Wir sind darum bemüht, Sie hier darüber auf dem Laufenden zu halten, ob die aktuelle Situation wegen COVID-19 auch Auswirkungen auf den Bewerbungsprozess haben wird.
Das Bayerische Kultusministerium hat am 18.03. einen neuen Fahrplan für das Abitur an den Gymnasien veröffentlicht.
Der Bewerbungszeitraum ist hierdurch teilweise betroffen.
Aufgrund der Corona-Krise und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die diesjährigen Abiturprüfungen wird das Bewerbungsportal von Hochschulstart erst am 01.07.2020 geöffnet.
Bewerbungen für NC-Bachelorstudiengänge sind erst ab diesem Termin möglich. Dies gilt sowohl für Neu- als auch Alt-Abiturient:innen! Die bei der Bewerbung zu berücksichtigenden Fristen werden entsprechend angepasst.
Der Terminplan für die Bewerbungsphase im DoSV zum Wintersemester 2020/21 wurde neu terminiert:
Bewerbungsschluss (DoSV)
Der Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) sowie für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Bayern, die nicht am DoSV teilnehmen, soll auf den 20. August 2020 verschoben werden. Das gab Wissenschaftsminister Bernd Sibler am 17.05.2020 in München bekannt.
Für Bewerber:innen aus anderen Bundesländern, müssen wir erst auf die Klärung von Details warten. Jedoch hat sich das bayerische Kultusministerium dafür eingesetzt, dass dies bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen, die bundesweit koordiniert werden, in gleicher Weise geschieht.
Frist für die Nachreichung des Zeugnisses
Aufgrund von Covid-19 wird die Frist zur Nachreichung der Abschlusszeugnisse für die Bewerbungskampagne zum WS 2020/2021 dieses Jahr über den 27.07.2020 hinaus verlängert!
Due to Covid-19, the deadline for the submission of final school certificate for the application for WS 2020/2021 will be extended beyond 27.07.2020 this year!
Die postalische Bewerbung einschließlich sämtlicher Zeugnisse und Nachweise muss bis spätestens 24. August 2020 an der Hochschule eingegangen sein. Nur mit Eingang der schriftlichen Unterlagen ist die Bewerbung rechtsgültig. Nur dann kann die Bewerbung im Verfahren berücksichtigt werden. Maßgebend ist der Eingang bei der Hochschule!
Die Unterlagen können auch in den Briefkasten an der Schranke zwischen Gebäude A und H eingeworfen werden (Lageplan). Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen und die Nachreichung von Zeugnissen ist derzeit leider nicht möglich.
Ausnahmen für Studiengänge mit Eignungsprüfung
Bitte beachten Sie wie gewohnt die Ausnahmen für Studiengänge mit Eignungsprüfung.
Termine für das Abitur an FOS und BOS sind durch das Kultusministerium kommuniziert worden.
FAQ zur Bewerbung
Ganz allgemeine Fragen zur Bewerbung an der Hochschule Augsburg finden Sie auf unserer Bewerbungsseite und vor allem in unseren FAQs zur Bewerbung: