorbereitungs- und Netzwerktreffen deutscher und amerikanischer Fulbright-stipendiat:innen
- Betreuung der Stipendiat:innen
- Aufnahme in das Netzwerk der Stipendiat:innen und Alumni:ae von Fulbright Germany
Zielgruppe
Gemäß dem Anspruch des Fulbright Programms richten wir uns an Studierende, die durch die Vielfalt ihrer Interessen und ihres Engagements aktiv zum akademischen und kulturellen Austausch zwischen Deutschland und den USA beitragen. Bewerben können sich:
- Bachelor-Studierende, die zum Zeitpunkt der Studienaufnahme in den USA mindestens vier erfolgreich abgeschlossene Fachsemester nachweisen und nach Abschluss des Studienaufenthalts in den USA ihr Bachelor-Programm an der deutschen Hochschule fortsetzen/beenden.
- Master-Studierende, die nach Abschluss des Studienaufenthalts in den USA ihr Master-Programm an der deutschen Hochschule fortsetzen/beenden.
Chancengleichheit, Diversität, Inklusion sowie Bildungsgerechtigkeit gehören zu den Grundprinzipien von Fulbright Germany. Die Bewerbung ist offen für alle Personen unabhängig von u.a. Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, gesellschaftlichem Status, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.
Fulbright Germany ermutigt Bewerber:innen aus traditionell unterrepräsentierten Studierendengruppen, sich für alle seine Stipendien, Programme und anderen Aktivitäten zu bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Studierenden nehmen am Austauschprogramm ihrer deutschen Heimathochschule mit einer US-Partnerhochschule teil. Ihr Studienaufenthalt wird im Rahmen des Hochschul-Partnerschaftsabkommens arrangiert und (teil-)finanziert. Die für die Teilnahme an der Hochschulpartnerschaft benannten Studierenden reisen mit dem Visum der Gasthochschule in die USA.
Außerdem setzen wir voraus:
- Deutsche Staatsangehörigkeit *)
- Gute englische Sprachkenntnisse
- Gute bis sehr gute fachliche Vorbildung
- Schlüssige fachliche Zielorientierung für das Studienvorhaben
- Engagement außerhalb des Studiums
- Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung
- Motivation, sich für die deutsch-amerikanische Verständigung einzusetzen
Einschränkungen:
*) Bewerber:innen, die die deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit, eine Green Card bzw. eine Arbeitserlaubnis für die USA besitzen oder im Anschluss an den Stipendienaufenthalt in die USA einwandern möchten, können wegen der visatechnischen Voraussetzungen zur Programmteilnahme nicht für die Förderung berücksichtigt werden.
Bewerber:innen, die bereits länger als vier Monate in den USA studiert oder ein studienrelevantes Praktikum absolviert haben, können wir nicht berücksichtigen.
Die Reisestipendien von Fulbright Germany lassen sich nicht mit anderen Stipendien kombinieren, wenn diese für einen vergleichbaren Zweck wie das Reisestipendium vergeben werden oder es sich um geschlossene Stipendienprogramme handelt, deren Leistungen die Finanzierung der Reisekosten beinhalten (z.B. DAAD-Individualstipendien, Förderung im Rahmen von ISAP, BachelorPlus).
Bewerbungsverfahren und -fristen
Bitte folgen Sie dem für dieses Programm vorgesehen Bewerbungsverfahren. Die erforderlichen Vordrucke finden Sie auf der Homepage der Fulbright-Kommission
Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2021.
Die Bewerber:innen, die vom International Office der Hochschule Augsburg für die Vergabe eines Reisestipendiums bei Fulbright Germany vorgeschlagen werden, werden ab April 2021 schriftlich über das Endergebnis des bei Fulbright Germany stattfindenden zentralen Auswahlverfahrens informiert.
Die erfolgreichen Bewerber:innen erhalten eine schriftliche Stipendiennominierung mit der Einladung zur Teilnahme an einem Vorbereitungstreffen- und Netzwerkveranstaltungen.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen und die Datenschutzinformationen für BewerberInnen der Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Kommission.
Kontakt
Deutsche Programme
Fulbright-Kommission
Lützowufer 26
10787 Berlin
Ansprechpartner an der Hochschule Augsburg
Förderung von Auslandsaufenthalten 2021
Das International Office schreibt zwei Mal jährlich Mobilitätsförderungen aus. Die Förderungen werden aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (PROMOS-Stipendien) und aus Mitteln des Bayerischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vergeben.
Ausschreibungstermine:
- Bewerbungszeitraum: 15. Oktober bis 1. Dezember 2020 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 01. Januar und 31. Juli 2021 stattfinden
- Bewerbungszeitraum: 01. Mai – 15. Juni 2021 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 01. Juli 2021 und 31. Januar 2022 stattfinden
SONDERAUSSCHREIBUNG 2021:
- Bewerbungszeitraum: 15. bis 31. Januar 2021 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 01. Februar und 31. Juli 2021 stattfinden
Die vollständige Ausschreibung wird im jeweiligen Bewerbungszeitraum an dieser Stelle veröffentlicht.

SONDERAUSSCHREIBUNG 2021:
Förderung von Auslandsaufenthalten im ersten Halbjahr/Sommersemester 2021
Das International Office der Hochschule Augsburg fördert im erste Halbjahr 2021 (d.h. 01.01.-31.07.2021) Auslandsaufenthalte weltweit. Gefördert werden Studienaufenthalte und Praktika mit einer Dauer von 6 Wochen bis 6 Monaten, die im Zeitraum vom 01.02.2021 bis zum 31.07.2021 beginnen.
Die Stipendien und Reisekostenzuschüsse werden finanziert durch das
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), im Rahmen des PROMOS-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
- und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (BMWK).
Die Förderleistungen richten sich nach den Fördersätzen des DAAD bzw. des BMWK und umfassen:
- ein Aufenthaltsstipendium (von monatlich 150-550 Euro - länderabhängig)und/oder
- einen Reisekostenzuschuss (von einmalig 250-2.775 Euro - länderabhängig)
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle regulär eingeschriebene Studierende der HS Augsburg, die keine weiteren Förderungen zum selben Zweck in Anspruch nehmen, bzw. für den Bezug einer weiteren Förderung (wie z.B. ERASMUS+ oder andere DAAD-Programme) berechtigt sind.
Aufenthalte im Heimatland für internationale Studierende werden nicht gefördert. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der/ die Studierende seit mindestens fünf Jahre lebt, die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Auswahlvoraussetzungen
Die Mobilitätsförderung wird aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Der Auswahl werden deshalb die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- Einschlägige Sprachkenntnisse
- Bedürftigkeit[1] (bei förderfähigen Maßnahmen aus Mitteln des BMWK)
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Förderkriterien durch eine hochschulinterne Auswahlkommission. Diese entscheidet über Art und Höhe der Förderung. Die endgültige Auswahl unter den eingegangenen Bewerbungen kann auf Grundlage persönlicher Gespräche stattfinden. Auf die Durchführung von Auswahlgesprächen wird verzichtet, wenn aufgrund der schriftlich eingegangenen Unterlagen erkennbar ist, dass eine Person eindeutig die/der am besten geeigneten Bewerber:in ist. Auslandsvorhaben an Partnerhochschulen der Hochschule Augsburg werden vorrangig berücksichtigt. Es wird eine Liste mit Reservekandidat:innen geführt, die ggf. in einem Nachrückverfahren (z. B. bei kurzfristigen Rücktritten oder dem Erhalt zusätzlicher Mittel) berücksichtigt werden können. Die Bekanntgabe der Ergebnisse an die Studierende erfolgt per E-Mail nach Ablauf des Auswahlverfahrens (innerhalb von 2 Wochen nach dem Bewerbungsfristende).
Weitere Verpflichtungen und Förderbedingungen
Die Geförderten sind verpflichtet selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Die Förderung wird erst nach Einreichung einer schriftlichen Aufnahmebestätigung der Gasteinrichtung und der unterschriebenen Stipendienvereinbarung wirksam. Nach Abschluss des Aufenthaltes sind Geförderte verpflichtet die Bescheinigung der Gasteinrichtung über die studienbedingte Aufenthaltsdauer (Letter of Confirmation), einen Bericht und einen Nachweis über die im Ausland erbrachten Leistungen (z.B. Academic Transcript bei Studienaufenthalten oder Praktikumszeugnis bzw.-bestätigung) vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen
- Kontrollausdruck der Anmeldung im Mobilitätsportal der Hochschule Augsburg
- Antragsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Learning Agreement und evtl. Bestätigung über die Vergabe von Abschlussarbeitenoder Anmeldung fürs Praxissemester oder im Falle freiwilliger Praktika eine Befürwortung des/der Praktikantenbeauftragten.
- ausführliche Begründung des Auslandsstudienvorhabens (in deutscher Sprache) inkl. persönlicher Zielsetzungen, Darstellung des Mehrwerts des Auslandsaufenthalts für den weiteren Studienverlauf, Begründung der Auswahl der Hochschule/des Unternehmens sowie der Motivation (Motivationsschreiben)
- Aktuelles Notenblatt zum Nachweis der Studienleistungen
- Nachweis der Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache z.B. DAAD-Sprachzeugnis
- Fachgutachten einer/-s Hochschullehrer:in (Gutachten von Sprachdozenten des Sprachenzentrums ZSI können nicht berücksichtigt werden!)
- Verbindliche Zusage der Gasteinrichtung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt!
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2021
Ansprechpartner:in
Lena Leznova und Adrian Bieniec
[1] Bedürftig im Sinne der Ausschreibung ist, wer ein Bruttojahreseinkommen von 15.000 Euro inklusive der möglichen Förderung nicht überschreitet. Zum Einkommen zählen auch die Unterhaltsleistungen der Eltern. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind des Antragstellers ist die Einkommensgrenze um weitere 8.000 Euro anzuheben.
Förderung von Kurzaufenthalten im Ausland 2021
Das International Office der Hochschule Augsburg schreibt im Rahmen des Projektes HSA_International 2.0 Stipendien zur Finanzierung von Kurzaufenthalten im Ausland aus.
Eine Bewerbung auf das Stipendium ist zwei Mal im Jahr möglich:
- 28. Februar 2021 für Vorhaben im 1. Halbjahr (d.h. ab 1. März bis 31. Juli 2021)
- 30. Juni 2021 für Vorhaben im 2. Halbjahr (d.h. ab 1. Juli bis 31. Dezember 2021)
Weitere Informationen finden sich in der Ausschreibung.
HAW.International
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) schreibt bis zu vier Mal im Jahr Fördermittel für Studienaufenthalte (3-6 Monate) und Abschlussarbeiten (1-6 Monate) im Ausland im Rahmen des HAW.International-Programms aus.
Das Angebot ist insbesondere interessant für Studierende, die ein Auslandssemester im außereuropäischen Ausland oder an europäischen Partnerhochschulen realisieren wollen, mit denen die HS Augsburg keinen ERASMUS-Vertrag abgeschlossen hat.
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate (durchschnittlich 950 Euro im Monat),
- Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
- bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland),
- bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gewährt werden.
Auslands-BAföG
Sie können Auslands-BAföG sowie weitere Zuschüsse für Reisekosten und Studiengebühren beantragen. Die Bemessungsgrundlage fürs Auslands-BAföG ist höher als im Falle vom Inlands-BAföG. Informationen hierzu erteilt Ihnen das zuständige BAföG-Amt.
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland - unterschiedliche Auslandsämter in Deutschland zuständig. Hier geht’s zur Suche des zuständigen BAföG-Amts. Siehe auch Infoflyer
Reisestipendien der Fulbright Kommission
Bis zum 15. Januar 2020 können sich Studierende, die 2020/2021 an einer Partnerhochschule in den USA studieren möchten, bei Fulbright Germany für Reisestipendien bewerben.
Die Stipendienleistungen beinhalten 2000 Euro, die Teilnahme am Berlin Seminar (21.-25. März 2020) und die Aufnahme in das Netzwerk von Fulbright Germany.
Bewerbungsverfahren:
Zur Frist 15. Januar 2020 unternehmen die Studierenden bitte die folgenden beiden Schritte:
1. Die Studierenden füllen das Bewerbungsformular aus, senden es per E-Mail an die Fulbright- Kommission und
2. sie reichen die folgenden Dokumente in Papierform beim International Office ihrer Hochschule ein:
- Ausdruck des Bewerbungsformulars
- Erklärung zu den Bewerbungsdaten
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugniskopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Auflistung der bisherigen akademischen Leistungen (mit Angabe des Notendurchschnitts)
- Je ein Empfehlungsschreiben von zwei promovierten HochschuldozentInnen, das den BewerberInnen in einem geschlossenen Umschlag ausgehändigt werden sollte
Das International Office nimmt die Stipendienanträge der Studierenden entgegen, prüft die Anträge (einschließlich der Empfehlungsschreiben) und entscheidet, welche ReisestipendienbewerberInnen sie der Fulbright-Kommission zur Berücksichtigung im zentralen Endauswahlverfahren in Berlin vorschlägt.
Details siehe:Website der Fulbright-Kommission
FÜr Rückfragen wenden Sie sich bitte an Adrian Bieniec
Ausschreibung: MiKA - Mit Kind ins Ausland
RISE Praktika Weltweit
Im Rahmen des Stipendienprogramms RISE Weltweit (Research Internships in Science and Engineering) vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst auch 2020 Forschungspraktika auf der ganzen Welt. Bewerben können sich Bachelorstudierende ab dem 2. Semester aus den Fachbereichen Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin, Psychologie und Informatik von deutschen Universitäten und Fachhochschulen.
Die Stipendiaten erhalten eine monatliche DAAD-Vollstipendienrate und eine Reisekostenpauschale (beides abhängig vom Zielland) sowie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Bewerbungsfrist für Praktika weltweit: 1. November 2019 bis 15. Dezember 2019
Ausführliche Informationen gibt es unter www.daad.de/rise-ww und bei rise-ww(at)daad.de
Praktikumszeitraum: 10 – 12 Wochen, frühester Beginn: 1. Juni 2020
Rückfragen richten Sie bitte an Martina Ludwig, Tel. 0228 882 104
Ausschreibungen Bayerischer Hochschulzentren
In Bayern gibt es sechs Hochschulzentren für bestimmte Zielregionen: Das Bayerische Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST), das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BayFrance), das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT), das BayerischKalifornische Hochschulzentrum (BaCaTeC), das Bayerische Hochschulzentrum für China (BayCHINA) und das Bayerisch-Indische Zentrum für Wirtschaft und Hochschulen (BayIND).
Aufgabe der bayerischen Hochschulzentren ist es, den internationalen wissenschaftlichen Austausch in Forschung und Lehre zu fördern. Sie vermitteln Hochschulen Kontakte mit Wissenschaftseinrichtungen in den Partnerländern und unterstützen neue Kooperationen und Netzwerke. WissenschaftlerInnen und Studierenden, die sich für einen Aufenthalt im Ausland interessieren, bieten die Zentren zum Beispiel Förderprogramme für die Anschubfinanzierung neuer Forschungsprojekte, Mobilitätsbeihilfen für Forschungs-, Praktikums-, Sprach- und/oder Studienaufenthalten.
