31.03.1998

Die Fachhochschule Augsburg erlässt auf Grund von Art. 5 Abs. 3 Nr. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 01. Dezember 1993 (GVBl S. 953) in der gültigen Fassung folgende Richtlinie. 

Präambel

Die Fachhochschule Augsburg und ihre Einrichtungen ("Betreiber" oder "Systembetreiber") betreiben eine Informationsverarbeitungs-Infrastruktur (IV-Infrastruktur), bestehend aus Datenverarbeitungsanlagen (Rechnern), Kommunikationsssystemen (Netzen) und weiteren Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung. Die IV-Infrastruktur ist in das deutsche Wissenschaftsnetz und damit in das weltweite Internet integriert.

Die vorliegenden Benutzungsrichtlinien regeln die Bedingungen, unter denen das Leistungsangebot genutzt werden kann.

Die Benutzungsrichtlinien

  • orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Aufgaben derHochschule sowie an ihrem Mandat zur Wahrung der akademischenFreiheit,
  • stellen Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der IV-Infrastruktur auf,
  • weisen auf die zu wahrenden Rechte Dritter hin (z.B. Softwarelizenzen, Auflagen der Netzbetreiber, Datenschutzaspekte),
  • verpflichten die Benutzer zu korrektem Verhalten und zum ökonomischen Gebrauch der angebotenen Ressourcen,
  • klären auf über eventuelle Maßnahmen des Betreibers bei Verstößen gegen die Benutzungsregelungen
 

Der Präsident der Fachhochschule Augsburg

Prof. Dipl. Ing. H. Benedikt

01.04.1998

Diese Richtlinien wurden am 01.04.1998 an der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 01.04.1998 durch Anschlag an der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 01.04.1998.