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Coronavirus: FAQ für Studierende der Hochschule Augsburg
Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen und Infos zum Studium an der Hochschule Augsburg in der besonderen aktuellen Situation. Für Studieninteressierte und Bewerber haben wir separate FAQ rund um die Bewerbung an unserer Hochschule erstellt: FAQ für Studieninteressierte und Bewerber.
Sicher und gesund durch die Prüfungen
Shutdown: Aufenthalt an der Hochschule
Die Hochschule Augsburg ist ab dem 16.12.2020 im Shutdown. Die Hochschule darf generell nur zweckgebunden betreten werden. Der Aufenthalt auf dem gesamten Hochschulgelände ist auf das erforderliche Maß zu beschränken und dient in erster Linie der Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebs.
Ab dem 1. Dezember 2020 sind Präsenzlehrveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Der Lehrbetrieb muss auf digitale Lehre umgestellt werden. Ab dem 16. Dezember gilt dies auch für Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte.
Bitte beachten Sie das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Hochschule Augsburg:
Hygiene- und Sicherheitsregelungen
Abstandsregel
Vorranging ist der Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Ansammlungen von Gruppen in Bewegungs- und Begegnungsbereichen sind zu vermeiden. Aufzüge dürfen nur allein benutzt werden.
Handhygiene
Die Möglichkeit der Handhygiene mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ist in allen Gebäuden der Hochschule gegeben. Eine Händedesinfektion ist ergänzend in den Sanitärräumen und an vielfrequentierten Orten möglich. Türklinken und Aufzugtasten etc. sind möglichst mit dem Unterarm oder Ellenbogen zu betätigen.
Alltags-Maskenpflicht
Ab sofort gilt die Maskenpflicht auf dem gesamten Hochschulgelände.
Für den Aufenthalt in Fluren, Gängen und in den Bewegungs- und Begegnungsbereichen sowie beim Eintreten und Verlassen von Räumen besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Auch für Besucher:innen in Büros mit Parteiverkehr gilt Maskenpflicht.
Auch bei den Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 gilt Maskenpflicht.
Den Beschäftigten der Hochschule werden bei Bedarf Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Studierende und Besucher:innen müssen eigene Mund-Nasen-Bedeckungen in die Hochschule mitbringen.
Kontaktdatenerfassung (Darf ich rein)
Zur Nachverfolgung von Infektionsketten durch das Gesundheitsamt sind die Daten aller Teilnehmenden jeder Präsenzveranstaltung, jedes Laborbesuchs sowie des Präsenzbibliotheksbetriebs zu dokumentieren. Das Personen-Tracing findet digital über QR-Codes und das Programm „Darf ich rein“ statt. Die Teilnehmenden jeder Präsenzveranstaltung sind verpflichtet, den jeweiligen QR-Code vor dem Betreten und nach dem Verlassen eines Raumes mit dem Smartphone zu scannen.
Auch das Lehrpersonal (Professor:innen und Lehrbeauftragte) ist dazu verpflichtet, über das Programm „Darf ich rein“ seine Anwesenheit zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden auch Büros von Professor:innen mit dem QR-Code ausgestattet.
Auch in Lernräumen und studentischen Arbeitsräumen, die von den Fakultäten oder im Rechenzentrum zur Verfügung gestellt werden, muss die Anwesenheit mittels „Darf ich rein“ erfasst werden. Dort dürfen nur die explizit freigegebenen Sitzplätze benutzt werden.
Wenn die maximale Belegungszahl in einem Raum überschritten wurde, zeigt das Display mittels roter Signalfarbe ein Zutrittsverbot an.
Auch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die an der Hochschule nicht ein- und ausstempeln, müssen ihre Anwesenheit über „Darf ich rein“ registrieren.
Für den Ausnahmefall, dass kein funktionsfähiges Smartphone oder Tablet zur Verfügung stehen sollte, kann die Anwesenheit über das Programm „Darf ich rein“ mittels Gastfunktion auch durch Dritte dokumentiert werden.
Die Mitwirkung aller Hochschulangehörigen bei der Kontaktdatenerfassung ist verpflichtend.
Kurzanleitung „Darf ich rein“
- QR Code mit Handykamera oder QR Code-App scannen (alternativ steht Ihnen auch ein Scanner unter https://c.darfichrein.de/scanner zur Verfügung).
- Kontaktdaten eingeben, eigenen PIN festlegen und einchecken.
- Beim Verlassen bitte auschecken.
Sollten Sie kein Smartphone zur Hand haben, fragen Sie eine:n Kommiliton:in ob sie/er für Sie über die Gastfunktion miteinchecken kann oder melden Sie sich beim Personal oder Dozent vor Ort.
Für den Schutz Ihrer Daten ist gesorgt. Diese werden verschlüsselt im Rechenzentrum der Hochschule Augsburg abgelegt und nach vier Wochen automatisch wieder gelöscht. Eine Anwesenheitskontrolle ist ausgeschlossen! Die Daten können nur von uns entschlüsselt werden und wir tun dies nur, wenn wir von den Gesundheitsbehörden dazu aufgefordert werden.
Lüftungskonzept
Der Aufenthalt in dicht besetzten und schlecht gelüfteten Räumen soll vermieden werden. In Räumen ohne technische Lüftung müssen die Fenster regelmäßig geöffnet und die Räume stoßgelüftet werden. In Büro- und Arbeitsräumen ist nach spätestens 60 Minuten, in Besprechungs- und Seminarräumen ist nach 20 Minuten Aufenthalt zu lüften. Die Lüftungszeit beträgt zwischen drei und zehn Minuten je nach Jahreszeit.
Im Intranet steht unter www.hs-augsburg.de/Arbeitssicherheit-und-Notfallmanagement.page eine Übersicht mit allen Räumen zur Verfügung, die über eine automatische Lüftungsanlage verfügen. In allen anderen Räumen sind die unmittelbaren Benutzer:innen (Studierende, Dozent:innen und Mitarbeiter:innen) dafür verantwortlich, dass eine ausreichende Belüftung erfolgt. Wenn möglich sollte eine Querlüftung stattfinden.
Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Umgang der Hochschule mit dem Coronavirus gibt es immer unter www.hs-augsburg.de/coronavirus.
Sie alle können mithelfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu minimieren, indem Sie die Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts beachten:
1.) Nach Möglichkeit mindestens 1 bis 2 Meter Abstand zu hustenden und/oder niesenden Fremdpersonen
2.) Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife)
3.) Hustenetikette einhalten: Husten, Niesen in die Ellenbeuge
Stets aktuelle Informationen zum Coronavirus (Sars-CoV-2) erhalten Sie auf den Seiten des Gesundheitsamts der Stadt Augsburg:
https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus
Robert-Koch-Institut:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/2019_sars_cov2.htm
Corona-Warn-App
Allen Hochschulangehörigen wird empfohlen, die Corona-Warn-App anzuwenden. Die Nutzung dieser App ersetzt nicht die Anmeldung durch „Darf ich rein“.
Studienstart im Wintersemester 2020/2021
Präsenzlehre im Wintersemester
Update vom 26.11.2020
Ab dem 1. Dezember 2020 sind Präsenzlehrveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Der Lehrbetrieb muss auf digitale Lehre umgestellt werden.
Update vom 15.12.2020
Ab dem 16. Dezember gilt dies auch für Labortätigkeiten, Praktika sowie praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte.
Für das Wintersemester planen wir eine eingeschränkte Präsenzlehre.
Ein umfassender, konsequenter und dadurch möglichst wirksamer Infektionsschutz im gesamten Hochschulbetrieb genießt nach wie vor höchste Priorität. Daher werden an allen bayerischen Hochschulen insbesondere folgende verbindliche Rahmenvorgaben gelten:
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist grundsätzlich überall im Hochschulbereich einzuhalten.
- Wo der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann – z.B. in Verkehrs- und Begegnungsbereichen in Hochschulgebäuden – ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Daten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten unter Einhaltung aller Anforderungen des Datenschutzes dokumentiert (nähere Informationen dazu folgen).
Darüber hinaus gelten alle allgemeinen Vorgaben und Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz.
Digital studieren. Die wichtigsten Tools um erfolgreich ins Studium zu starten: Nextcloud, Moodle, Zoom.
Semestermine (Semesterstart und Vorlesungsstart)
Die Vorlesungszeit an der Hochschule Augsburg beginnt regulär am 1. Oktober.
Das gilt für die Erstsemesterstudierenden im nicht zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Systems Engineering, in den Bachelorstudiengängen mit Eignungsprüfung (Architektur, Kommunikationsdesign, Interaktive Medien), für alle Studierenden in den höheren Semestern und für die Studierenden in den Masterstudiengängen.
Eine Ausnahme gilt aber für die Erstsemesterstudierenden in den grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird: Für die Studierenden in den Bachelorstudiengängen mit Numerus clausus beginnen die Vorlesungen aufgrund der Verschiebung des Abiturs am 19. Oktober 2020.
Am 1. Oktober beginnt für diese Studierendengruppe das fakultative Startklar-Programm.
Unabhängig vom Vorlesungsbeginn erhalten Sie Ihren Studierendenstatus in jedem Fall ab dem 1. Oktober.
Weihnachtsferien: 24.12.2020 – 06.01.2021
Stundenpläne
Weihnachtsferien
Weihnachtsferien: 24.12.2020 – 06.01.2021
Rund ums Studium im Wintersemester 2020/2021
Abschlussarbeiten
Ab dem 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 müssen Forschungs-/Abschlussarbeiten in den Laboren und Werkstätten auf ein unbedingt notwendiges Mindestmaß reduziert werden.
Abteilung für Studienangelegenheiten
Für die Abteilung für Studienangelegenheiten gilt, wie auch für die Zentrale Studienberatung das International Office, das ZSI und die Sekretariate der Fakultäten: Nutzen Sie unsere digitalen und telefonischen Beratungsangebote. Alle Einrichtungen sind telefonisch, per E-Mail und per Post zu erreichen und bieten oft Online-Beratung an.
Auslandssemester
Wenn Sie Fragen zum Auslandsaufenthalt haben oder das geplante Auslandssemester nicht antreten, abbrechen oder verschieben möchten, müssen Sie sich beim International Office melden. Das International Office unterstützt Sie in der Suche nach individuellen Lösungen.
Nehmen Sie am ERASMUS-Programm teil, können Sie aufgrund der Corona-Pandemie zunächst Ihre Mobilität online beginnen und - wenn möglich - etwas später physisch fortsetzen. Eine Mobilität, die physisch angetreten, ggf. online im Gastland durchgeführt wird, wird auch finanziell gefördert. Darunter fällt auch ein eventuell erforderlicher Quarantänezeitraum zu Beginn des Aufenthalts im Gastland.
BAföG
BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen.
Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, werden keine Nachteile beim Bezug von BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erleiden.
Bitte beachten Sie, falls Sie sich zum Thema BAföG beraten lassen möchten: Auch das Studentenwerk Augsburg hat den persönlichen Parteiverkehr durch Telefonsprechzeiten und Online-Beratung ersetzt. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.
Aktuelle Regelungen und Informationen gibt es auch auf der BAföG-Webseite.
Update vom 10.07.2020
Die Förderungshöchstdauer für den Bezug von Ausbildungsförderung nach dem BAföG entspricht der Regelstudienzeit (§ 15a Abs. 1 BAföG). Studentinnen und Studenten, die aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen erfahren, die z.B. die Regelstudienzeiten aufgreifen. Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, das – unter anderem – eine Regelung beinhaltet, wonach für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studentinnen und Studenten eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Damit wird eine – automatische – entsprechende Verlängerung der BAföG-Höchstbezugsdauer um ein Semester erreicht.
Bibliothek
Update vom 15.01.2021 | Shutdown
Die Bibliothek muss bis voraussichtlich 31.01.2021 für den Publikumsverkehr schließen. Das Team der Bibliothek ist während der Schließzeit nur noch über Telefon oder digitale Beratungsmöglicheiten zu erreichen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Bibliotheksnutzung im Wintersemester 2020/2021
Die Bibliothek ist für alle Leser zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Personalbetreut: Mo. - Do. 9.00 - 18.00, Fr. 9.00 - 16.00
Erweitert mit CCA: Mo. - Do. bis 21.30, Fr. bis 19.30, Sa. 8.00 - 18.00
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden behördlichen Auflagen sind wir verpflichtet, die Kontaktinformationen aller Bibliotheksnutzer zu dokumentieren, um gegebenenfalls Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Alle Besucher:innen – auch wenn sie nur sehr kurz Bücher abgeben/abholen wollen – müssen sich über QR-Code registrieren. Dieser hängt im Erdgeschoss und hinter dem Buchsicherungsgate im Obergeschoss aus.
Leser ohne Smartphone/Tablet müssen sich an der Theke registrieren lassen.
Bitte vergessen Sie nicht, sich beim Verlassen der Bibliothek auszuloggen; es dürfen sich nur 105 Personen zeitgleich in der Bibliothek aufhalten.
Hygiene und Sicherheitsregelungen
- 1,5 Meter Abstand zu Anderen halten
- Maskenpflicht: Es muss überall in der Bibliothek eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden (auch an Leseplätzen)
- Nies- und Hustenetikette beachten; regelmäßige und sorgfältige Handreinigung
- Freie Platzwahl nur an den nummerierten Plätzen (bitte keine Stühle verschieben)
- Vor und nach der Benutzung sind PC-Tastatur und Computermaus mit einem Desinfektionstuch zu reinigen (an der Theke erhältlich)
- Einlass in den Kopierraum nur mit Mund-Nase-Bedeckung für maximal 2 Personen gleichzeitig
- Schulungs- und Gruppenräume müssen leider geschlossen bleiben
- Drucken für Studierende am Kopierer über "Follow-me-printing" möglich
- Kein Zutritt bei COVID-19-Symptomen/-Verdacht
Campus Card (Validierung)
Campus Card muss bis zum 31. Oktober validiert werden
Mit der Öffnung der Hochschule ab dem 1. Oktober 2020 besteht auch wieder Zugang zu den Validierern auf dem Campus und somit die Möglichkeit, die Campus Card für das Wintersemester 2020/21 zu validieren.
Bis zum 31. Oktober 2020 gilt eine Übergangsfrist. In dieser Zeit können Sie Ihre für das Wintersemester 2019/20 validierte Campus Card oder ihre nicht-validierte Campus Card plus eine Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester als Fahrausweis auf allen Linien von Regional- und Stadtverkehr (AVV-Regionalbus, Regionalbahn – nur Züge des Nahverkehrs 2. Klasse), Bussen und Straßenbahnen der Augsburger Verkehrsgesellschaft (avg) und der Gersthofer Verkehrsgesellschaft (GVG) innerhalb der Tarifzonen 10 und 20 nutzen (nicht auf den Linien des Nachtbusverkehrs).
Ab dem 1. November 2020 müssen Sie im Öffentlichen Nahverkehr eine für das Wintersemester 2020/21 validierte Campus Card mitführen. Bitte denken Sie daher daran, Ihre Campus Card bis zum 31. Oktober für das Wintersemester 2020/2021 zu validieren.
Standorte der Validierer:
- Campus am Roten Tor
im Vorraum zu den Hörsälen M 1.01 und M 1.02 - Campus am Brunnenlech
im Foyer der Bibliothek H-Gebäude Erdgeschoss
Bitte informieren Sie sich weiterhin auf dieser Seite.
Bitte beachten: Ab dem 27. April gelten im ÖPNV verstärkte Hygienevorschriften. Alle Fahrgäste im ÖPNV, also in den Fahrzeugen, in den Bahnhöfen, Reise- und Kundencentern, auf den Bahnsteigen und auch an überdachten Haltestellen, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dabei kann es sich etwa um eine Schutzmaske, eine selbstgenähte Stoffmaske oder auch einen Schal handeln, der Mund und Nase bedeckt.
Career Service
Die offene Sprechstunde im Career Service findet bis auf Weiteres nicht persönlich, sondern telefonisch oder per E-Mail statt. Bei CV-Checks bitte darauf achten, dass Sie die Unterlagen von Ihrer Hochschul-Email-Adresse aus senden.
Copyshop
Der Copyshop Induprint ist derzeit nicht für den regulären Betrieb geöffnet. Es können lediglich Druckaufträge in eingeschränktem Umfang in Auftrag gegeben und abgeholt werden.
Öffnungszeiten zu Abholung von Druckaufträgen sind Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung Ihrer Druckaufträge unter: [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Für Studierende ist es möglich, Abschlussarbeiten drucken und binden zu lassen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an den Copyshop ([Bitte aktivieren Sie Javascript]) und senden Sie ihre Abschlussarbeit als pdf-Dokument unter Angabe aller notwendigen Druckinformationen (Art der Bindung, Papierstärke, doppelseitiger Druck oder einseitiger Druck, Druck in schwarz/weiß oder Farbe usw.). Das Leistungsangebot von InduPrint finden Sie hier. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein. Derzeit beträgt die Wartezeit, bis Sie Ihre gedruckte Arbeit abholen können, etwa eine Woche.
Bitte beachten Sie bei der Abholung Ihrer Drucksachen: Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist Pflicht. Bitte beachten Sie die Abstandsregelungen und die weiteren Hygieneregeln des Copyshops.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Infektion mit dem Coronavirus
Fühlen Sie sich krank, unwohl, haben Sie Symptome einer Erkältung – bitte bleiben Sie zu Hause und rufen Sie Ihren Arzt an.
Für Studierende gilt: Wenn Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, melden Sie sich bitte unter folgender Adresse: [Bitte aktivieren Sie Javascript]. Wir möchten mit Ihnen in Kontakt bleiben.
Bitte beachten: Ab dem 19. März 2020 gilt an allen Hochschulen ein Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten nach RKI aufgehalten haben.
Update:
Seit dem 10.4.2020 weist das Robert Koch-Institut keine internationalen Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet. In einer erheblichen Anzahl von Staaten gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen; von anderen Staaten sind die genauen Fallzahlen nicht bekannt. Ein Übertragungsrisiko besteht daher sowohl in Deutschland als in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit. Das Auswärtige Amt hat inzwischen auch eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Daher ist es aus epidemiologischer Sicht sinnvoll, die Ausweisung von Risikogebieten auszusetzen.
Internationale Studierende/international students
Für die Betreuung der internationalen Studierenden ist das International Office zuständig.
Für das International Office gilt wie auch für die Abteilung für Studienangelegenheiten, die Zentrale Studienberatung, das ZSI und die Sekretariate der Fakultäten: Nutzen Sie unsere digitalen und telefonischen Beratungsangebote. Alle Einrichtungen sind telefonisch, per E-Mail und per Post zu erreichen und bieten oft Online-Beratung an.
If you want to contact our international office, please use our digital and telephone consulting services. If you require a personal consultation, please arrange an appointment first by telephone or email.
Mensa und Cafeterien
Ab dem 5. November gilt: Die Cafeteria im M-Gebäude (Friedbergerstraße) ist täglich von 10:00 – 14:00 Uhr geöffnet. Neben Coffee-to-go und Snacks gibt es dort auch täglich warme Gerichte zur Mittagszeit (11:30 bis 13:30 Uhr). Bitte beachten: Alle Speisen und Getränke werden nur zum Mitnehmen verkauft und können nicht vor Ort verzehrt werden.
Die CafeBar im C-Gebäude bietet Coffee-to-go und Snacks von 9:00 – 14:30 Uhr an.
Es gelten die Zugangs- und Hygieneregelungen des Studentenwerks Augsburg. Dort finden Sie auch immer die aktuellen Informationen rund um die Verpflegungsbetriebe an der Hochschule.
Praktika im Wintersemester
Für die Flexibilisierung der Praktika im Wintersemester 2020/2021 haben wir für Studierende, die keinen (geeigneten) Praktikumsplatz finden, folgende Möglichkeiten entwickelt:
- Das Praktikum kann geschoben und ein Studiensemester vorgezogen werden
- Homeoffice kann angerechnet werden
- Die Wochenarbeitszeit kann angepasst werden (verkürzte Arbeitszeiten werden akzeptiert, wenn die Gesamtzeit des abgeleisteten Praktikums unverändert bleibt)
- die Fristen für die Abgabe von Ausbildungsplänen und
Lernzielvereinbarungen werden flexibilisiert - Ein Wechsel der Praxisstelle während des Praktikums ist bei Bedarf möglich
- Begleitveranstaltungen dürfen online stattfinden
- Supervision darf online stattfinden
Prüfungen (AW-Prüfungstag)
Der AW-Prüfungstag ist für den 14. Januar und den 16. Januar 2021 vorgesehen. Die Prüfungszeit bleibt vom verzögerten Start der Erstsemesterstudierenden unbeschadet.
Prüfungen
Prüfungen in Präsenz sind unter strengen Auflagen gesetzlich erlaubt. Nach Rücksprache mit Ihrer Studierendenvertretung haben wir uns deshalb entschieden, die Prüfungen zum gegebenen Zeitpunkt durchzuführen.
Bei all unseren Maßnahmen in der Corona-Pandemie hat die Gesundheit unserer Studierenden oberste Priorität. Das gilt auch für die kommende Prüfungsphase. Unser Ziel ist es, die großen Präsenzprüfungen zu entzerren, um Menschenansammlungen zu vermeiden und damit den Infektionsschutzüberdas gesetzlich erforderliche Maß hinaus zu gewährleisten. Dazu gehören drei Maßnahmen:
1.) Vor allem wird überprüft, ob die Prüfungsform auf eine Online-Prüfung umgestellt werden kann. Über eine mögliche Umstellung werden Sie von Ihren Dozierenden informiert.
2.) Insbesondere große Präsenzprüfungen wollen wir räumlich weiter entzerren. Prüfungen mit mehr als 80 Teilnehmer:innen werden nochmals geteilt. Die Hochschule beschafft dafür einen weiteren Großraum in der Nähe des Campus. Große Prüfungen werden also zeitgleich, aber an verschiedenen Orten stattfinden. Der vorgeschriebene Mindestabstand von eineinhalb Meter wird durch diese Maßnahmen erweitert.
3.) Wenn Sie durch ihre Prüfungsordnung verpflichtet sind, eine Prüfung abzulegen und aufgrund des Infektionsgeschehens können oder wollen Sie die Prüfung nicht antreten, müssen Sie für den Prüfungstermin ein ärztliches Attest vorlegen.
Wenn Sie sich zu einer erstmaligen Prüfung angemeldet haben, sind Sie nicht verpflichtet, an der Prüfung teilzunehmen. Das Fernbleiben wird Ihnen nicht als Nachteil angerechnet! Die Hochschule wird sich um eine alternative Lösung für Ihren Fortschritt im Studium bemühen. Wir bitten Sie jedoch, Ihre Dozierenden vorher über Ihre Entscheidung zu informieren. Ihre Mitwirkung bei der Planung von Präsenzveranstaltungen unter Corona-Bedingungen ist sehr hilfreich.
Wenn Sie an einer Präsenzprüfung teilnehmen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Vor einer Präsenzprüfung beachten Sie bitte folgende Bedingungen zur Teilnahme:
Sie dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen,
- wenn Sie auch nur leichte Symptome haben, die auf COVID19 hindeuten könnten,
- Sie an COVID19 erkrankt sind,
- In den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer COVID19-infizierten Person hatten,
- In den letzten 10 Tagen in einem Land waren, für das die Einreiseverordnung eine häusliche Quarantäne vorschreibt.
Die neue 15-Kilometer-Regel gilt für die Anreise zur Prüfung nicht. Sollten Sie in einem Gebiet sein, in dem die 15-Kilometer-Regel greift, schreiben wir Ihnen gerne eine Bestätigung für Ihre An- und Abreise zur Prüfung. Bitten setzen Sie sich dazu mit [Bitte aktivieren Sie Javascript] in Verbindung und nennen uns den Zeitpunkt der Prüfung sowie das Prüfungsfach.
Während einer Präsenzprüfung müssen Sie folgende 4 Punkte beachten:
1.) Erweiterte Maskenpflicht
Auf dem gesamten Campusgelände gilt Maskenpflicht. Diese Pflicht gilt auch in den Prüfungsräumen während der ganzen Prüfung. Wenn möglich, sollten Sie FFP2 Masken verwenden.
2.) Mindestabstand
Der Abstand von 1,5 m zu jeder Person ist stets einzuhalten.
3.) Desinfektion
Bitte desinfizieren Sie vor der Nutzung Ihre Arbeitsfläche. Desinfektionsmittel finden Sie jeweils am Eingang zum Prüfungsraum.
4.) Kleidung
Durch die notwendige Lüftung sind Prüfungsräume kälter als gewohnt. Die Zelte sind beheizt, allerdings empfehlen wir allen Studierenden bei den Zeltprüfungen warme Kleidung anzuziehen.
Sind Sie Risikoperson oder schwanger, haben Sie die Möglichkeit, dies für die Prüfungsplanung anzumelden. Es wurde vorbereitet, dass Sie zur gleichen Zeit unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen nicht mit allen anderen, sondern in einem separaten Raum geprüft werden. (Kurzfristige Anmeldungen sind zwar nicht einfach zu organisieren, aber besser als eine risikoreiche Teilnahme! Melden Sie sich mit einem Attest an Ihrer Fakultät.)
Nach der Präsenzprüfung gilt:
Ansammlungen auf dem Campus und auch außerhalb des Campusgeländes sind zu vermeiden.
Prüfungszeit
Der Prüfungsplan für Ende Januar und Anfang Februar steht. Die Präsenzprüfungen mit hoher Teilnehmerzahl werden – wie im Sommer – auf dem Campus am Roten Tor in zwei großen Zelten stattfinden. In diesen Zelten können wir alle Hygieneregeln einhalten und die Prüfungen ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit durchführen.
Prüfungspflichten
Das Staatsministerium hat ein Eilgesetz zum zweiten Corona-Semester in Aussicht gestellt, aber noch nicht verabschiedet. Wenn dieses Gesetz bis zu Ihrer Prüfung nicht in Kraft tritt, gelten die Prüfungsregeln Ihrer SPO, d.h. Sie müssen ggf. Nachholklausuren, Orientierungsprüfungen antreten und bestimmte Hürden für das Eintreten in ein höheres Semester erreichen. Wenn Sie bereits jetzt wissen, dass Sie eine bestimmte Prüfung nicht antreten können, stellen Sie bitte umgehend einen Verlängerungsantrag an Ihre Prüfungskommission. Mit der Genehmigung Ihres Antrags sind Sie auch dann sicher, wenn das Eilgesetz nicht verabschiedet wird.
Auch wenn Sie kurz vor der Prüfung erkranken oder in die Quarantäne müssen, stellen Sie gleich einen Antrag auf Fristverlängerung bei der Prüfungskommission. Ansonsten bekommen Sie eine Amts-Fünf und Sie müssen ein Widerspruchsverfahren einleiten. Dies ist zwar als letzte Möglichkeit gegeben, ist aber für Sie und die Hochschule mit einem großen Aufwand verbunden.
Prüfungen: Antrittspflichten im Wintersemester 2020/21
Das Wichtigste in Kürze:
1) Reguläre Prüfungen dürfen Sie ohne Antrag schieben.
2) Wiederholungsprüfungen und Orientierungsprüfungen können nur auf Antrag bei Ihrer Prüfungskommission verschoben werden. Der Antrag ist formlos und die Begründung mit der Corona-Pandemie wird akzeptiert.
3) Nach einem eingereichten und gut begründeten Antrag können Sie sich darauf verlassen, dass die Prüfungskommission Ihren Antrag annimmt und Sie müssen nicht auf die Bestätigung des Antrags warten.
4) Angetretene Prüfungen sind gültig – auch wenn Sie durchfallen.
5) Die Struktur des Studiums bleibt erhalten, d.h. ohne die erforderlichen Kompetenzen können Sie bspw. nicht ins praktische Semester eintreten oder die Zulassung zur Abschlussarbeit bekommen.
Rechtlicher Hintergrund dieses Vorgehens
Mit der Verabschiedung des aktuellen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und der zugehörigen Rahmenprüfungsordnung (RaPO) wurden vier Fristen eingeführt, deren Zweck es ist, die durchschnittliche Studiendauer deutlich zu reduzieren:
* Frist für Grundlagen- und Orientierungsprüfungen:
2 Semester
(RaPO § 8 Abs. 2 Satz 2)
* Wiederholungsprüfungen:
1. Wiederholung: 1 Semester
2. Wiederholung: 2 Semester
3. Wiederholung: 2 Semester (höchstens einmal)
(RaPO § 10)
* Höchststudiendauer:
Regelstudienzeit plus 2 Semester
d.h. 9 Semester für den Bachelor und 5 Semester für den Master
(RaPO § 8 Abs. 3 Satz 3)
* Nachqualifikation (Masterstudium):
2 Semester
(BayHSchG Art. 46 Abs. 5 Satz 3)
Das Nichteinhalten von Fristen wird sanktioniert. Üblicherweise wird eine Fristenfünf vergeben, im Falle der nicht-fristgerechten Nachqualifikation erfolgt sogar eine Exmatrikulation vom Masterstudium.
Für das Sommersemester 2020 wurde von der Regierung festgelegt, dass dieses Semester nicht als Fachsemester gilt und damit die obigen Fristen jeweils um ein Semester verlängert werden (BayHSchG Art. 99 Abs. 1, Abs 2 und Abs. 8). Voraussetzung ist, dass man nicht nur immatrikuliert war, sondern auch studiert hat. Die Regelung gilt also ausdrücklich nicht für Studierende, die sich im Urlaubssemester befanden, da dieses sowieso nicht als Fachsemester gezählt wird.
In den meisten Fällen erfolgt die Verlängerung automatisch, im Falle der Nachqualifikation nur auf Antrag. Es ist jedoch ratsam auch in den anderen Fällen einen Antrag auf Fristenverlängerung an die zuständige Prüfungskommission mit der Begründung "Corona im SoSe 2020" zu stellen.
Für das Wintersemester 2020/2021 wurde bislang keine dem BayHSchG Art. 99 entsprechende Regelung von der Regierung erlassen. Das heißt, nach derzeitger Rechtslage erfolgt automatisch eine Sanktionierung, wenn eine der genannten Fristen versäumt wird.
Die Begründung der Verschiebung im Antrag
Allerdings können die Prüfungskommissionen Fristen auf Antrag verlängern, wenn ein vom Studierenden nicht zu vertretender Grund vorliegt und glaubhaft gemacht wird. Ein typischer Grund ist Krankheit, die mittels Attest glaubhaft begründet werden muss.
Für das Wintersemester 2020/2021 liegt für die zuvor genannten Fristen ein derartiger Grund vor: Die Corona-Pandemie. Dieser Grund ist allgemein bekannt und braucht daher nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Das heißt, wenn Sie aus corona-bedingten Gründen zu einer oder mehreren Prüfungen nicht antreten (zum Beispiel, weil es sich um eine Präsenzprüfung handelt und Sie sich nicht dem Risiko einer Infektion aussetzen möchten) und wenn außerdem Sanktionen wegen Fristüberschreitungen drohen, reicht es, einen Antrag an die zuständige Prüfungskommission zu stellen und um eine entsprechende Fristverlängerung zu bitten. Als Grund geben Sie die Corona-Pandemie an, die Sie ja nicht zu verantworten haben. Gehen Sie davon aus, dass die Prüfungskommissionen derartige Anträge für das Wintersemester 2020/2021 ganz in Sinne von BayHSchG Art. 99 genehmigen wird. Auch hier gilt: Wenn Sie sich im Urlaubssemester befinden, können und brauchen Sie einen derartigen Antrag nicht zu stellen.
Wenn Anträge vor der Verabschiedung dieser Verordnung eingereicht wurden, werden sie in den Prüfungskommissionen gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch angenommen, sofern sie durch die Corona-Pandemie begründet wurden.
Folgen der Verschiebung für die Höchststudiendauer
Beachten Sie: Wenn Sie sich heute beispielsweise im 3. Fachsemester befinden, können Sie (sofern Sie im SoSe 2020 und im WiSe 2020/2021 tatsächlich studiert haben) zum Studienende zweimal einen Antrag auf Verlängerung der Höchsstudiendauer um jeweils ein Semester stellen: Den ersten Antrag begründen Sie mit BayHSchG Art. 99, den zweiten mit den Corona-Beschränkungen im WiSe 2020/2021.
Die Gültigkeit von angetretenen Prüfungen
Bedenken Sie aber auch, dass Sie Prüfungen, zu denen Sie antreten, auch absolvieren müssen. Wenn Sie hier die Note Fünf erhalten, können Sie diese nicht mit Hinweis auf Corona annullieren lassen. Auch die Abgabefristen sind einzuhalten. Wenn Sie also beispielsweise Ihre Bachelor- oder Masterarbeit angemeldet haben, müssen Sie diese auch termingerecht abgeben. Einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist müssen Sie triftig begründen (z. B. mit Hinweis auf notwendige Arbeiten in einem Labor, das coronabedingt wochenlang geschlossen war). Hierbei handelt es sich also um Einzelfallentscheidungen, die jede Prüfungskommission individuell trifft. Es kann allerdings sein, dass die für Sie zuständige Prüfungskommission für derartige Fälle Sonderregelungen erlässt.
Die Erhaltung der Struktur des Studiums
Wenig Erfolg dürften Sie mit Anträgen haben, in denen Sie bitten, Regelungen außer Kraft zu setzen, die in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung festgelegt sind. Wenn Sie beispielsweise 80 Credits erwerben müssen, um in das Praxissemester einzutreten, können Sie nicht argumentieren, dass Sie im Corona-Semester keine Credits erwerben konnten und daher schon mit 50 Credits zum Praxissemester zugelassen werden sollen. Die Qualifikationsvoraussetzungen in den Studien- und Prüfungsordnungen für bestimmte Studienabschnitte wurden aus guten Gründen formuliert.
Es ist an Ihnen abzuwägen: Sie können derzeit Prüfungen schieben, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, aber Sie verlängern damit die Studiendauer. Um Ihr Studium erfolgreich zu beenden, müssen Sie im Laufe der Zeit alle Leistungen erbringen, die in der zugehörigen Studien- und Prüfungsordnung gefordert werden.
Prüfungen (Risikogruppen)
Regelung für Risikopersonen
Für die geplanten Präsenzprüfungen im Wintersemester 2020/2021 sind auch Risikopersonen zugelassen. Unsere Präsenzprüfungen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln durchgeführt (Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen). Außerdem werden alle Arbeitsplätze (Tische und Stühle) nach jeder Prüfung desinfiziert.
Sollten diese Infektionsschutz-Maßnahmen im Einzelfall nicht ausreichen, werden Sie bei Bedarf nicht in der Großgruppe mitschreiben, sondern separat in kleineren Räumen. Da die individuellen Bedürfnisse von Risikopersonen sehr unterschiedlich sind, wollen wir auf die individuellen Bedürfnisse gesondert eingehen.
Risikopersonen sind nach Angaben des RKI Personen mit folgenden Erkrankungen:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atmungssystems
- Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Krebserkrankungen
- Immunschwäche
Wenn Sie zu einer dieser Risikogruppen gehören, besorgen Sie sich bitte ein ärztliches Attest, in dem Ihre individuellen Bedürfnisse für eine Prüfung festgehalten werden. Bitte legen Sie dieses Attest dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in Ihrem Studiengang bzw. in Ihrer Fakultät bis spätestens zum 30. November vor, damit die Fakultät eventuell notwendige Maßnahmen rechtzeitig ergreifen kann.
Für das Gespräch mit Ihrem Arzt können Sie folgendes Formular nutzen:
Sollten Sie bereits ein Attest aus dem Sommersemester 2020 vorlegen können, so behält dieses Attest seine Gültigkeit. Reichen Sie dieses aber bitte erneut ein.
Prüfungen (schwangere Studentinnen)
Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat das Gewerbeaufsichtsamt Augsburg die Weisung erteilt, dass schwangere Studentinnen NICHT an Präsenzveranstaltungen teilnehmen dürfen.
Wir möchten es schwangeren Studentinnen aber ermöglichen, an Präsenzprüfungen im Wintersemester 2020/2021 teilzunehmen. Wenn Sie an einer Präsenzprüfung teilnehmen möchten, bitten wir Sie darum, einen Nachweis über Ihre Schwangerschaft dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in Ihrem Studiengang bzw. in Ihrer Fakultät vorzulegen. Die Fakultät wird dann dafür sorgen, dass Sie Ihre Prüfung ALLEIN in einem gesonderten Raum ablegen können.
Welche Rahmenbedingungen wir darüber hinaus durch unser Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bieten, können Sie jederzeit nachlesen unter www.hs-augsburg.de/coronavirus.
Vor der Prüfung werden Sie und die Prüferin oder der Prüfer oder das Aufsichtspersonal ein kleines Protokoll zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchgehen und unterzeichnen.
Für alle schwangeren Studentinnen, deren Prüfungszeitraum in die Mutterschutzfristen fallen gilt:
Bitte denken Sie daran vor JEDER Prüfung (unabhängig ob bei Präsenz- oder Onlineprüfungen) das Formular zum Verzicht auf die Mutterschutzfristen bei dem/der Prüfer:in bzw. Aufsicht abzugeben.
Schwangere Studentinnen
Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat das Gewerbeaufsichtsamt Augsburg die Weisung erteilt, dass schwangere Studentinnen NICHT an Präsenzveranstaltungen teilnehmen dürfen. Das Gewerbeaufsichtsamt reagiert hiermit auf Vorlagen des Bundesministeriums, das durch diese Maßnahme schwangeren Studentinnen und ihren ungeborenen Kindern einen gesonderten Schutz gewähren möchte. Folglich besteht ein Betretungsverbot für schwangere Studentinnen in der Hochschule Augsburg, d.h. sie müssen aktuell von Veranstaltungen, Vorlesungen etc. fernbleiben. Die Lehrkräfte werden ihnen entsprechende Ersatzleistungen für die reinen Präsenzveranstaltungen anbieten, so dass ihnen kein Nachteil durch die Nicht-Teilnahme entsteht.
Überbrückungshilfe (BMBF)
Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage
Mit der Reaktivierung seiner Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage im will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das Wintersemester 2020/2021, von November 2020 bis Ende März 2021, erneut denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Online-Antrag: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Virtuelle Hochschule Bayern
Vorgehen zur Anerkennung von VHB-Kursen als AW-Fächer
Die Fakultät für Angewandte Geistes- und Naturwissenschaften erkennt üblicherweise alle VHB-Kurse als AW-Fächer an, die analog zum AWP-Programm der Hochschule Augsburg sind und nicht durch die Pflichtmodule Ihres Studiengangs abgedeckt werden. Hierzu prüfen wir gerne auch vor dem Belegen von Kursen jeden Fall einzeln und geben Ihnen dann zeitnah Bescheid. Zur Einzelfallprüfung senden Sie bitte eine Mail an [Bitte aktivieren Sie Javascript] bitte mit folgenden Angaben:
- Welchen Kurs möchte ich als AWP-Fach anerkannt bekommen (genauer Titel und Link)
- In welchem Studiengang bin ich (vollständige Angabe)
- In welchem Fachsemester bin ich
Hinweis: Für 2 ECTS AWP müssen mind. 2 ECTS der VHB erbracht werden. Dies entspricht einem Umfang von etwa 24 Unterrichtsstunden.
Wenn der Kurs fertig abgelegt ist, bitte das folgende Formular ausfüllen und zusammen mit dem Notenbeleg bei Barbara Klengel einreichen ([Bitte aktivieren Sie Javascript]).
Zentrale Studienberatung
Für die Zentrale Studienberatung gilt wie auch für die Abteilung für Studienangelegenheiten, das International Office, das ZSI und sie Sekretariate der Fakultäten: Nutzen Sie unsere digitalen und telefonischen Beratungsangebote. Alle Einrichtungen sind telefonisch, per E-Mail und per Post zu erreichen und bieten oft Online-Beratung an.
Studieninteressierte oder Studierende, die bereits einen persönlichen Termin vereinbart haben, mögen bitte zum vereinbarten Zeitpunkt anrufen.
Zoom Campus-Lizenz
Seit KW 17 stehen der Hochschule Augsburg 7.500 Zoom Campus-Education Lizenzen zur Verfügung, die eine unbeschränkte Nutzung des Dienstes für alle Hochschulangehörigen ermöglichen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten haben wir eine Anmeldung über Shibboleth implementiert, wodurch sich alle Besitzer einer gültigen HSA-E-Mail-Adresse über ihren Hochschul-Account mit dem zugehörigen Passwort in Zoom anmelden können.
Eine Anleitung dazu finden Sie hier:
Das Didaktik-Medien-Zentrum (DMZ) bietet eine Einführung in Videokonferenzen mit Zoom an.
Termin:Freitag, 16.10.20, 9 Uhr bis 10 Uhr
Digital studieren. Die wichtigsten Tools um erfolgreich ins Studium zu starten: Nextcloud, Moodle, Zoom.
Dieser Kurs bietet Ihnen eine kurze Einführung in die Funktionsweisen der digitalen Tools Nextcloud, Moodle und Zoom. Die Programme bilden die wichtigsten Bestandteile der Online-Lehre an der Hochschule Augsburg. Wenn Sie sich mit den Online-Tools vertraut machen wollen und einige nützliche Tipps gebrauchen können, melden Sie sich gerne an.
Anmeldungen (Name, Anschrift, Studiengang) an die Zentrale Studienberatung:
[Bitte aktivieren Sie Javascript]
Sollte es Fragen oder Probleme geben unterstützt Sie das Rechenzentrum gerne über [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Weihnachtsferien
Weihnachtsferien: 24.12.2020 - 06.01.2021
Die Liste wird laufend ergänzt. Bitte beachten Sie auch die Informationen unter www.hs-augsburg.de/coronavirus und überprüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.
Sollten Sie zu Ihrem Anliegen keine Informationen in dieser Liste finden, so wenden Sie sich bitte an [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Bitte beachten: Wenn Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, melden Sie sich bitte unter folgender Adresse: [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Rückblick: Sommersemester 2020
Abschlussarbeiten
Die Hochschule Augsburg verlängert automatisch die Abgabefrist für alle Abschlussarbeiten um sechs Wochen. Das entspricht der Zeit, die unsere Hochschulbibliothek für den Publikumsverkehr geschlossen war. Die Abgabefristen verlängern sich automatisch. Es besteht für die Studierenden kein Handlungsbedarf.
Seit Montag, 27. April, ist die Bibliothek wieder für den eingeschränkten Ausleihbetrieb geöffnet. Dabei gilt: Bitte nutzen Sie die Bibliothek nicht als Lern- oder Arbeitsort, sondern nur zu Recherchezwecken oder zur Ausleihe/Abgabe von Büchern oder anderen Medien. Halten Sie sich möglichst kurz in der Bibliothek auf. Nutzen Sie von zuhause aus das umfassende Angebot an Datenbanken mit Online-Zugriff auf E-Books, Fachzeitschriften-Artikel, Normen, Statistiken etc. Das Team der Bibliothek berät Sie gerne online oder telefonisch.
Update vom 2. Juni 2020: Ab sofort besteht für Studierende, die derzeit ihre Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) schreiben, die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz in der Bibliothek einzunehmen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Informationen der Bibliothek.
Beachten Sie bitte auch, wenn Sie gerade ihre Abschlussarbeit schreiben: Beratungstermine mit den Betreuer:innen sollten telefonisch oder per E-Mail stattfinden.
Auslandssemester
Wenn Studierende das Auslandssemester angetreten haben, aber die Learning Agreements nicht erfüllen können, wird das Auslandssemester als solches anerkannt, aber die fehlenden ECTS-Punkte müssen zu Hause geleistet werden.
Wenn Sie das geplante Auslandssemester nicht angetreten haben und nicht mehr antreten wollen / können, melden Sie sich bitte beim International Office per E-Mail. Das IO unterstützt in der Suche nach individuellen Lösungen.
Auch bei Fragen zu einem geplanten Auslandssemester wenden Sie sich bitte an unser International Office. Ebenso wenn Sie derzeit im Auslandssemester sind: Wenden Sie sich bei Problemen an das International Office.
Für Erasmus-Studierende hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass bei Änderungen der Reisepläne (Rückkehr, Absage) für Länder mit Coronafällen die Kosten bis zur Höhe des vorher vereinbarten Gesamtstipendiums erstattet werden können. Da die meisten Hochschulen im Erasmus-Raum geschlossen haben, bittet der DAAD alle Erasmus-Geförderten, Kontakt mit ihrer Heimathochschule aufzunehmen.
AWP-/AW-Lehrveranstaltungen
Die AWP-Veranstaltungen entfallen in diesem Sommersemester, abgesehen von den zertifikatsrelevanten Veranstaltungen. Somit entfällt auch der AW-/AWP-Prüfungstag.
AW-Veranstaltungen und Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen wurden zu Beginn des Semesters gelöscht. Wegen der Knappheit der (zeitlichen) Ressourcen wird der Fokus auf die Pflicht- und Wahlfächer gelegt. Wenn Lehrende unter den veränderten Bedingungen neue Veranstaltungen anbieten können, werden Ende April für die Zeit zwischen 04.05. und 10.07. neue Angebote eröffnet. Anmeldungen sind in diesem Fall Ende April wieder möglich. Angebote der VHB und Kompaktkurse im September werden in diesem Semester als Alternativen empfohlen.
[Update: Die Fakultät für Angewandte Geistes- und Naturwissenschaften bietet einige Veranstaltungen aus dem Spektrum Umwelttechnik/Naturwissenschaften/ Soziale Kompetenzen in einer Kombination aus Online- und Präsenzlehre an.
Zum Stundenplan:
https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary39823/Ergaenzung-Kleines-AWP-Programm-2020-04-28.pdf
Die Einschreibung ist vom 28.04.2020 00:00 Uhr bis zum 03.05.2020 24:00 Uhr möglich.
Zur Einschreibung:
https://awp-twister.allgemeinwissenschaften.hs-augsburg.de/UserGui
Daneben haben ein paar Sprachkurse noch freie Plätze, und zwar:
Schwedisch 1
Intercultural Competence - A Professional Key Qualification
Koreanisch 1
Russisch 1
Für eine nachträgliche Einschreibung in einen dieser Sprachkurse wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dalhoff im Sekretariat des ZSI.
Dual Studierende
Wenn Sie dual studieren, nehmen Sie an der Online-Lehre im Sommersemester 2020 teil. Wenn im Anschluss an die Vorlesungszeiten (1.8.20-30.9.20) Ihr Arbeitgeber die Beschäftigung garantieren kann, sollten Sie entsprechen auf ihrem Arbeitsplatz tätig werden.
Fachsemester
Update vom 10.07.2020
Das Sommersemester 2020 zählt als Fachsemester.
Alle Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, zählen und die entsprechenden ECTS-Punkte können erworben werden. Das Sommersemester 2020 soll trotz der Covid-19-Pandemie gerade kein verlorenes Semester sein.
Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, das – unter anderem – vorsieht, dass das Sommersemester 2020 in Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen jedoch nicht als Fachsemester gilt. Damit verschieben beziehungsweise verlängern sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch.
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Hochschule
Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Hochschule hat zum Ziel, die Gesundheit der Studierenden und Beschäftigten bestmöglich zu schützen, sobald die Hochschule wieder in einen sehr eingeschränkte Präsenz- sowie in die Klausurenphase eintritt.
Das Konzept basiert auf den „Empfehlungen der Aufnahme der Präsenzlehre an HAWs im Sommersemester 2020“ der Hochschule Bayern, die mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium abgestimmt wurden. Es wurde an die Bedürfnisse der Hochschule angepasst.
Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept finden Sie im Intranet auf den Seiten der Arbeitssicherheit und des Notfallmanagements unserer Hochschule.
Kinderbetreuung
Update vom 18.05.2020
Wie mit der E-Mail vom 7.5.2020 mitgeteilt, können alleinerziehende Studierende die Notfallbetreuung seit dem 11.5.2020 nutzen und laut Bayerischem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist die Betreuung im häuslichen Umfeld durch einzelne Betreuer:innen wieder gestattet, um Familien zu entlasten.
Mehr Infos zu diesem Beschluss unter: www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
Das Elternbüro-Team sammelt daher im Moment die Kontakte zu Studierenden, die als Betreuer:in (Babysitter/Unterstützung beim Home-schooling) gegen Entgelt unterstützen können.