Auf den Homepages der Hochschulzentren können Sie nach passenden Stipendienausschreibungen recherchieren:
McCloy-Stipendienprogramm Mastervorhaben an der Harvard Kennedy School
ERP-Programm für ein- bis zweijährige Studien- und Forschungsvorhaben an amerikanischen Spitzenuniversitäten
DKG-Praktikantenprogramm
In Kooperation mit der kanadischen Botschaft in Berlin vermittelt die Deutsch-Kanadische Gesellschaft (DKG) einer sehr limitierten Anzahl herausragender deutscher Studierender studiennahe Praktika in Kanada. Die DKG ist ein seit 1951 bestehender gemeinnütziger Verein zur Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Kanada. Einen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet die Jugendförderung.
Bereits seit 1965 führen wir jährlich und ausschließlich für Kanada ein Work&Travel-Programm durch, an dem bisher über 3.000 Studierende erfolgreich teilgenommen haben. Zahlreiche Absolventen sind beruflich besonders erfolgreich und bewerten den Kanada-Aufenthalt als Meilenstein in ihrer Biographie. Viele sind noch heute Teil des deutsch-kanadischen Netzwerks.
Das DKG-Praktikantenprogramm bietet einer sehr limitierten Anzahl von exzellent ausgebildeten Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Auslandspraktikums studiennahe Berufserfahrung in Kanada zu sammeln.
Zu diesem Zweck arbeitet die DKG mit namhaften in Kanada ansässigen kanadischen und deutschen Unternehmen, Beratungsfirmen und Institutionen zusammen, die ein Interesse daran haben, herausragende Studierende zu einem frühen Zeitpunkt in der Praxis kennen zu lernen.
Die DKG vermittelt die Praktikantenplätze und trifft als Talent Scout eine Vorauswahl unter den Bewerbern. Maßgeblich für ein Matching von Angebot und Nachfrage sind die individuellen Vorgaben der kanadischen Arbeitgeber. Die DKG unterstützt die Praktikanten/Rechtreferendare darüber hinaus bei der Beantragung des Visums, der Arbeitsgenehmigung und der Sozialversicherungsnummer.
Angesprochen sind in erster Linie Studierende wirtschaftsnaher und politischer Fachrichtungen sowie für angehende Ingenieure. Zusätzlich können wir für Juristen einige wenige Praktika bei führenden Wirtschaftskanzleien als Wahlstation im Rahmen der Referendarzeit vermitteln.
Wir erwarten in jedem Fall von den DKG Praktikanten
- herausragende Studienleistungen
- hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
- sehr gute Englisch- und/oder Französisch-Kenntnisse.
- Das Potential in Zukunft Führungspositionen zu übernehmen
- Überzeugendes Interesse an Kanada
- Soziales Engagement
Beginn und Dauer der Praktika werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten vereinbart. Die Dauer des Praktikums beträgt ca. 6 Monate. Die Praktikanten werden von einer Führungskraft des jeweiligen Arbeitgebers als Mentor betreut. Eine Vergütung der Praktikantentätigkeit wird gegebenenfalls zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten abgesprochen.
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr der DKG für die Vermittlung des Arbeitsplatzes und die Hilfestellung bei der Beschaffung des Visums beträgt € 200 und wird nur fällig bei erfolgreicher Vermittlung des Praktikums. Die Praktikanten/Rechtsreferendare werden mit der Vermittlung des Praktikums Mitglied der DKG. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro jährlich (als Spende steuerlich absetzbar).
