Kurzfassung

Der Dekan oder die Dekanin einer Fakultät hat den Vorsitz im Fakultätsrat und leitet die Fakultät.

Beschreibung

Der Dekan oder die Dekanin einer Fakultät leitet diese und führt im Fakultätsrat den Vorsitz. Von diesem wird der Dekan oder die Dekanin aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der Fakultät gewählt.
Die Amtszeit beträgt mindestens zwei Jahre, eine Wiederwahl ist erlaubt.

Neben dem Dekan gibt es an jeder Fakultät noch den Prodekan und den Studiendekan. Der Prodekan ist der Vertreter des Dekans. Um den Dekan oder die Dekanin zu entlasten, wurde darüber hinaus das Amt des Studiendekans eingeführt, der für das Lehrangebot der Fakultät verantwortlich ist.

 

Aufgaben des Dekans laut Bayerischem Hochschulgesetz:

  • vertritt die Fakultät, soweit sie teilrechtsfähig ist,
  • vollzieht die Beschlüsse des Fakultätsrats und führt die laufenden Geschäfte der Fakultät sowie die vom Fakultätsrat zur Erledigung zugewiesenen Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit,
  • ist für die technischen Einrichtungen in der Fakultät verantwortlich
  • erarbeitet unter Einbeziehung der Leitung der wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen und der Betriebseinheiten sowie des Studiendekans oder der Studiendekanin Vorschläge für die Entwicklungsplanung der Fakultät
  • ist verantwortlich für die Umsetzung des vom Fakultätsrat beschlossenen Entwicklungsplans, schließt auf dessen Grundlage im Benehmen mit dem Fakultätsrat Zielvereinbarungen mit der Hochschulleitung und überwacht die Einhaltung der Zielvereinbarungen
  • entscheidet unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen über die Verteilung der Stellen und über deren Verwendung sowie über die Verteilung der Mittel einschließlich der Räume der Fakultät, soweit sie nicht einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Einrichtung, Betriebseinheit oder Professur der Fakultät zugewiesen sind
  • legt dem Fakultätsrat jährlich einen Rechenschaftsbericht vor
  • unterrichtet die Mitglieder der Fakultät über die Tätigkeit des Fakultätsrats.