Diese Betreuung beschränkt sich auf eine Betreuerin oder einen Betreuer pro Familie, ausgestattet mit der notwendigen Schutzausrüstung, um eine mögliche Infektionskette so kurz wie möglich zu halten.
Zur Bedarfsabfrage möchten wir Sie daher vorab und unverbindlich bitten, uns kurz per E-Mail zu informieren, ob Sie grundsätzlich an einer Kinderbetreuung interessiert wären.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Maßnahmen weitere Erleichterungen bringen und Sie somit Ihr Studium etwas sorgenfreier gestalten können.
Frauenbüro der Hochschule Augsburg | |
Telefon: | +49 821 5586-3101 |
Lerninsel im Gebäude H
Die Lerninsel im Gebäude H war vom 24. Juni bis zum 22. Juli geöffnet. Nun ist sie wieder geschlossen. Die Nachfrage hat mit dem Ende der Prüfungen stark nachgelassen. Aber wir freuen uns, dass sie gut genutzt wurde.
Online-Lehre
Da bis einschließlich 10. Mai 2020 keine Lehrveranstaltungen im Präsenzbetrieb stattfinden, wird die Lehre bis dahin ausschließlich über Online-Angebote gewährleistet. Dabei versucht die Hochschule, an den für das Semester vorgesehenen Stundenplänen größtenteils festzuhalten. Dennoch kann es in einzelnen Studiengängen zu Abweichungen kommen. Sollte dies in Ihrem Studiengang der Fall sein, so erhalten Sie dazu Informationen von den Studiengangsverantwortlichen.
Viele Dozent:innen haben bereits Online-Angebote veröffentlicht und ihre Studierenden dementsprechend informiert.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben: Die Fakultäten informieren Sie über die Angebote, die für Ihren Studiengang relevant sind.
Aktuell plant die Hochschule Augsburg, ab Montag, 11. Mai 2020, in einen sehr eingeschränkten Präsenzbetrieb zu gehen. Wenn Veranstaltungen online durchführbar sind, werden sie auch nach dem 11. Mai weiterhin online gehalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen sollen Vorlesungen, Seminare, Praktika und Übungen in Präsenz angeboten werden. Die Fakultäten werden Sie darüber informieren, welche Angebote weiterhin online stattfinden und welche Veranstaltungen vor Ort an der Hochschule stattfinden.
Präsenzlehre
Am Montag, 11. Mai 2020, beginnt in diesem Semester an unserer Hochschule die sehr eingeschränkte Präsenzlehre. Diese Präsenzlehre ist anders als sonst.
Wenn Veranstaltungen online durchführbar sind, werden sie weiterhin online gehalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen sollen Vorlesungen, Seminare, Praktika und Übungen in Präsenz angeboten werden. Bitte bleiben Sie mit den Lehrenden in Kontakt, damit Sie wissen, welche Veranstaltungen wann in Präsenz stattfinden werden.
Für den Aufenthalte außerhalb der Lehrveranstaltungen bleibt die Hochschule weiterhin geschlossen.
Im Rahmen der Lehrveranstaltungen müssen wir uns an die Abstandsregeln halten. Zum einen bedeutet das eine Anpassung der Gruppengrößen an die Räume. In jedem Raum müssen pro Person mindestens 4 qm Fläche zur Verfügung stehen (in einem Raum mit 100 qm Fläche dürfen maximal 25 Personen sein – inklusive Lehrpersonal). Veranstaltungen müssen deshalb teilweise in kleineren Gruppen nacheinander durchgeführt werden. Das kann zu Änderungen in Ihrem Stundenplan führen.
Zum anderen bedeutet die Abstandsregel, dass wir einen Mindestabstand von 1,5 m von allen anderen Personen halten. Dies gilt in allen Veranstaltungen. Wenn dieser Abstand – im absoluten Ausnahmefall – unterschritten wird, gilt die Maskenpflicht. (Masken dienen vor allem zum Schutz von anderen Personen, sie müssen keine vorgegebenen medizinischen Qualitätsstandards erfüllen.)
Für die Lehrveranstaltungen werden Sie vom Lehrpersonal am angekündigten Eingang abgeholt und nach der Veranstaltung wieder zum Ausgang begleitet. In den Gängen und Fluren der Hochschule soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Bitte halten Sie sich an die Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts: Sie sind der beste Schutz gegen Corona. Halten Sie mindestens eineinhalb Meter Abstand, husten und nießen Sie in ihre Armbeuge und waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Zusätzlich haben wir auch Spender für Hände-Desinfektionsmittel aufgestellt. Sie ersetzen aber nicht das regelmäßige Händewaschen.
Schwangere bleiben zu ihrem Schutz bitte zu Hause, sie haben Betretungsverbot. Melden Sie sich bitte bei Ihrer Dozent:in und suchen Sie gemeinsam mit ihm nach einer Lösung, wie die Präsenz nachgeholt werden kann.
Studierende, die im Ausland gewesen sind, dürfen für 14 Tage nach ihrem Auslandsaufenthalt die Hochschule nicht betreten. Auch hier gilt das Betretungsverbot. Bitte melden Sie sich ebenfalls bei Ihrer Dozent:in und besprechen mit ihr, wie die Präsenz nachgeholt werden kann.
Risikopersonen:
Risikopersonen sind nach Angaben des RKI Personen mit folgenden Erkrankungen:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atmungssystems
- Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Krebserkrankungen
- Immunschwäche
Wenn Sie eine Risikoperson sind, sind Sie von der Präsenzpflicht befreit. Fragen Sie Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin, wie Sie die notwendigen Kompetenzen außerhalb der Veranstaltung erwerben können; vielleicht haben Sie bereits eine Lösung, wie der Kompetenzerwerb aussehen könnte – wir setzen dazu auch auf Ihre Kreativität.
Praxissemester/Praktikum
Die Erweiterte Hochschulleitung hat am 17.03.2020 beschlossen, dass das praktische Studiensemester auch dann anerkannt wird, wenn der Arbeitgeber nur Homeoffice anbieten kann oder wenn er das Praktikum um bis zu sechs Wochen verkürzen muss. (Bitte zusätzlich den Beschluss vom 12.05.2020 beachten, siehe weiter unten.)
Wenn noch weniger Praktikum geleistet werden kann, muss ggf. der fehlende Anteil in einem neuen Arbeitsverhältnis nachgearbeitet werden. Diese Nacharbeitung muss mindestens sechs Wochen Umfang haben. Die Nacharbeitung ist zusammenhängend als Block abzuleisten. Sie kann entweder während der Semesterferien oder neben dem Präsenzstudium in Teilzeit abgeleistet werden. Bei der Teilzeitoption verlängert sich die Nacharbeitung entsprechend.
Beim kompletten Wegfallen des Praktikums muss es verschoben werden.
Studierende, die bereits im Praxissemester im Ausland sind, setzen sich bei Problemen mit dem International Office in Verbindung.
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Praktikum wenden Sie sich bitte an Ihre Praktikumsbetreuer:innen.
Allgemein gilt für Praktika: Für die Abwicklung der Praxissemester und der Grundpraktika sowie für die Befreiung von Praktika und die Anrechnung von bereits geleisteten Zeiten ist das Praktikantenamt zuständig. Zur Recherche geeigneter Praktikumsstellen bietet sich unter anderem die bayernweite Hochschuljobbörse an.
Update vom 13.05.2020
Angesichts der besonderen wirtschaftlichen Situation während der Corona-Pandemie konnten einzelne Unternehmen Praktikanten nicht im vollen Umfang des Praktikums betreuen oder mussten Praktikanten vorzeitig entlassen. Um trotzdem die Studierbarkeit zu gewährleisten und eine Verlängerung der Studiendauer zu vermeiden, kann Studierenden, die bis zu 6 Wochen zu wenig Praktikum abgeleistet haben, diese Zeit erlassen werden.
Beschluss der erweiterten Hochschulleitung vom 12.05.2020:
Die fehlenden Credits können durch andere Module oder Aufgaben innerhalb des Praxissemesters, z.B. in Form von zusätzlichen Kapiteln im Praxisbericht, kompensiert werden. Die erfolgreiche Ableistung des Praktikums und der Kompensation wird von den Praxisbeauftragten der Studiengänge sichergestellt.
Diese Regelung ermöglicht eine niederschwellige individuelle Regelung angesichts unterschiedlicher Ausgestaltungen und Anforderungen in den einzelnen Studiengängen.
Das bedeutet für Sie als Student:in:
Wenn Sie betroffen sind, dann vereinbaren Sie bitte mit dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät, in welcher Form Sie eine Leistung für die fehlenden CPs erbringen können. Das unvollständige Praktikum können Sie im Praktikantenamt nicht einreichen, sondern müssen zusätzlich vom Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät eine Bestätigung bekommen, dass die notwendige Leistung für die Anerkennung des ganzen Praktikums erbracht wurde.
Update vom 3.6.2020
Wer im Wintersemester 2020/2021 einen Praktikumsplatz antritt und dabei überwiegend oder ausschließlich im Homeoffice arbeitet, darf damit rechnen, dass sein Praktikum dennoch anerkannt wird. Die Erweiterte Hochschulleitung hat am 2.6.2020 beschlossen, dass das praktische Studiensemester im Wintersemester 2020/2021 auch dann anerkannt wird, wenn der Arbeitgeber nur Homeoffice anbieten kann.