Die Praktikanten / Referendare tragen darüber hinaus die Kosten für An- und Abreise, die Gebühren der kanadischen Behörden für Visa und Arbeitserlaubnis (derzeit 150 kanadische Dollar) sowie die Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten in Kanada (einschließlich Wohnung). In vielen Fällen hilft der Arbeitgeber bei der Wohnungssuche oder bietet selbst eine Unterbringung an. Auch die DKG hilft mit Vermieterlisten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung: Dr. Georg Schmitz, Deutsch-Kanadische Gesellschaft e.V., Vizepräsident, [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Bewerbungen sind per E-Mail zu richten an: [Bitte aktivieren Sie Javascript], Frau Gisela von Wissel
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
- Bewerbungsbogen (verfügbar auf der Website www.dkg-online.de)
- tabellarischer Lebenslauf (englisch)
- Motivationsschreiben (englisch)
- Zeugnisse
- Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers
Heinz Nixdorf Programm zur Förderung der Asien-Pazifik-Erfahrung
Das Heinz Nixdorf Programm zur Förderung der Asien-Pazifik-Erfahrung ermöglicht jungen deutschen Nachwuchsführungskräften sechsmonatige Berufserfahrung in asiatischen Ländern. Es vermittelt Einblicke in Arbeits- und Lebensbedingungen, in Wirtschafts- und Bildungssysteme der Gastländer, bereitet damit auf künftige Absatzmärkte vor und trägt zu globalem Denken und weltweiter Mobilität des Führungsnachwuchses bei.
Zielländer: V.R. China, Malaysia, Indien, Südkorea, Indonesien, Taiwan, Japan, Vietnam
Zielgruppe: Junge deutsche Berufstätige und Absolventen kaufmännischer und technischer Fachbereiche. Besonders leistungsfähige Studenten in der letzten Studienphase.
Programmdauer 10 Monate, davon
- max. 2 Monate Training der Landessprache in Deutschland
- max. 2 Monate Sprachtraining im Gastland (die sprachliche Vorbereitung entfällt für einen Aufenthalt in Indien)
- anschließend 6 Monate Praktikum in einem Unternehmen.
Teilnahmevoraussetzungen
- Altersgrenze: 30 Jahre zum Zeitpunkt der Ausreise
- Mindestens 6 Monate einschlägige praktische Erfahrung (hier gelten auch Praktika)
- Gute Englischkenntnisse (TOEFL, Cambridge Certificate (CAE oder CPE) oder IELTS)
Neben den formal-fachlichen Qualifikationen erwarten wir von den Interessenten ausgeprägte soziale Fähigkeiten zur Integration und Toleranz, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative.
Leistungen
- Beratung
- Organisation und Finanzierung der Seminare, der Sprachkurse, der programmbedingten Reisen, des Praktikums, der Unterkunft
- Heinz Nixdorf Stipendiatenforum - ein virtueller Treffpunkt im Internet
- Monatliches Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthaltes - Vergütungen und Sachleistungen des Praktikumsunternehmens werden auf das Stipendium angerechnet
- Praktikumsbegleitender Sprachkurs
- Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
- Auswertung durch die GIZ
Programmablauf
- Vorstellungs- und interkulturelles Sensibilisierungsseminar im Heinz Nixdorf Museums Forum in Paderborn
- Landeskundliche Vorbereitungsseminare
- max. 2 Monate Intensivsprachkurs in Deutschland
- Sprachkurse im Gastland
- 6 Monate fachbezogene praktische Tätigkeit in einem Unternehmen in Asien
- Evaluierungsseminar
- Stipendiatentreffen
Die Suche der Praktikumsstelle erfolgt in Eigeninitiative.
Termine und Auswahl
Bewerbungen sind bis zum 30. September eines Jahres für eine Ausreise im darauffolgenden Jahr bei der GIZ einzureichen.
Die GIZ lädt zum Auswahlgespräch im November nach Bonn ein.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Programm können im Internet eingesehen werden unter www.giz.de/hnp
Außerdem können sie per E-Mail [Bitte aktivieren Sie Javascript]
oder telefonisch unter 0228-4460-1293 oder 0228-4460-1150 angefordert werden.
Deutsche Gesellschaft für International Zusammenarbeit (GIZ)GmbH
Abteilung Heinz-Nixdorf-Programm
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Mobilitätsbeihilfen des BFHZ für Studienaufenthalte in Frankreich
Das BFHZ-CCUFB vergibt Mobilitätszuschüsse für Studenten bayerischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt in Frankreich planen. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.
Der Antrag sollte folgende Dokumente enthalten:
- ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Download-Bereich der Homepage des BFHZ)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Sie stellen Ihr Studienvorhaben vor)
- Gutachten und Befürwortung des Aufenthalts durch einen Dozenten (siehe Download-Bereich der Homepage des BFHZ)
- Zeugnisse: vom Abitur bis heute; Abitur inklusive; bitte nur benotete Scheine!
- evtl. Nachweise über Praktika oder Kurse in Frankreich, über Französischkenntnisse
- falls vorhanden, Studienplatzzusage der französischen Hochschule
- Nachweise über sonstige Praktika, Auslandsaufenthalte oder soziales Engagement
Falls Sie für diesen Aufenthalt Unterstützung von anderen Institutionen (etwa Stiftungen) oder aus anderen Programmen (etwa ERASMUS) erhalten, ist dies dem BFHZ-CCUFB mitzuteilen. Die vom BFHZ-CCUFB bewilligten Mittel müssen dann um einen entsprechenden Betrag gekürzt werden. Dies gilt nicht für Auslands-BAFöG.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich angenommen wird und Sie den Zuschuss des BFHZ akzeptieren, verpflichten Sie sich, nach Ihrem Aufenthalt einen Erfahrungsbericht (siehe Download-Bereich der Homepage des BFHZ) zu verfassen.
Den vollständigen Antrag senden Sie bitte an:
Stipendien für studiengebundene Praktika in Frankreich
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien an Studierende aller Fachrichtungen, die sich im Bachelor oder maximal 6. Fachsemester befinden. Die Höhe eines Stipendiums ist auf 300 € pro Monat festgesetzt und wird auf maximal 900 € für drei Monate begrenzt. Außerdem werden pauschal die An- und Rückreise vom und zum Studienort gefördert.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- nicht älter als 30 Jahre sein und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- über gute Französischkenntnisse verfügen
- ein Pflicht- oder dringend empfohlenes Praktikum in einem Unternehmen/einer Einrichtung absolvieren
- Dauer der Förderung: mindestens 4 Wochen bis 3 Monate
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen sind im International Office mindestens 5 Wochen vor Antritt des Praktikums einzureichen.
Bewerbungsunterlagen, Förderhöhe und -zeitraum siehe Homepage des DFJW
Mobilitätsbeihilfen des BayCHINA für Praktika in China
Das BayCHINA fördert Studierende an bayerischen Hochschulen bei der Durchführung eines studienbezogenen Praktikums in China mit Zuschüssen für auslandsbedingte Zusatzkosten wie z. B. Flugticket, Versicherung etc.
Die Vergabe der Beihilfe richtet sich nach den Studienleistungen und der Zweckmäßigkeit bzw. Erfolgsaussicht des Praktikums (Motivationsschreiben und Praktikumsplan). Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer Hochschulen, die bereits die Zwischenprüfung abgelegt bzw. mindestens 70 Credits erbracht haben. Die Beihilfe wird im Regelfall erst nach Abschluss des Praktikums und Einreichung eines Praktikumsberichts und Praktikumszeugnisses angewiesen. Die Förderung kann nicht oder nur in geringerer Höhe an Antragsteller vergeben werden, die bereits von anderer Seite eine Unterstützung erhalten (z.B. Auslandsbafög).
Bewerbungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Detaillierte Informationen und Antragsformular: Siehe Homepage von BayCHINA
Weitere Fördermöglichkeiten
Mit Hilfe der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts und des Stipendienlotsen können Sie nach weiteren und ergänzenden Fördermöglichkeiten suchen.