Update vom 16.06.2020
Prüfungen
Die Prüfungsphase startet nach derzeitigem Stand am 29. Juni 2020 und dauert bis zum 18. Juli 2020. Da die Prüfungsphase in die Vorlesungsphase hineinreicht, haben die Lehrenden eine extrem kurze Korrekturphase. Damit Sie fristgerecht Ihre Noten erhalten, gibt es heuer einen ausgeweiteten Prüfungsmodus. Über die geänderten Prüfungsmodalitäten wird Sie Ihre Fakultät rechtzeitig informieren.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt vom 24. April bis zum 8. Mai online über das Verwaltungsportal der Hochschule Augsburg, doch diesmal ohne Gewähr auf die Prüfungsform, d.h. Lehrende dürfen aufgrund der jeweiligen Situation von der vorgegebenen Prüfungsform abweichen. Die jeweilige Prüfungsform soll spätestens zwei Wochen vor der Prüfung im Prüfungsplan bekannt gegeben werden. Aufgrund der aktuellen Lage kann sich der Prüfungsplan stetig ändern. Bitte informieren Sie sich kontinuierlich auf den Webseiten Ihrer Fakultät.
Update vom 19.05.2020
Eine nachträgliche Anmeldung zu den Prüfungen ist nur noch bis einschließlich 21.05. (Feiertag) möglich und muss durch das Prüfungsamt vollzogen werden. E-Mails, die am 21.05. eingehen, werden noch berücksichtigt.
Anschließend ab dem 22.05. werden nachträgliche Anmeldungen vom Prüfungsamt nur noch entgegen genommen (Abgabe des formlosen Antrags) und werden an die jeweiligen Prüfungskommissionen zur Entscheidung weitergegeben.
Achtung: Im SS 2020 entscheidet über eine solche nachträgliche Anmeldung nicht der Prüfungsausschuss (PA) sondern es entscheiden die Prüfungskommissionen (PKs).
Hinweise zu Präsenzprüfungen
„Kleine“ Klausuren mit maximal 50 TeilnehmerInnen werden in den Räumen der Hochschule durchgeführt. Großklausuren mit über 50 TeilnehmerInnen werden in angemieteten Großräumen stattfinden. Für alle Klausuren gelten die Abstandsregeln: mindestens 4 qm Fläche für eine Person, mindestens 1,5 m Abstand zwischen den Prüflingen. Jeder Arbeitsplatz (alle Tische und Stühle) werden nach jeder Prüfung desinfiziert. Bitte achten Sie beim Einlass und beim Verlassen des Prüfungsraums auf die Abstandsregeln. Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz, wenn Sie den Mindestabstand unterschreiten müssen. Auf den Gängen und Fluren der Hochschule soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Risikopersonen:
Für die Präsenzprüfungen sind auch Risikopersonen zugelassen. Sie werden nicht in der Großgruppe mitschreiben, sondern separat in kleineren Räumen. Da die individuellen Bedürfnisse von Risikopersonen sehr unterschiedlich sind, wollen wir auf die individuellen Bedürfnisse gesondert eingehen.
Risikopersonen sind nach Angaben des RKI Personen mit folgenden Erkrankungen:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atmungssystems
- Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Krebserkrankungen
- Immunschwäche
Wenn Sie zu einer dieser Risikogruppen gehören, besorgen Sie bitte ein ärztliches Attest, in dem Ihre individuellen Bedürfnisse für eine Prüfung festgehalten werden. Bitte legen Sie dieses Attest dem Prüfer UND dem Fakultätssekretariat bis zum 21.05. vor, damit die Fakultät die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergreifen kann.
Für das Gespräch mit Ihrem Arzt können Sie folgendes Formular nutzen:
Weitere Regelungen zu den Prüfungen
Es gibt keine Freischussregelung: Fehlversuche gelten auch in diesem Semester als Fehlversuche und werden gezählt.
Da in diesem Semester AW-Veranstaltungen bis auf die zertifikatsrelevanten Veranstaltungen entfallen, entfällt auch der AW-Prüfungstag.
Regelung zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Die Pflicht zum fristgerechten Antritt der in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Grundlagen- und Orientierungsprüfungen entfällt im Sommersemester 2020. Die Hochschule gewährt automatisch eine Fristverlängerung von einem Semester. Bitte beachten Sie: Die automatische Fristverlängerung gibt Ihnen das Recht, diese Prüfungen später abzulegen. Sie sollten jedoch gut überdenken, ob Sie von diesem Recht Gebrauch machen, denn ein „Schieben“ bedeutet eine erhebliche Erhöhung der Workload im kommenden Semester.
krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit: Für die Prüfungsphase gilt – abhängig vom weiteren Verlauf des Semesters – bis auf Weiteres die übliche Regel, dass eine schriftliche Krankmeldung mit einem Attest erforderlich ist, das eine prüfungsrelevante Funktionsstörung ausweist.
Update vom 25.05.2020
Zu Beginn des laufenden Semesters haben wir zwei Prinzipien festgelegt:
- Gesundheitsschutz hat höchste Priorität.
- Sofern der Gesundheitsschutz gewährleistet ist, wollen wir möglichst viel Lernfortschritt in diesem Semester erreichen.
In der ersten Semesterhälfte wurden alle Lehrveranstaltungen digital und kontaktlos durchgeführt. Damit hat die Hochschule zum Abflachen der ersten Infektionswelle beigetragen. Seit dem 11. Mai 2020 finden einzelne Lehrveranstaltungen auch in Präsenz statt, wenn diese Präsenz für den Lernfortschritt unvermeidbar ist. Diese Präsenzveranstaltungen erfolgen unter besonderen Bedingungen.
Es ist sehr wichtig, dass wir uns an diese Schutzmaßnahmen halten. Wir wissen aus den Medien, dass die Infektionszahlen sprunghaft wieder ansteigen können und Restaurants oder andere Treffpunkte von einem Tag auf den anderen gesperrt werden und alle Anwesenden für 14 Tage in die häusliche Quarantäne müssen. Wenn die Hochschule zu einem Hotspot der Infektion würde, könnten wir weder die Lehre noch die Prüfungen durchführen.
Wir hatten bisher noch keinen Corona-Fall auf unserem Campus und unser Ziel ist es, dass das so bleibt. Ich bitte Sie deshalb: Halten Sie sich konsequent an die Hygieneregeln und seien Sie lieber etwas vorsichtiger – auch außerhalb der Hochschule. Es ist auch in Ihrem Interesse, dass wir den Hochschulbetrieb aufrechterhalten.
Auch in der Prüfungszeit lassen wir uns von den zwei genannten Prinzipien leiten. Lehrende sind eingeladen, Prüfungsformen ohne Präsenz zu bevorzugen. Allerdings darf die Prüfungsform nicht auf Kosten der Studierbarkeit gewählt werden. So sind beispielsweise sechs Studienarbeiten in einem Semester zu viel. Außerdem bin ich mir sicher, dass Sie sich auf Prüfungen in der gewohnten Form besser vorbereiten können als auf alternative Prüfungsformen.
Für Ihre erfolgreiche Prüfungsphase haben wir uns deshalb für die Möglichkeit derschriftlichen Präsenzprüfungen entschieden. Der Gesetzgeber erlaubt uns derzeit die Durchführung von Präsenzprüfungen.
Kleinere Prüfungen (bis zu 50 Personen) werden in den Räumen der Hochschule mit Abstandsregelung durchgeführt. Für große Präsenzprüfungen mit über 50 Personen werden wir auf dem Campus am Roten Tor zwei Zelte aufstellen, die Sie von unserer Firmenkontaktmesse Pyramid kennen.
In allen Präsenzprüfungen müssen wir auch beim Ein- und Ausgang auf die Abstandsregeln achten. Die Identitätskontrolle erfolgt mit Abstand bzw. kontaktlos. Risikopersonen, die ihren Risikostatus durch ein ärztliches Attest nachgewiesen haben, werden nicht zu den Prüfungen in den Zelten eingeteilt. Sie werden in kleineren Räumen der Hochschule mit noch größerem Abstand parallel zu den großen Prüfungen ihre Klausuren schreiben.
Die Prüfungsplanung ist dieses Semester komplexer als sonst. Sie werden von den Fakultäten über Ihre Prüfungstermine und -orte informiert.
Auch das kommende Semester wird von der Routine der Hochschule abweichen. Viele Studierende wollen ein Auslandssemester antreten oder ins Praktikum gehen. Aufgrund der Umstände an anderen Universitäten und in Unternehmen leiden manche von Ihnen unter Planungsunsicherheit. Wenn Sie rechtzeitig handeln, können oft noch Sonderlösungen und -regeln gefunden und von Kommissionen der Hochschule bestätigt werden. Suchen Sie aktiv den Kontakt zu Ihren Fakultätskoordinator:innen.
Update zum Thema Wiederholungsprüfungen vom 08.06.2020
Wird man zu den Wiederholungsprüfungen automatisch angemeldet?
Nein, auch hier besteht die Anmeldepflicht.
Bei Bedarf können Sie die Frist Ihrer Wiederholungsprüfung von diesem Semester auf das nächste verschieben. Die Verschiebung erfolgt bei Nichtantritt automatisch. Sie brauchen nach aktueller Regelung KEINEN ANTRAG zu stellen. Wenn Sie die Wiederholungsprüfung antreten, gilt das als Prüfungsversuch.
Update vom 10.07.2020
Studierende, die aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen erfahren, die z.B. die Regelstudienzeiten aufgreifen.
Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, das – unter anderem – vorsieht, dass das Sommersemester 2020 in Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen nicht als Fachsemester gilt. Damit verschieben beziehungsweise verlängern sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch. Eine Einzelfallprüfung, bei der Studierende nachweisen müssten, dass sie für das Versäumnis kein Verschulden trifft, ist nicht erforderlich. Damit wird der Sondersituation im Sommersemester 2020 in prüfungsrechtlicher Hinsicht Rechnung getragen werden. Diese gesetzliche Regelung richtet sich gezielt darauf, nachteilige prüfungsrechtlichen Konsequenzen, nämlich die Nichtbestehensfiktion bei Nichtantritt der infrage stehenden Prüfungen zu verhindern, und den Studierenden damit zeitlichen Spielraum für die Ablegung von Prüfungen zu eröffnen.
Gleichzeitig gilt, dass Prüfungen, die im Sommersemester 2020 trotzdem abgelegt werden, zählen und die entsprechenden ECTS-Punkte erworben werden können. Das Sommersemester 2020 soll trotz der COVID-19-Pandemie gerade kein verlorenes Semester sein.
Prüfungseinsicht
Update vom 16.06.2020
Die Prüfungseinsicht wird in Präsenz stattfinden.
Am Freitag, 31. Juli wird die Prüfungseinsicht nur für diejenigen stattfinden, die 1) die Prüfung nicht bestanden haben UND 2) dieses Nichtbestehen zur Exmatrikulation führt.
Alle anderen Studierenden bekommen Termine für die Prüfungseinsicht im September oder Oktober. Bitte erfragen Sie die Details in Ihrer Fakultät.
Regelstudienzeit
Update vom 10.07.2020
Das Sommersemester 2020 zählt als Fachsemester.
Alle Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, zählen und die entsprechenden ECTS-Punkte können erworben werden. Das Sommersemester 2020 soll trotz der Covid-19-Pandemie gerade kein verlorenes Semester sein.
In Bezug auf die Einhaltung der Regelstudienzeit gilt Folgendes:
Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, wonach für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studentinnen und Studenten eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Damit wird insbesondere eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht (vgl. BAföG). Denn trotz der erheblichen Anstrengungen der Hochschulen, ihren Studentinnen und Studenten trotz der COVID-19-Pandemie ein möglichst umfassendes, praktikables und flexibles Studienangebot bereitzustellen, kann nicht von einem „normalen“ Studienverlauf ausgegangen werden. Es gebot sich daher, diese Sondersituation – ergänzend zu den auch im Gesetz enthaltenen prüfungsrechtlichen Sonderregelungen (Vgl. Prüfungen) – auch im Hinblick auf die Frage, ob sie ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen konnten, abzubilden.
Denn Studentinnen und Studenten, die aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen erfahren, die z.B. die Regelstudienzeiten aufgreifen.
Semesterbeginn
Das Sommersemester 2020 startet am 15.03.2020, der Beginn der Präsenzlehre ist verschoben.
Aktuell pant die Hochschule, ab Montag, 11. Mai 2020, in einen sehr eingeschränkten Präsenzbetrieb zu gehen. Bis dahin findet die Lehre ausschließlich online statt.
Bitte nutzen Sie bis zum Start der Präsenzlehre die Angebote der digitalen Lehre.
Semesterplanung
Am 17. März 2020 hat die Erweiterte Hochschulleitung entschieden, wie sich die Verschiebung des Vorlesungsbeginns in Präsenz auf den Semesterablauf an der Hochschule Augsburg auswirkt. Zunächst wurde der Start des Präsenzbetriebs an der Hochschule auf den 4. Mai 2020 verschoben. Bis dahin findet die Lehre über Online-Angebote statt. Schulfreie Tage dürfen für Vorlesungen genutzt werden (z.B. Osterdienstag, Freitag nach Himmelfahrt, Freitag nach Fronleichnam). Gesetzliche Feiertage werden als Feiertage behandelt. Ob schulfreie Tage für Vorlesungen genutzt werden, wird von der jeweiligen Fakultät an die Studierenden kommuniziert werden.
Die AW-Veranstaltungen entfallen bis auf die zertifikatsrelevanten Veranstaltungen und somit entfällt auch der AW-Prüfungstag. Voraussichtlich kann so die Vorlesungszeit, wie vorgesehen, am 10. Juli 2020 enden. Im Anschluss findet dann die Prüfungsphase statt.
Update: Ab Montag, 11. Mai 2020, geht die Hochschule in einen sehr eingeschränkten Präsenzbetrieb. Die meisten Veranstaltungen werden jedoch weiterhin online als digitale Lehrangebote stattfinden. Nur Praxisveranstaltungen, die zwingend in Präsenz (z.B. in Laboren oder Werkstätten) abgehalten werden müssen, finden vor Ort an der Hochschule statt. Dem Einhalten bestimmter Regelungen (zum Beispiel Abstandsregelungen, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, eingeschränkter Zugang zu und Aufenthalt in den Gebäuden usw.) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Fakultäten werden Sie darüber informieren, welche Angebote weiterhin online stattfinden und welche Veranstaltungen vor Ort an der Hochschule stattfinden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Präsenzlehre.
Studienplanung/Studienfortschritt
Wenn aufgrund der aktuellen Lage Studierenden unmöglich wird, die notwendige Leistung für den Studienfortschritt zu erbringen, (z.B. fehlende Auslandssemester, fehlende CPs in diesem Semester, fehlende Orientierungsprüfung, etc.), soll der Studienfortschritt trotz der definierten Hürden in der SPO ermöglicht werden. Die erforderliche Leistung wird im gesamten Studium selbstverständlich nicht erlassen, d.h. Sie müssen alle erforderlichen Leistungen in den kommenden Semestern erbringen.
Wenn der Studienfortschritt in diesem Semester durch die aktuellen Umstände verhindert wird, kann die Höchststudiendauer auf Antrag durch die Prüfungskommission um ein Semester verlängert werden. Die Antragstellung kann später bei Bedarf erfolgen. Für den Antrag genügt ein kurzer Hinweis auf das Corona-Semester 2020. Wichtig: Die Hochschule nimmt eine Verlängerung der Höchststudiendauer nicht für alle Studierenden automatisch vor.
Urkundenverleihung
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland wird die für Freitag, 15. Mai 2020, geplante Urkundenverleihung abgesagt. Das Anmeldeportal ist daher ab sofort geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sollten Sie sich bereits für den 15. Mai angemeldet haben, müssen Sie sich nicht abmelden. Sie dürfen sich zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich gerne für unseren Herbsttermin anmelden. Geplant ist die nächste Urkundenverleihung für Freitag, den 20. November 2020.
Wenn Sie uns Ihre aktuelle Zustelladresse per E-Mail mitteilen, werden wir Ihnen Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde gerne postalisch zuschicken. Eine persönliche Abholung ist derzeit leider nicht möglich.
Die E-Mail-Adresse Ihrer Ansprechpartnerinnen im Prüfungsamt finden Sie unter folgendem Link:
Urlaubssemester
Für die Genehmigung eines Urlaubssemesters ist nach dem Bayerischen Hochschulgesetz ein wichtiger Grund erforderlich. Die Hochschule Augsburg stellt nach derzeitigem Stand ein ordnungsgemäßes Studium im Sommersemester 2020 zur Verfügung. Der geänderte Ablauf des Präsenz-Lehrbetriebs ist aus hiesiger Sicht kein wichtiger Grund für die Genehmigung eines Urlaubssemesters.
Update vom 18.05.2020
Studierende mit Kind und/oder auch Studierende, die die Pflege eines nahen Angehörigen außerplanmäßig übernehmen müssen, können ein Urlaubssemester beantragen, das NICHT auf die Gesamtstudienzeit angerechnet wird. Ggfs. abzulegende Pflichtprüfungen können auf das nächste Semester verschoben werden.
Der Antrag auf ein Urlaubssemester kann wie gewohnt beim Dekan/der Dekanin der jeweilige Fakultät beantragt werden. Für die Beantragung muss ein Nachweis über die im eigenen Haushalt lebenden Kinder bzw. die Pflege des Familienangehörigen beigelegt werden.
Nähere, ausführlichere Informationen erhalten Sie unter: www.hs-augsburg.de/Beurlaubung
Für die Prüfung, ob und inwieweit dieses Urlaubssemester für die Höchstdauer der Ausbildungsförderung angerechnet wird, bitten wir Sie, sich mit dem Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) im Studentenwerk Augsburg (https://studentenwerk-augsburg.de/) in Verbindung zu setzen.
Vorlesungsfreie Zeit
Das Sommersemester startet am 15. März 2020. Der Beginn der Präsenzlehre ist auf den 4. Mai 2020 verschoben. Bitte nutzen Sie bis dahin Angebote der digitalen Lehre für Ihren Studiengang.
Update: Aktuell plant die Hochschule Augsburg, ab Montag, 11. Mai 2020, in einen sehr eingeschränkten Präsenzbetrieb zu gehen. Die meisten Veranstaltungen werden jedoch weiterhin online als digitale Lehrangebote stattfinden. Nur Praxisveranstaltungen, die zwingend in Präsenz (z.B. in Laboren oder Werkstätten) abgehalten werden müssen, finden vor Ort an der Hochschule statt. Dem Einhalten bestimmter Regelungen (zum Beispiel Abstandsregelungen, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, eingeschränkter Zugang zu und Aufenthalt in den Gebäuden usw.) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Fakultäten werden Sie darüber informieren, welche Angebote weiterhin online stattfinden und welche Veranstaltungen vor Ort an der Hochschule stattfinden.
Wiederholungsprüfungen
Zugangsvoraussetzungen zum Studium
Update vom 10.7.2020
Die Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz, die am 8. Juli 2020 im Bayerischen Landtag beschlossen wurden, sehen vor, dass Master-Studierende, die im Sommersemester 2019, Wintersemester 19/20 oder Sommersemester 2020 begonnen haben, eine Frist-Verlängerung für den Nachweis noch ausstehender Zugangsvoraussetzungen um bis zu einem halben Jahr erhalten können, wenn die Frist Corona-bedingt ohne Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
Studienanfänger:innen, die für die Aufnahme des Studiums besondere Qualifikationsvoraussetzungen nachweisen müssen, können je nach Beschluss der entsprechenden Hochschule den Nachweis maximal innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen. Dies gilt für die Immatrikulation zum Wintersemester 20/21 und zum Sommersemester 2021, wenn dieser Nachweis durch die Krise erschwert oder unmöglich war.